Beiträge von fuge

    Guten Tag,

    @ Kollege Rembs: Sie schrieben:

    "Der Gutachter kennt die Leitlinie nicht

    Bei langen Anfahrtswegen, fehlender postoperativer Betreuung, beiausdrücklichem Wunsch der Eltern, Komplikationen oder besonderen Risikofaktoren(z.B. Anfallsleiden, Blutungsneigung, Mehrfachbehinderung, Asthma bronchiale) kanndie stationäre Behandlung erforderlich werden."

    Gestatten sie der Vollständigkeit halber, den gesamten Absatz zu zitieren, wenngleich die LL auch (lediglich )eine konsentierte Fachmeinung darstellt (S1)

    Ambulant/stationär
    Die Adenotomie mit oder ohne Parazentese bzw. Paukenröhrcheneinlage kann ambulant erfolgen. Bei langen Anfahrtswegen, fehlender postoperativer Betreuung, bei ausdrücklichem Wunsch der Eltern, Komplikationen oder besonderen Risikofaktoren (z.B. Anfallsleiden, Blutungsneigung, Mehrfachbehinderung, Asthma bronchiale) kann die stationäre Behandlung erforderlich werden. Die Modalitäten dafür sind im Katalog der G-AEP (German appropriate evaluation protocol = Grundlage für die Beurteilung der Notwendigkeit stationärer Behandlungen) aufgeführt.

    Mir erschließt sich allerdings auch nicht, wie die Autoren der LL (2011) den ausdrücklichen Wunsch der Eltern mit der Entscheidung des großen Senates des BSG GS 1/06 unter einen Hut bringen: Ob einem Versicherten vollstationäre Krankenhausbehandlung zu gewähren ist, richtet sich allein nach den medizinischen Erfordernissen.
    Und wenn die Modalitäten alle im G-AEP aufgeführt seien; die Stelle mit dem Eltern- oder Patientenwunsch würde ich gerne sehen

    Herzlichen Gruß

    fuge

    Guten Tag,

    geforderte dezidierte Begründung, wenn ich hier

    http://www.medfuehrer.de/Segmentale-Rad…zen-Hintergrund

    das finde?

    Segmentale Radiofrequenzablation bei Varizen

    Die segmentale Radiofrequenzablation (RFA) ist ein minimal-invasives Verfahren zur Behandlung von Varizen, das im Gegensatz zur klassischen Varizen-Operation ohne Narkose ambulant durchgeführt werden kann. Dabei wird in die von Varizen betroffene Vene eine Sonde eingebracht, auf circa 90 bis 120 Grad erhitzt und schrittweise zurückgezogen. Ziel der RFA ist es, die von Varizen betroffene Vene zu verschließen. Die Risiken dieses Verfahrens zur Behandlung von Varizen sind gering.

    mfg

    fuge

    Zitat


    Original von Medizin-Controller1:
    Hallo,

    Der Autor dieses Buches Dr. Zeuner ist Ressortleiter beim MDK Bayern (weitere MDK-Ärzte im Autorenverzeichnis)
    Man sollte meinen, dass die Veröffentlichungen des MDK als Argumentationshilfe ausreichen sollten.


    Hi,

    MDK sind mitgeringen Ausnahmen in den jeweiligen Bundesländern installiert. Zusätzlich gibt es bundesweite Arbeitsgruppen, in denen zB auch Kodierfragen und eine einheitliche Vorgehensweise besprochen und konsentiert werden.
    Das von Ihnen angeführten Buch ist keine Veröffentlichung der MDK-Gemeinschaft und hat auch für Gutachter des MDK keine Verbindlichkeit.

    mfg

    fuge

    Hi,

    wenn es in der FPV 2005 § 1 (6) heißt:

    ....Soweit und solange vor- bzw. nachstationäre Behandlungen nicht gesondert vergütet werden, sind deren Prozeduren bei der Gruppierung der zugehörigen vollstationären Behandlung zu berücksichtigen; dies gilt nicht für Prozeduren, die im Rahmen einer belegärztlichen Behandlung erbracht werden.

    Da steht Prozeduren, nicht Diagnosen; woher kommt die Sicherheit, dass Prozeduren hier \"Prozeduren und Diagnosen\" heißen soll?


    mfg
    fuge

    Zitat


    Gibt es eine Definition für ambulant bzw eine zeitliche
    Begrenzung??

