Beiträge von HKBS

    Guten Morgen allen Forummitgliedern,
    ich bitte wieder einmal um Hilfe bei folgender Fragestellung:
    Die Patientin wird aufgenommen zum Aufbau der Brust mittels TRAM (auf Wunsch der Patientin)nach Mamma Ca- Ablatio mammae von 1996.
    Laut KDR 0201b wird die Patientin nach wie vor wegen der Folgen des Malignoms behandelt. Das Mammakarzinom bleibt demnach Hauptdiagnose.
    Ein neues Nachschlagewerk vom Deutschen Ärzteverlag "DRG: Verschlüsseln leicht gemacht" kodiert diesen Fall etwas anders.
    Die Hauptdiagnose wäre hier Z 42.1 Nachbehandlung unter Anwenung plastischer Chirurgie.
    Wenn der Brustaufbau jedoch zeitnah nach Ablatio mammae erfolgt und dieser bereits im primären Behandlungsplan vorgesehen war, wird hier das Malignom kodiert.
    Ich denke ich mache nichts falsch, wenn ich das Mamma-Ca zur Hautpdiagnose mache, Z 42.1 als Nebendiagnose kodiere, oder?
    Herzliche Grüße aus dem sich langsam erwärmenden Brandenburger Land.
    Mori
    ?(

    Meines Erachtens müsste man hier die zurückgeblieben Plazenta zur Hauptdiagnose machen, O 80 entfällt dann.
    So kann auch der OPS 5-756.1 Entfernung zurückgebliebener Plazenta kodiert werden.
    Man beachte allerdings, dass dieser OPS bei einer Sectio inklusive ist.
    Ich hoffe ich konnte helfen.
    Allerseits ein schönes Wochenende.:rotate:

    Nochmals zur Kodierung von Symptomen.
    Die Patientin kommt lediglich mit einem suspekten Mammographiebefund. Es erfolgt die Stanzbiopsie, sie geht nach Hause. Der Befund liegt noch nicht vor.

    Die Kodierung einer Neubildung unsicheren Verhaltens (D48.6) führt in eine DRG--> J62C Bösartige Neubildungen der Mamma.
    Kodiere ich jedoch die R 92 Abnorme Befunde in der Mammographie führt das in die DRG--> J63Z Erkrankungen der Mamma außer bösartig.

    Nicht nur hier führen die Kodierungen von Neubildungen unsicheren Verhaltens in die DRG-Gruppe ....bösartiger Erkrankungen(ist doch eigentlich völlig absurd, oder?)
    Wie verhält es sich denn nun, wenn sich dann per Histo herausstellt, doch gutartig?
    Auch in nächster Zukunft wird sich nichts daran ändern, dass die Histo erst einige Tage nach Entlassung vorliegt.
    Die Gynäkologen würden natürlich gern die Kodierung der R 92 beibehalten, denn so werden angeblich wenigstens annähernd die Kosten einer Stanzbiopsie gedeckt.

    :no: :dance1: Gruß an alle MDA`s Mori:smokin:

    Auch wir haben in unserer Klinik seit einigen Tagen darüber diskutiert.
    Ihr Vorschlag für die Kodierung ist unseres Erachtens korrekt.
    Nach Rücksprache mit ID Berlin und auch nach Gesprächen mit den Gynäkologen sind wir zu dem Schluß gelangt, dass solang eine Tamoxifen Gabe erfolgt das Malignom nicht in der EA kodiert wird und eine Chemotherapie oral kodiert wird.
    :-p
    Allen ein angenehmes Wochenende

    :jay:
    Nach einer fast schlaflosen Nacht gibt es nun einen Vorschlag für die Kodierung dieses Falles:
    O04.4 Ärztlich eingeleiteter Abort inkomplett ohne Komplikation
    O09.1 10. SSW

    In Überlegung ist immer noch, ob man ggf. O99.3 als Nebendiagnose kodiert, um den psychischen Aspekt zu erfassen.
    Diese Kodierung führt nun in die DRG-Gruppe Abort, nicht mehr drohender Abort.

    Allen fleißigen Kodierern ein schönes Wochenende.:dance1:

    Guten Morgen an alle Mitglieder im Forum,

    eine Patientin war am Morgen bei Ihrer ambul. Gynäkologin, zur Cergem-Einlage (Abruptiovorbereitung) bei unerwünschter Schwangerschaft. Plötzlich entschließt sie sich doch zum Erhalt der SS.
    Hier wird sie aufgenommen wegen überregelstarken Blutungen und Schmerzen, intakter SS (10. SSW).
    Nach 3 Tagen Fehlgeburt und Abortkürettage.
    Hat jemand eine Idee wie hier korrekt kodiert wird?
    IST-Kodierung: HD: drohender Abort
    Entlassungsdiagn.: verhaltener Abort.

