Beiträge von Broeker

    Hallo,

    die Frage nach einer diabetischen Nierenerkrankung kann auch ohne Biopsie hinreichend beantwortet werden.
    Eine diabetische Niernerkrankung ist bei Patienten mit ausreichend langer Diabetesanamnese, gleichzeitig vorliegender Retinopathie und bei Nachweis einer glomerulären Proteinurie als sicher anzunehmen.
    Bei vielen Typ II Diabetikern ist zusätzlich eine hypertensive Nierenerkrankung anzunehmen.
    Andere Ursachen einer höhergradigen Niereninsuffizienz sind auszuschließen ( chronische Glomerulonephritis, Nierenarterienstenose...).

    Diabetiker haben ein bekannt hohes Risiko für kardiovaskuläre Komplikationen und somit auch für eine koronare Herzerkrankung. Es ist praktisch nicht zu beweisen, dass eine koronare Herzerkrankung beim Diabetiker durch den Diabetes und nicht durch Fettstoffwechselstörung, Rauchen, oder Hypertonie verursacht ist. Da sich die typische Gefäßveränderung des Diabetikers grundsätzlich von der Morphologie eines Cholesterinplaque unterscheidet, ist es schwierig die KHK als Diabetesmanifestation einzuordnen. Die Systematik des Diabetes sieht eine solche Manifestation zunächst einmal nicht vor.
    Bei Bypass operierten Patienten kann ich mir eine solche Kodierung aufgrund der morphologischen Beurteilung durch den Operateur vorstellen.

    mfg

    N. Bröker

    Hallo,

    ein akutes auf chronisches Nierenversagen wird mit den entsprechenden ICD-Nr. kodiert. Also N18.8x für die chronische NI und N17.9 fur das akute Nierenversagen.

    Ein häufiges Problem ist die Differenzierung zwischen dem prärenalen Nierenversagen N17.9 und der prärenalen Urämie R32.9. Im Vorspann zu Kapitel 17-19 werden die beiden Formulierungen extrarenale Urämie und prärenale Urämie R39.2 als Ausschlusskriterium angeführt.

    Somit kann nur der Arzt entscheiden was vorlag:
    1. ein akutes prärenales Nierenversagen, wobei der Patient eben nicht urämisch war.
    oder
    2. eine extrarenale (z.B: Katabolie), oder prärenale Urämie mit entsprechenden Symptomen.
    Den Sinn dieser Einteilung ist dem Nephrologen nicht bekannt.

    Zu Frage der Kodierung einer chronischen Niereninsuffizienz folgendes:

    Die Stadieneinteilung wird häufig falsch vorgenommen. Ein Kreatinin von 2,29 entspricht bei jedem 65-jährigen mit 75 kg Körpergewicht mindestens einem Stadium III N18.83 - Klearance < 60 ml/min/1,73 qm, bei vielen schon einem Stadium IV !!! Cockroft-Formel, oder die mod. MDRD-Formel kann man in die EDV einbauen lassen.

    Bei chronischer Niereninsuffizienz sollte ein entsprechender Aufwand praktisch immer darstellbar sein. Chronisch Nierenkranke erhalten häufiger Laborkontrollen um eine akute Verschlechterung früh zu erkennen, praktisch immer werden vom behandelnden Arzt interlektuelle Leistungen über Medikamentendosierungen, Kontraindikationen, klinische Beurteiung des Flüssigkeitshaushalts und einiges mehr erbracht.
    Es wäre schön wenn die Diskussionen hierüber seitens der Kostenträger auf ein Minimum reduziert werden könnten.


    mfg

    N. Bröker

    Hallo,

    meiner Meinung nach werden hier Sachen miteinander vermischt, die grundsätzlich getrennt betrachtet werden müssen.

    Der Aufwand einer Dialysebehandlung wird stationär über das Zusatzentgelt abgebildet. Besteht eine Kooperation mit einem ambulanten Dialysezentrum und liegt eine interkurrente Erkrankung als Hauptdiagnose vor, wird die Dialyse vom Nierenzentrum abgerechnet. Somit wäre die Prozedur !! der Dialyse nicht zu kodieren, es sei denn aus Gründen der medizinischen Dokumentation.