    Hi,

    die in der letzten Zeit zusammenfassendste Darstellung findet sich wohl in diesem BSG-Urteil, ist von der homepage des BSG downloadbar.

    BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 4.3.2004, B 3 KR 4/03 R

    gruß
    fuge :)

    Hi Forum, hi Herr Mehlhorn,

    aber, aber:

    Zitat:
    Hätten wir also lieber transfundieren sollen? Eine vom MDK verordnete Körperverletzung, um den gehabten erheblichen Aufwand (neben der Kontrolle liefen ja auch intensives klinisches Monitoring und Beurteilung jedes einzelnen Ergebnisses durch einen Arzt) gegenüber einer Transfusion auch noch codieren zu dürfen???

    Sorry, so ganz erschließt sich mir der Sinn des Satzes nicht. Einerseits kann der MDK doch gar nicht in Ihre Therapie eingreifen, andererseits therapieren sie doch erst und kodieren dann, oder geht das auch anders herum?

    mfg

    fuge

    hi Forum, hi Herr Nast,

    Zitat:
    NB: Für die G67 und die Elektrolytstörungen habe ich beim InEK nach der Deutung der entsprechenden Kodierrichtlinie gefragt und auch kompetente Antwort bekommen: Selbstverständlich müssen Nebendiagnosen, die einen Aufwand verursachen, auch verschlüsselt werden.

    Prima, da hat das InEK sich nichts Falsches gesagt. Geht es hier aber nicht gerade um die Frage, ob die ND Elektrolytstörung quasi in der die Krankenhausbehandlung veranlassenden HD bereits enthalten ist?

    Wenn das ein Problem bei Ihnen ist, verstehe ich nicht, dass bei der Kalkulation für die G67A gerade mal 5,53% überhaupt eine ND aus E87 haben. Aber machen Sie ruhig, die Nachkalkulation der G67 in den kommenden Jahren wird zeigen, ob es dann noch A-C gibt oder nicht.
    mfg
    fuge

    Hi,

    die Diskussion ist ja richtig schön bunt und zum Glück haben wir ja in der Medizin die Kästchen, in denen jeweils wohlgetrennt die verschiedenen Fachgebiete liegen, oder?
    1. Besipiel: Varizenoperationen machen die Gefäßchirurgen, die Dermatologen und die Allgemeinchirurgen, wen hätten Sie denn dann gerne?
    2. Beispiel: Mammachirurgie wird von Plastischen Chirurgen, Chirurgen, Gynäkologen und gelegnetlich auch mal von Operateuren mit der Zusatzbezeichnung \"Plastische Operationen\" erbracht. Wen hätten Sie hier gerne? Unterscheiden sich die Beurteilungskriterien denn nach jeweiligem Fachgebiet? Und wenn, wie ist es dann gelungen G-AEP im Konsens zu verabschieden?

    Herzliche Grüße

    fuge :d_gutefrage: :d_gutefrage:

    [quote]
    Original von Admin:
    Hallo, Herr Konzelmann,
    [quote]
    Original von Günter Konzelmann:
    Hallo Herr Sommerhäuser,

    wer zählt hier als Geist? Soeben war \"1 Geist online\". Müssen wir uns vor

    Vielleicht war es ja auch nur der \"Klosterfrau Melissen-Geist\", der alles mit 40 Vol. Proz. heilen kann. Wer weiß das schon.
    ;)


    Hi,

    da hat aber jemand die Gefahr von Klosterfrau unterschätzt?! Laut Produktbeschreibung enthält der Geist der Klosterfrau satte 79 Vol-% Alkohol und nicht nur die knappen Vierzig, die andere Klare aufweisen.

    gruß
    fuge

    Hi, Herr Hammerich,

    ich fürchte, hier liegt ein Missverständnis vor. Wenn ich die Ursprungsfrage richtig gelesen habe, handelt es sich um Einzelfälle. die regelt immer noch der § 275 SGB V. Ein widerspruchsverfahren ist im gesamten System des SGB V in der Krankenhauseinzelfallbegutachtung überhaupt nicht implementiert, anders zum Beispiel bei Begutachtungen des MDK über den vertragsärztlichen Bereich, hier regeln die Bundesmantelverträge.

    Da es sich eben nicht um Stichprobenprüfungen nach § 17c KHG in den angesprochenen Fällen handelt, hilft auch ein Hinweis auf die Rahmenempfehlungen nicht.

    lieben Gruß

    fuge