Beiträge von wuensche

    Hallo sehr geehrtes Forum,

    nicht zweifelsfrei ist mir die Versclüsselung von Tumorschmerzpatienten in der Palliativmedizin (bitte mit Bezug auf 2003 noch).

    1.Gilt bei Patienten mit Tumorschmerz, bei denen zum Zeitpunkt der stationären Aufnahme die Grunderkrankung bereits bekannt und ausdiagnostiziert ist, die DKR D002b?
    Hiernach wird der Tumorschmerz (als Symptom/Komplikation, das behandelt wird) bei bekanntem Primärtumor mit mehreren Metastasenlokalisationen als Hauptdiagnose verschlüsselt, alle Malignome werden in der Nebendiagnosekategorie gemeldet.

    ODER

    2. Gilt....die DKR 1806a? Hiernach ist die Ursache des chronischen Schmerzes ja bekannt, so daß der Primärtumor bzw. bei höherem Ressourcenverbrauch sogar eine der Metastasen, als ebenso die Hauptdiagnosedefinition erfüllend, als Hauptdiagnose angegeben werden müßte. Zudem könnte man hier weiter die DKR 0201b anführen: "Der Malignom-Kode ist als Hauptdiagnose für jeden Krankenhausaufenthalt zur Behandlung der bösartigen Neubildung und zur notwendigen Folgebehandlungen (z.B. Operationen, Chemo/Strahlentherapie, sonstigen Therapie) sowie zur Diagnostik (z. B. Staging) anzugeben, bis die Behandlung entgültig abgeschlossen ist, also auch bei den stationären Aufenthalten, die beispielsweise auf die chirurgische Entfernung eines Malignoms folgen. Denn obwohl das Malignom operativ entfernt worden ist, wird der Patient nach wie vor wegen des Malignoms behandelt."
    (Wird hier immer noch der TU behandelt)

    R52.2 oder Malignom als Hauptdiagnose ???????

    Bitte um baldige Antwort, im Voraus herzlichen Dank
    und Grüße von
    Wünsche

    Gynäkologischer Fall: Patientin kommt mit vorzeitigem Blasensprung in 20. bis 25 SSW bei Placenta percreta notfallmäßig zur stationären Aufnahme. Im weiteren Verlauf kommt es bei der Patientin mit Adipositas permagna zu einem Spontanabort kompliziert durch verstärkte Nachblutung, zur DIC mit Transfusionen (Erys, Thrombos, Plasmabstandteile), notwendig wird geburtshilfliche Uterusextirpation.
    Die speziellen Kodierregeln der Gynäkologie und Geburtshilfe nun beachtend - wäre es korrekt, die Plazentafehlbildung, den vorzeitigen Blasensprung oder den Abort als Hauptdiagnose auszuwählen? ?(