Beiträge von joalneu

    Hallo liebe Gemeinde!
    Bei uns wird bei zementierten Hüftprothesen ein knöcherner Zementstopper in den Femur eingesetzt, der dem zu ersetzenden Hüftgelenk entnommen wird. Außerdem wird der Pfannenboden mit Knochengebrösel unterfüttert. Bisher haben wir immer nur die Prothesen-OP codiert. Wäre es möglich, zusätzlich die Entnahme von Spongiosa 5-783.0 und die Spongiosatransplantation zu codieren 5-784.0?
    Bin auf Antworten gespannt! :totlach:

    Tja, das Krankenhaus ist wirklich ziemlich klein, also pro Woche werden ca. 100-120 Ops durchgeführt. Es gibt nur 2 operative Abteilungen, sonst nichts.
    Die Anästhesieabteilung wurde outgesourct. Bisher wurde ich nach AVR in Anlehnung an BAT Ia bezahlt.
    Es scheint hier auch noch das Problem der Scheinselbständigkeit zu geben.

    Hallo!
    Da unsere Abteilung \"outgesourct\" worden ist und ich meinen Arbeitsvertrag als Fachärztin mit dem Krankenhaus dadurch verliere, soll ich nun als freie Mitarbeiterin die DRG-Betreuung und das Medizincontrolling im Umfang von 5-10 Stunden pro Woche übernehmen. Wer kann mir Tipps zu einem Vertragsentwurf geben sowie einen Anhaltspunkt, wieviel Hornorar ich verlangen kann? :grouper:

    Hallo!
    Habe eine bzw. eigentlich 2 Fragen zum Einsatz vom Cell-Saver. Kann ich diesen auch codieren, wenn das Blut zwar aufgefangen, aber später nicht zurücktransfundiert wurde? In diesem Fall könnte ich natürlich auch schlecht die D62 cosieren. Aber der Aufwand ist ja doch enorm, auch wenn nicht rücktrasfundiert wird.
    Außerdem habe ich mit Bedauern zur Kenntnis genommen, dass gerade in der Orthopädie viele Z-DRgs existieren, bei denen es leider beim Einsatz des Cell-Savers keinerlei Mehrerlös gibt. Wie wird hiermit woanders umgegangen bzw. gibt es irgendwelche Tips, wie man den Aufwand dennoch abbilden kann?

    Hallo!
    Unsere plastischen Chirurgen haben eine Patientin, die in einem anderen Haus wegen Mamma-Ca mastektomiert und auch schon nach Hause entlassen worden war, hier revidiert. Die Patientin hatte ein Hämatom entwickelt, was hier ausgeräumt wurde. Unsere HD war T81.0 (DRG X63Z), da die Komplikation ja hier der Aufnahmegrund war.
    Die Kasse meint nun, dass aufgrund der Codierrichtlinie 0201d die Hauptdiagnose C50.1 sein müsse (DRG J62B). M.E. bezieht sich die zitierte Codierrichlinie, nach der multiple Operationen beim Malignom immer wieder dieses als HD angeben müssen, nicht auf eine Komplikation wie ein Hömatom, da es sich hierbei ja um ein Ereignis handelt, dass eine Komplikation bei einer jeden Operation sein kann, also i.a. nicht ein Spezifikum einer Malignomerkrankung darstellt.
    Wie ist Ihre Meinung und haben Sie Erfahrung mit ähnlich gelagerten Fällen?

    Bisher haben wir unsere stationär durchgeführten arthroskopischen Knieoperationen wie 5-812.5 (Meniskusresektion), Lateral release (5-813.9), 5-812.1h (Knorpelglättung) usw. immer mit dem Zusatzcode 1-697.7 (diagnostische Arthroskopie)versehen. Letzterer bildet ja eigentlich bei den aufgeführten Eingriffen nicht unbedingt einen Mehraufwand ab;ich befürchte im Gegenteil, dass er -besonders wenn er dann auch noch in der Liste der TOP-10-Prozeduren erscheint- einen verschärften Anlass für die Überprüfung darstellt, ob dieser Patient nicht hätte ambulant operiert werden können. Kniespiegelungen stationär durchzuführen ist sowieso schon schwer genug!
    Ich würde diesen Code bei den genannten Eingriffen gerne weglassen. Spricht irgendetwas dagegen?

    Auch auf die Gefahr hin, dass das Thema schon mehrfach wahrscheinlich diskutiert wurde. Wann kann ich einen Nikotinabusus F17.1 kodieren als Nebendiagnose? Z.B. dann, wenn operiert wird und ein Mukolytikum bei Narkoseeinleitung gespritzt wird? Welcher Mehraufwand wäre noch denkbar?

    Noch 2 Fragen zur Abrechnung:
    1.Fall: Patient liegt seit 3 Wochen mit gebrochener Hüfte stationär, soll jetzt doch noch opeiert werden. Können wir sie entlassen und dann wieder aufnehmen oder muss die Angelegenheit nahtlos gemacht werden.
    2. Fall: eine infizierte TEP wurde entfernt; ein Platzhalter wurde eingesetzt, der gebrochen ist. Patient wurde in anderes Krankenhaus verlegt. Können wir SE abrechnen? Wie wird die Komplikation abrechnungsmäßig behandelt?

    Wie vercode ich zu operierende Rezidiv-Varizen? Bisher sind wir folgendermaßen vorgegangen: HD z.B. I83.9, ND L90.5 und OPS-Codierung HP 5-385.70, NP 5-983, wobei ich mir vor allem bei L90.5 nicht sicher bin. Eine ND scheint jedoch sinnvoll zu sein, da eine Vor-OP ebenso wie z.B. Z.n. Herniotomie oder Herzkatheteruntersuchung den Operationssitus beeinträchtigt und von daher einen Mehraufwand bedeutet. Reicht es, wenn wir diesen in NP 5-983 abbilden?