    :isnihn: und herzliche Grüße an alle in der Hoffnung auf einen sonnigen Tag

    Die Patientin wird mit einem abnormen Befund in der Mammographie (R92) aufgenommen.
    Es erfolgt die Mamma-Stanzbiopsie.
    Bei Entlassung liegt der histologische Befund noch nicht vor.
    Nach Kodierregeln müsste ich nun die R 92 als Hauptdiagnose stehen lassen. Unsere Gynäkologen kodieren aber auch D 48.6 Neubildung unsicheren Verhaltens.
    Diese Kodierung führt in die DRG J62C mit einem rel. Gewicht von 0,254.
    Lasse ich jedoch die R 92 ergibt das die DRG J 63Z, rel. Gewicht 0,626
    (1000 Euro mehr).
    Wer hat eine Idee, darf ich den Befund als Hauptdiagnose kodieren?
    Herzliche Grüße aus dem schönen brandenburger Land.
    :rolleyes:

    Hallo Forum,
    eine Patientin in der 10. SSW wird von ihrem Freund vom Fahrrad gestoßen. Sie wird stationär zur Überwachung aufgenommen ohne gravierende behandlungsbedürftige Erkrankungen oder Verletzungen.
    Es findet sich noch ein schwieriges soziales Umfeld der Patientin.
    Das Grouping ergibt bei der Hauptdiagnose O 26.88 zwar eine schlüssige DRG, aber es spiegelt den Fall irgendwie nicht korrekt wieder.
    Hat jemand eine Idee, wie man Stürze in der Schwangerschaft kodiert.
    Als Nebendiagnose könnte man ggf. noch Y 09.9 tätlicher Angriff kodieren, aber die Hauptdiagnose ist einfach nicht schlüssig, oder doch?

    Herzliche Grüße
    Mori:rolleyes:

    Ich kodiere die HNO, Gynäkologie und Traumatologie/Ortho.
    Vorher habe ich 7 Jahre in einer chirurg. Praxis gearbeitet.
    Mein CM ist mehr als zufriedenstellend ( so der kaufm. Leiter).
    Im Vergleich zu den anderen Häusern, habe ich meine Kliniken wirklich "im Griff". Die Arbeit macht mir auch riesigen Spaß.
    Ich bearbeite täglich die Entlassungen vom Vortag. Ich arbeite hervorragend mit den Oberärzten der Klinken zusammen und das Feedback ist bestens. Es ist wirklich eine imense Arbeitserleichterung für unsere Ärzte. Schwierige Fälle bespreche ich sofort mit den Ärzten. Gerade die GYN ist ein äußerst schwieriges Fachgebiet gewesen, dadurch das FP/SE und DRG-Kodierung völlig gegensätzlich laufen.
    Bei uns wurden nach mir noch 2 Kodierer aus dem Pflegebereich eingestellt. Die arbeiten seit Mai und wurden mit der KR V a übernommen.
    Da unser Haus aber im absoluten Sparrausch ist, stellt sich die Obrigkeit stur in Sachen monatliche Zulage. Man beabsichtigt eine leistungsbezogene Bezahlung. TOTALER IRRSINN.
    Ein schönes Pfingstfest an alle.

    Hallo Forum,
    mich würde interessieren, wie die Kodierer vergütet werden.
    Ich bin "nur" Arzthelferin von Beruf. Arbeite aber seit über einem Jahr als DRG-Kodierer.Habe 4 Kliniken zu betreuen.
    Die Kodierer unserer Klinik sind alle nichtärztliches Personal.
    Gibt es hier irgendwelche Richtlinien für die Vergütung.
    Bin heute sehr verärgert vom Chef gekommen, denn wir werden alle unterschiedlich bezahlt.
    Aber die Sonne wird es wieder richten.

    Hallo Forum,
    mich beschäftigte heute die Frage:
    Eine Mutter möchte ihr Kind per Sectio zur Welt bringen.
    Grund dafür ist eine Fehlbildung ihres ersten Kindes und die Angst vor der natürlichen Geburt.
    Wenn es einen anderen ICD aus dem Kapitel Geburt gibt, kodiere ich die O 82 Schnittentbindung nicht.
    Kann ich die psychische Belastung, bzw. einen Angstzustand der Mutter als Hauptdiagnose kodieren?