    Dies ist grundsätzlich zu trennen vom Aufwand den ein Patient mit sich bringt, aufgrund der Nebendiagnosen terminale Niereninsuffizienz N18.0 und Langzeitdialyse (=> 3 Monate im chronischen Programm). Der Aufwand für die Klinik liegt in den Laborkontrollen, in der Berücksichtigung von Medikamentendosierungen, der Planung von Eingriffen um die Dialysebehandlung herum, Kontrollen der Vitalparameter nach einer Dialysebehandlung, speziellen Medikamenten (Phosphatsenker mit Tageskosten von € 9 !!) und nicht zuletzt dem pflegerischen Aufwand bei Kontrollen der Trinkmengenbegrenzung, besonderer Kostform, chronischem Juckreiz, Hilfestellung nach der anstrengenden Dialyse etc..

    Es gibt überhaupt keinen Grund diese Nebendiagnosen nicht zu kodieren, nur weil die Dialysebehandlung in einem ambulanten Zentrum erfolgte und von dort auch abgerechnet wird.

    mfg

    N. Bröker

    Hallo,

    wenn ich die Informationen zusammenfassen darf:

    Ein Patient mit bereits weit fortgeschrittener Niereninsuffizienz (da bereits Cimino-Shunt vorhanden) kommt mit hypertensiver Entgleisung, Überwässerung (Beinödeme) und kardio-pulmonaler Dekompensation ins KH.
    Nun gilt es die Krankheit als Hauptdiagnose zu benennen, die den stationären Aufenthalt veranlasst hat.
    Diese Frage können Ihnen nur die behandelnden Ärzte beantworten.
    Entweder hat der Patient eine bedeutsame Herzinsuffizienz ( bei KHK, Hypertonie), ist dekompensiert und unter der Therapie der Herzinsuffizienz ist die Nierenfunktion dialysepflichtig geworden, oder die Niereninsuffizienz ist dekompensiert und der Patient darüber hypertensiv und überwässert auf Ihre Intensivstation gekommen. Liegt beides vor, entscheidet der höhere Aufwand über die Hauptdiagnose.
    N17.8 ist in jedem Fall falsch, ein akutes auf chronisches Nierenversagen könnte vorliegen, aber ohne Histologie der Niere darf nur N17.9 verwendet werden. N99.0 Nierenversagen nach medizinischen Maßnahmen wäre dann aber auch zu erwägen.

    mfg

    N. Bröker

    Hallo,

    die von Ihnen angegebenen Werte erlauben die Diagnose akutes Nierenversagen. Somit ist eine ICD aus N17.x angezeigt. Ohne vorliegende Histologie ist grundsätzlich nur N17.9 zu kodieren.
    Die Einleitung zum Kapitel N17 führt extrarenale Urämie/prärenale Urämie R39.2 als Exklusivum an. Der Begriff Urämie ist mit Harnvergiftung zu übersetzen. Entsprechende Symptome wie Übelkeit, Erbrechen, Bluthochdruck, Benommenheit erlauben die Diagnose Urämie. Hier ist also die klinische Beurteilung gefragt und nicht allein der erhöhte Laborwert für Kreatinin und Harnstoff.
    Warum es ein prärenales Nierenversagen mit ICD N17.9 gibt, man bei prärenalem Nierenversagen mit Urämie aber R32.9 kodieren muss, können nur Spezialisten des G-DRG Systems erläutern, ich kann es nicht.
    Ein Code aus N18.xx chronische Niereninsuffizienz ist in diesem Fall definitiv falsch. N19 als unspezifische Code ist nicht zu kodieren, da es ja mit N17.9 einen spezifischen gibt.


    mfg


    N. Bröker

    Guten Morgen,

    die Qualität der Suchseiten von AOK und DAK ist erschreckend. Betrachtet man die beiden Angebote aus Patientensicht, wird das Bild noch schlechter.
    Die DAK bietet bei den Stichwörtern Niere, oder Dialyse alle Krankenhäuser der Region an, sogar die Psychiatrischen Kliniken.

    Auf der AOK-Seite ist prinzipiell eine komfortable Suchfunktion nach OPS und ICD hinterlegt, aber auch hier führt eine Suche zum Thema Nierenerkrankungen nicht zu den nephrologischen Fachabteilungen, sonder zu praktisch allen Krankenhäusern der Region.

