Beiträge von Buchheit

    Hallo Forum,

    in einem Fall aus 2003 wurde ein Patient mit Struma beidseits subtotal reseziert und am 5. Tag entlassen. Histologie lag bei E noch nicht vor, es stellte sich ein papill. Karzinom heraus. Folglich wurde der Pat. 2 Tage später wieder zur Nachresektion aufgenommen. Dia Kasse wünscht nun die Abrechnung EINER DRG wegen Wiederaufnahme. Der MDK schließt sich dieser Auffassung an. Natürlich sind wir anderer Meinung und möchten natürlich das Karzinom und die Resektion als eigene DRG abrechnen. Meines Erachtens ist das Karzinom keine Komplikation der SD-Resektion.
    Gibt es hierzu Erfahrungen ?

    Hallo Frau Kaltenborn, guten Morgen Forum,

    es stellt sich doch die Frage, ob der Kasse hier überhaupt eine neue Aufnahmeanzeige mitgeteilt werden muß. Rein medizinisch ist der Behandlungsfall einschließlich der Behandlung der Komplikationen ja noch nicht abgeschlossen. Wir sind dazu übergegangen, den alten Fall unter der gleichen Fallnummer fortzuführen (auch wenn das noch technische Schwierigkeiten bietet und manuelle Arbeit erfordert). Da für die Kassen ja hier keine erneuten Kosten entstehen (außer der eventuell fälligen Zuschläge, die man dann notfalls begründen muß),ist m.E. auch keine neue Kostenzusage notwendig (wird auch von den Kassen nicht erteilt). Für die hausinterne Statistik zur Ermittlung der Wiederkehrer im Rahmen künftiger Budgetverhandlungen kann das natürlich zu Problemen führen, weil ein entsprechedes Filterkriterium fehlt. Hier haben wir auch noch nicht den Stein der Weisen entdeckt.

    Viele Grüße
    M. Buchheit

    Guten Morgen Herr Rembs, guten Morgen Forum.

    leider ist bei meinem Einstieg ins Controller-Leben diese zentrale Frage auch erst viel zu spät aufgetreten.
    Ich denke man muß die rein rechtliche Seite von der ethisch-moralischen Seite trennen.
    Da ich auf meiner "Stabsstelle" weder Mitglied des Direktoriums bin, noch die Budgetverhandlung mit unterschrieben habe, bin ich rein rechtlich wohl nicht haftbar für eventuelle Gewinne oder Verluste, sofern ich nachweisen kann, daß ich die Verantwortlichen rechtzeitig auf Probleme hingewiesen habe.
    Andererseits war ich als ehemaliger Chirurg gewohnt, für die Folgen meines Tuns oder auch Nichttuns Verantwortung zu übernehmen, auch wenn noch ein Hintergrund letzlich mit in der Verantwortung war. Meiner Erfahrung nach treten Probleme bezüglich der Steuerung der Leistungen nicht mal sosehr von Seiten der Chefärzte auf. Viel schwieriger erscheint es mir, den seit Jahrzehnten bestehenden Dunstkreis der Macht seitens der Geschäftsführung zu durchbrechen. Jemanden mit in die Verantwortung zu nehmen (sofern derjenige das wünscht), heißt auch, ihm ein bißchen mehr Macht verleihen zu müssen. Dieses Umdenken erfordert sicherlich einige Zeit. Solange wir uns nur im Bereich des operativen Controllings bewegen, d.h. dafür sorgen, daß der Laden kurzfristig läuft, wird sich auch die Verantwortung des Controllers nach außen nicht wesentlich ändern. Erst mit dem Einstieg ins taktische und strategische Controlling wird sich hier etwas bewegen. Dieser Umstieg wird sich m.E. zwangsläufig in den nächsten Jahren ergeben. Ob man das z.Z. noch mangelnde Sachverständnis der anderen nutzt, um die eigene Position zu stärken und später mit erhobenem Zeigefinger zu sagen "Hab ich es Euch nicht gleich gesagt?", oder ob man trotz vieler Rückschläge immer wieder versucht, Einsichten zu schaffen, ist natürlich jedem selbst überlassen. Obwohl dies eigentlich gar keine Frage sein dürfte, sofern man seinen Job auch in ein oder zwei Jahren noch machen möchte. Ich habe die Hoffnung jedenfalls noch lange nicht aufgegeben.

    Viele Grüße aus der(ausnahmsweise)sonnengeplagten Eifel
    M.Buchheit
    KH Daun

    Guten Morgen.
    Vielen Dank an Herrn(?) Dubbel für die prompte Antwort.
    Ich war auch sicher, daß dieses Verfahren richtig ist. Das Problem stellte sich erst dadurch, daß wir die Wiederkehrer auf "abwesend" setzen müssen und unser Abrechnungsprogramm die Tage, die der Pat. abwesend war nicht in die Berechnung der OGVD einbezieht. Das hat mich erst mal verunsichert, bevor ich mich nun aber bei der Softwarefirma aus dem Fenster lehne, wollte ich noch mal die Experten befragen.

    Viele Grüße aus der Eifel und Danke für dieses Klasse-Forum

    Martin Buchheit
    KH Daun

    Hallo Forum,

    eine weitere Frage zum Thema Wiederaufnahmen. Die Wiederaufnahmen bei Komplikation innerhalb der OGVD werden mit dem Erstaufenthalt zusammengeführt, eine erneute DRG kann nicht berechnet werden. Für die Festlegung der OGVD sind meines Wissens die Kalendertage seit der ersten Aufnahme heranzuziehen. Soweit kann ich dem Geschehen noch Folgen. Laut Gesetz sind "nach Überschreiten der OGVD belegungstagbezogene Entgelte zu berechnen". Aber. Ab welchem Tag gilt das nun? Logisch wäre es, Zuschläge zu berechnen, sobald die Zahl der Behandlungstage die OGVD überschreitet, weil ja in der Zeit zwischen den Aufenthalten keine Kosten entstehen. Laut Text wäre es nach meinem Verständnis aber möglich, Zuschläge bereits ab dem ersten Kalendertag nach Ablauf der OGVD zu berechnen.
    Bsp. DRG XY, OGVD 20 Tage
    Aufnahme am ersten, Entlassung am 10. Tag, Wiederaufnahme am 15. Tag,
    endgültige Entlassung am 30. Tag.
    Darf ich nun Zuschläge ab dem 20.Tag berechnen oder erst ab dem 25. ?
    Muß ich neben der Kalendertage-GVD auch noch an die Behandlungstage-GVD denken? Wie behandelt Ihre Software das?
    Für Hilfestellung wäre ich dankbar.

    Viele Grüße aus der Eifel
    M. Buchheit
    KH Daun