Beiträge von AO85

    Hallo zusammen,

    es gab in der Vergangenheit ein Urteil zum oben genannten Sachverhalt, ich finde es nur leider nicht mehr.

    MDK prüft zusammengeführten Fall, wir schicken leider nur einen Aufenthalt hin. Kasse akzeptiert keinen Nachversand der UL, aber schlägt einen Vergleich vor (50% des strittigen Betrags erlassen). Das hat mich stutzig gemacht.

    Könnten wir Klage einreichen und die fehlenden UL dann zur Anwendung bringen?

    MfG


    Hallo zusammen,

    ich bräuchte mal eure Meinung zu folgender Konstellation:

    Fall aus 2017, G-AEP Bogen wurde per DTA angefragt und auch von uns versandt.

    In 2020 nochmals Anfrage unsererseits, warum noch nicht bezahlt. Bogen sei angeblich nie angekommen, wir also nochmals verschickt.

    Nun Eingang einer MD-Prüfanzeige mit der Begründung, dass die Frist mit Übersendung des G-AEP Bogens neu beginnt. Es gäbe dazu auch einen Parapraphen, den die Mitarbeiterin aber nicht nennen konnte. Die PrüfVv sei in dem Fall angeblich außer Kraft gesetzt.

    Ich ging immer von aus, eine neue Fristberechnung kann nur durch einen neuen Rechnungssatz ausgelöst werden!?!

    Danke.

    LG

    Hallo zusammen,

    folgende Konstellation:

    Patient wurde bei uns stationär behandelt. Patient war im letzten Jahr noch selbstständig und hat wohl aus dieser Zeit noch offene KK-Beiträge, ist mittlerweile angestellt und gesetzlich versichert. Kostenträger weigert sich zu zahlen, auf grund der noch ausstehenden Beträge aus der Selbstständigkeit. Patient sagt, er habe alles bezahlt und sogar eine Gutschrift erhalten.

    Falls hier wirklich noch Beiträge ausstehen, greift dann § 16 Abs. 3a SGB V (Ruhen des Leistungsanspruchs), obwohl er ja mittlerweile gesetzlich versichert ist?

    Ist es tatsächlich unsere Aufgabe, den Disput zwischen den beiden parteien nun klären, um an unser Geld zu kommen?

    LG

    Das ist für mich nun tatsächlich auch ganz neu. Ich war erst vor kurzem in einem seminar, dort wurde es vom Dozenten anders erklärt. Namlich das sich die Prüfquote auf das Quartal der Rechnungslegung bezieht und nciht auf das Datum des Prüfungseingangs.