Guten Tag,
@ Kollege Rembs: Sie schrieben:
"Der Gutachter kennt die Leitlinie nicht
Bei langen Anfahrtswegen, fehlender postoperativer Betreuung, beiausdrücklichem Wunsch der Eltern, Komplikationen oder besonderen Risikofaktoren(z.B. Anfallsleiden, Blutungsneigung, Mehrfachbehinderung, Asthma bronchiale) kanndie stationäre Behandlung erforderlich werden."
Gestatten sie der Vollständigkeit halber, den gesamten Absatz zu zitieren, wenngleich die LL auch (lediglich )eine konsentierte Fachmeinung darstellt (S1)
Ambulant/stationär
Die Adenotomie mit oder ohne Parazentese bzw. Paukenröhrcheneinlage kann ambulant erfolgen. Bei langen Anfahrtswegen, fehlender postoperativer Betreuung, bei ausdrücklichem Wunsch der Eltern, Komplikationen oder besonderen Risikofaktoren (z.B. Anfallsleiden, Blutungsneigung, Mehrfachbehinderung, Asthma bronchiale) kann die stationäre Behandlung erforderlich werden. Die Modalitäten dafür sind im Katalog der G-AEP (German appropriate evaluation protocol = Grundlage für die Beurteilung der Notwendigkeit stationärer Behandlungen) aufgeführt.
Mir erschließt sich allerdings auch nicht, wie die Autoren der LL (2011) den ausdrücklichen Wunsch der Eltern mit der Entscheidung des großen Senates des BSG GS 1/06 unter einen Hut bringen: Ob einem Versicherten vollstationäre Krankenhausbehandlung zu gewähren ist, richtet sich allein nach den medizinischen Erfordernissen.
Und wenn die Modalitäten alle im G-AEP aufgeführt seien; die Stelle mit dem Eltern- oder Patientenwunsch würde ich gerne sehen
Herzlichen Gruß
fuge