Beiträge von DieterDRG

    Nochmal zur Klarstellung: Mir geht es nicht um die eingangs erwähnte Frau. Sofern eine nachvollziehbare Begründung vorliegt, wird keine Versicherung - oder zumindestens nicht meine - eine Sectio ablehnen wollen. die oben genannte Sectio hätten wir natürlich anstandslos gezahlt!
    Also, nix für ungut!
    :look:

    hallo zusammen,
    als pkv-mitarbeiter muss ich meinem fast kollegen todo mal ein bisschen unterstützen. die erstattung med. notwendiger sectio´s ist natürlich überhaupt kein problem. bei einer wunschsectio sollte der guten frau mal schwarz auf weiss vorgelegt werden, wie hoch die mehrkosten sind und darauf hingewiesen werden, dass u.U. die Differenz aus eigener Tasche zu finanzieren ist. Ich bin mal gespannt, welche Angst dann größer ist, die vor der Entbindung oder die vor den finanziellen Aufwendungen.Es wäre schön, wenn alle Behandler eine Wunschsectio auch als solche kennzeichnen würden. Das Notieren von fadenscheinigen Diagnosen zur Rechtfertigung einer sectio ist bestimmt kein Kavaliersdelikt. Das Ganze soll nur mal zum Nachdenken anregen. Ich möchte hier niemanden irgendetwas vorwerfen! Wünsche weiterhin eine sonnige woche!
    Gruß
    DieterDRG:kong:

    Moin Todo,
    auch als Feind kann man hier gut leben! Bin selber Mitarbeiter einer privaten Krankenversicherung und habe hier auch schon einige ganz interessante Beiträge gelesen. Und unter nem guten Pseudonym schickt garantiert keiner ne Briefbombe!
    Viel Spass noch beim Spionieren!
    DieterDRG

    Hallo und guten Morgen,
    vielleicht kennt jemand im Forum ein Unternehmen, welches qualitativ hochwertige Schulungen für den Bereich der DRG´s anbietet. Ziel dieser Schulungen sollte es sein, Fehlerquellen bei der Kodierung und Umsetzung der DRG´s erkennen zu können. Wer hat hier gute Erfahrungen gemacht?
    Für eventuelle Rückmeldungen bedanke ich mich!
    DieterDRG

    Hallo zusammen!
    Folgende Frage habe ich: Patient wird für zwei Tage mit der Diagnose
    I77.1 aufgenommen. Die Prozedur lautet 3-605 Arteriographie. Am zweiten Tag (Freitag) wird der Patient entlassen und am Montag mit der selben Diagnose zur perkutanen transluminalen Angioplastie 8-8360B
    wieder aufgenommen. Für den ersten Aufenthalt wird die F65B und für den zweiten die F14C abgerechnet. Meiner Meinung nach dürfte hier nur die F14C abgerechnet werden, da die Aufenthalte zusammengefasst werden müssten. Das Krankenhaus spricht von 2 eigenständigen Behandlungsfällen?
    Wer kann mir helfen? Wäre für jede Antwort sehr dankbar.
    Schönen Gruß und schon jetzt schönes Wochenende allen.
    DieterDRG
    :bounce:

    Hallo McHenze,
    der privatversicherte Patient hat mit dem Versicherer einen - wie der Name schon sagt - privatrechtlichen Vertrag abgeschlossen. In § 1 Abs. 2 der Musterbedingungen für die private Krankenversicherung (MB/KK 94) heisst es, dass der Versicherer für medizinisch notwendige Heilbehandlung aufgrund von Krankheit oder Unfall leistet. Es gibt gerade bei Privatpatienten eine Reihe von medizinisch nicht notwendigen Behandlungen, die von Ärzten und Krankenhäusern angeboten werden. Das geht von kosmetischen Behandlungen bis hin zu kleineren Eingriffen, die auch im ambulanten Bereich behandelt werden könnten. Dieses sind natürlich Beweggründe für den Versicherer, vorab eine ergänzende Stellungnahme einzuholen, um späteren Ärger aus dem Wege zu gehen. Ferner besitzen viele Privatversicherte Verträge mit individuellen Leistungsausschlüssen oder -begrenzungen. Dort heisst es dann in den Verträgen " ausgeschlossen wird die Krankheit xy einschliesslich deren Ursachen und Folgen" oder diese werden begrenzt auf die allgemeine Pflegeklasse.
    Sie können sich natürlich weigern, nähere Informationen dem Versicherer zu erteilen. Dadurch wird es allerdings dem Patienten erschwert, seine berechtigten Ansprüche bei seiner Versicherung geltend zu machen. Soweit mir bekannt ist, hat allerdings ein Behandler aus seinem Behandlervertrag die Pflicht, alle Auskünfte zu erteilen, die der Patient für seine Leistungsansprüche bei seinem Versicherer benötigt.
    Der MDK ist natürlich nicht für die Prüfung der Unterlagen zuständig. Die PKVén arbeiten mit eigenen beratenden Ärzten bzw. unabhängigen Gutachtern zusammen, die in Zweifelsfällen Empfehlungen aussprechen.
    Ich hoffe, ich habe Ihnen ein wenig geholfen!

    Schönen Gruß
    :dance1:

    Hallo zusammen,
    als Mitarbeiter einer PKV bin ich der Meinung, dass der Informationsaustausch zwischen PKV und Krankenhaus einfacher ablaufen sollte. Warum wird im Aufnahmeantrag des Krankenhauses nicht bereits eine Schweigepflichtentbindung mit vereinbart. Die PKVén bekommen zum Teil Rechnungen, die leider absolut nicht nachvollziehbar und mit zig Diagnosen "angereichert" sind. Jede PKV will gerne den Betrag umgehend an das Krankenhaus zahlen, welches ihm zusteht. Durch das Anfordern von zusätzlichen Unterlagen mit gleichzeitiger Anforderung einer Schweigepflichtsentbindung wird das ganze Procedere nur unnötig in die Länge gezogen, wovon weder PKV noch Krankenhaus und schon garnicht der Patient profitiert.
    Schönes Wochenende wünsche ich allen!