    Für Patienten sind diese Angebote völlig untauglich.


    N. Bröker

    Hallo,

    die deutsche AG klinische Nephrologie hat sich im Kodierleitfaden der Nephrologie zum Thema Dialyseshunt wie folgt geäußert:

    Stationäre Aufnahme zur Anlage einer AV-Fistel/AV-Shunt
    HD Z49.0 entsprechend den DKR.

    Stationäre Aufnahme zur Shuntrevision
    bei Thrombose HD T82.8
    bei Punktionstrauma HD T80.1
    bei Infektion eines AV-Shunt HD T82.7
    bei Infektion einer AV-Fistel = Cimino-Fistel HD A48.8

    Stationäre Aufnahme zur Shuntrevison bei insuffizientem Shunt HD Z48.8

    Leider wird der Begriff Shunt umgangssprachlich für alle Formen des Dialyseshunt verwendet. Genau genommen nennt man einen Dialyseshunt der mittels prothetischem Material (GORE/PTFE)operativ angelegt wurde
    \"AV-Shunt\", unter \"AV-Fistel\", oder Cimino-Fistel ist ein Dialyseshunt zu verstehen der ausschließlich aus den körpereigenen Gefäßen besteht.

    Die Indikation zur Revision eines Dialyseshunt kann verschiedene Ursachen haben. Komplikationen wie Thrombose, Infektion, oder Verschluß kodieren wir mit den T8x.x Kodes, elektive Shuntrevisionen bei aneurysmatischer Erweiterung, unzureichendem Shuntvolumen etc. kodieren wir als Z48.8.
    Die Art der chirurgischen Revision und der daraus resultierenden OPS-Kodes erfassen wir entsprechend dem aufwand, d.h. die Einbringung von PTFE als Patch, oder Interponat wird neben dem OPS für die Revision kodiert.

    mfg

    N. Bröker

    Hallo,

    es ist richtig, das ZE 01 ist bundeseinheitlich und muss nicht verhandelt werden.
    Das Krankenhaus muss aber die Erbringung von Dialyseleistungen im Versorgungsauftrag ausgewiesen haben.
    Man kann kein ZE für Dialyseleistungen abrechnen, egal was nun Grund der stationären Behandlung ist, wenn für Dialyseleistungen kein Versorgungsauftrag besteht. Diese Patienten müßten dann verlegt werden.
    mfg

    N. Bröker

    Hallo,

    nochmals zu Klarstellung:

    Eine Klinik ohne Nephrologie und ohne eigene Dialyseeinrichtung kann für chronische Dialysepatienten mit interkurrenten Erkrankungen nie ein ZE abrechnen.
    Die Abrechnung erfolgt durch den ambulanten Nephrologen über die KV.

    Eine Klinik ohne Nephrologie und ohne eigene Dialyseeinrichtung kann für neu dialysepflichtige Patienten und chronische Dialysepatienten im Rahmen der stationären Behandlung der Nierenerkrankung, nur dann ein ZE abrechnen, wenn diese Leistung verhandelt wurde. Dann rechnet der niedergelassene Nephrologe im Innenverhältnis dies mit dem KH ab.

    mfg

    N. Bröker

    Hallo Forum,

    ich muss da Herrn Selter leider wiedersprechen und die Beurteilung dieser Fragestellung wird im Kodierleitfaden der Nephrologie ebenfalls anders gesehen.
    Unter dem Hintergrund teilsstationäre Dialyse (same day) und stationärer Aufnahme zur Dialysewegen z.B. Hyperkaliämie, nebst Entlassung am Folgetag (one day) entstand die DKR 1401d. Diese DKR bezieht sich auf Patienten die speziell zur Dialyse aufgenommen wurden. Kann ich einen Patienten der speziell zur Dialyse aufgenommen wurde, nicht am Folgetag entlassen, dann ist die DKR 1401d zu beachten.

    Alle anderen chronischen Patienten die zur Behandlung einer interkurrenten Erkrankung (Pneumonie, pAVK, KHK,...) stationär aufgenommen werden, erhalten die entsprechenden Nebendiagnosen.
    Beispiele finden sich im Kodierleitfaden Nephrologie, Ausgabe 2005 Seite 100.

    mfg


    N. Bröker