Beiträge von AO85

    Hallo zusammen,

    wir haben ein MDK-Gutachten, hier wurde uns die 1:1 Betreuung für alle Tage gestrichen mit folgender begründung:

    " 1:1 Betreuung nicht belegt, insbesondere kein Nachweis über dokumentierte (durch mindestens zweistündlich getätigte Unterschriften bestätigte) tägliche Betreuungsstunden vorhanden." Die Pflegekraft hat aber ganz klar alle 2 Stunden dokumetniert, die UL liegen dem MDK auch vor. In anderen Fällen mit gleicher Doku, wurden uns die Fälle aber anerkannt.

    Aus dem OPS kann ich keine weiteren Kriterien herauslesen.

    Gibt es vielleicht etwas, was wir nciht berücksichtigt haben?

    Liebe Grüße

    Hallo zusammen,

    lt. § 14 AOP-Vertrag heißt es: " Ärztliche Leistungen gemäß § 115 b SGB V werden nach dem jeweilig zum Behandlungszeitpunkt geltenden Facharztstandard erbracht. Danach sind die ärztlichen Leistungen gemäß § 115b SGB V nur von Fachärzten, unter Assistenz von Fachärzten oder unter deren unmittelbarer Aufsicht und Weisung mit der Möglichkeit des unverzüglichen Eingreifens zu erbringen."

    Heißt, wenn der Assistenzarzt sowohl die Aufklärung als auch die OP durchführt, kann ich den Fall nur abrechnen, wenn der Facharzt daneben stand?

    Hatte jemand schon mal einen Fall, bei dem das von der Kasse nachgeprüft wurde?

    Hallo,

    vor dem 01.01.2019 galt für KHs ja noch die 4 Jahresfrist. Nun meine Frage, ab wann wird gezählt.

    Beispiel: Patient in 2014 behandelt, so beginnt die frist ja ab 31.12.2014, sprich bis 31.12.2018. Wie ist das nun, wenn die Kasse die rechnung erst voll bezahlt und dann in 2015 doch noch mit einem anderen fall verrechnet oder die Zahlung gänzlich rückgängig macht? Zählt die frist dann ab 2015 wieder neu?

    Danke für die Antwort.

    Genau über diese Wortwahl bin ich nämlich auch gestoßen.

    Habe ich es richtig verstanden, dass Sie mit dem SMD eine elektronische Übermittlung leben?

    Mit dem MDK haben wir diesbezüglich gar keine Probleme. Lediglich der SMD stellt sich wie immer quer.

    Ich hoffe, meine Frage ist nicht zu blöd :)

    im Regierungsentwurf heißt es:

    "Ab dem Jahr 2021 gilt für eine Krankenkasse bei der Prü-fung von Schlussrechnungen für vollstationäre Krankenhausbehandlung durch den Medizinischen Dienst eine quartalsbezogene Prüfquote je Krankenhaus in Abhängig-keit von dem Anteil unbeanstandeter Abrechnungen je Krankenhaus nach Absatz 4 Satz 3 Nummer 2. Die quartalsbezogene Prüfquote nach Satz 3 wird vom Spitzenver-band Bund der Krankenkassen für jedes Quartal auf der Grundlage der Prüfergebnissedes vorvergangenen Quartals ermittelt und beträgt..bis zu 5 Prozent für ein Krankenhaus, wenn der Anteil unbeanstandeter Abrech-nungen an allen durch den Medizinischen Dienst geprüften Schlussrechnungen für vollstationäre Krankenhausbehandlung bei 60 Prozent oder mehr liegt, "

    Ich verstehe es nicht so ganz.

    Werden dann alle Fälle die im letzten Quartal durch den MDK abgeschlossen wurden herangezogen und von diesen der Anteil der für uns positiven Fälle gegenübergestellt, ganz unabhängig wann die Schlussrechnung gestellt wurde?