Beiträge von Broeker

    Hallo,

    mit verhandelt war natürlich gemeint, das die Dialyse zum Versorgungsauftrag gehört. Abhängig davon, was zum Versorgungsauftrag gehört, können alle Dialysen, oder nur die der neu dialysepflichtigen Patientwen abgerechnet werden. Auch Dialysen von interkurrent erkrankten chronischen Dialysepatienten können über das ZE01 abgerechnet werden, wenn es zum Versorgungsauftrag der Klinik gehört.

    N. Bröker

    Hallo

    Zusatzentgelte für Dialyseverfahren können Sie nur dann einfordern, wenn Sie diese Leistung verhandelt haben.
    Kommt ein chronischer Dialysepatient in Ihre Klinik und wird eine andere interkurrente Erkrankung behandelt (eben nicht die nierenerkrankung), kann die Dialyse beim ambulanten Dialysezentrum erfolgen und diese über die KV !!! abgerechnet werden.

    Wird ein Patient neu dialysepflichtig und Sie lassen diese Behandlung als Auftragsleistung von einem niedergelassenen Nephrolgen erbringen, stellt er Ihnen diese in Rechnung und Sie bleiben darauf sitzen, wenn Sie solche Dialysen nicht verhandelt haben.
    mfg

    N. Bröker

    Hallo Forum,

    ich muß aus meiner Sicht, ohne daß ich dabei gesetzliche Regelungen berücksichtige, der KK recht geben.
    Ein Dialysebehandlung ist eine für den Patienten durchaus anstrengende Sache. Wenn es darum geht einen Langlieger, der dialysepflichtig ist, oder wurde zu entlassen, dann ist eine Dialyse am Entlasstag für den Patienten eine zusätzliche Belastung. Die Dialyse macht den Patienten sicher nicht fit für die Entlassung.
    Wenn ich Dienstags festlege, daß der Patient am Folgetag entlassen werden kann und dies zufällig sein regulärer Dialysetag ist, dann kann diese Behandlung problemlos auch ambulant erfolgen.
    Jeder Dialysepatient mach einmal pro Woche ein langes Interval zwischen zwei Dialysen. Es ist in der Regel unproblematisch den Zeitpunkt der nächsten Dialyse mit dem ambulanten Zentrum zu koordinieren.
    Wir führen am Entlasstag keine stationären Dialysen durch.
    mfg

    N. Bröker

    Guten Morgen,

    wenn Sie einen teilstationäre Dialyseeinrichtung betreiben, dann ist die Behandlung auch entsprechend kodieren.
    HD Z49.1 + OPS für das durchgeführte Verfahren + die Begleiterkrankungen als ND, welche die teilstationäre Behandlung begründen.
    mfg

    N. Bröker

    Hallo,

    wann eine extrakorporale Therapie als intermittierend, oder kontinuierlich zu bewerten ist, geht aus den Behandlungsprotokollen hervor.
    Ein intermittierendes Dialyseverfahren wird von Beginn an für einen bestimmten Zeitraum geplant ( in der Regel 4-5 h), mit dem Ziel der Abnahme einer vorher festgelegten Flüssigkeitsmenge im Behandlungszeitraum. Zwischen den Behandlungen steigen die Nierenwerte wieder an, was bei der nächsten Behandlung wieder korrigiert wird.

    Aufgrund instabiler Situationen, wie z.B. bei Intensivpatienten, werden kontinuierliche Verfahren eingesetzt, bei denen eine niedrigere Blutpumpe nebst geringerem Flüssigkeitsentzug pro Stunde eingestellt werden. Hier ist es das Ziel den Patienten zu stabilisieren, oder einen Kreislaufeinbruch durch den höheren Flüssigkeitsentzug wie bei den intermittierenden Verfahren, zu vermeiden. Diese Verfahren laufen in der Regel über 24h oder länger, sofern sie nicht unterbrochen werden müssen (OP, Komplikationen, Diagnostik). Nach kurzen Unterbrechungen, kann der Patient ohne Systemwechsel wieder angeschlossen werden. Stabilisiert sich der Patient kann auf intermittierende Behandlungen umgestiegen werden.

    @ C. Hirschberg

    Haben Ihre Ärzte nun die Hämofiltration als 10 h Therapie geplant und wie vorgesehen durchgeführt und beendet, am nächsten Tag erneut über einen längeren Zeitraum hämofiltriert, dann ist das nicht als CVVH zu bezeichnen.

    mfg

    N. Bröker

    Hallo Forum,

    da es keinen spezifischen Kode gibt, ist Z49.0 Vorbereitung auf die Dialyse der einzig sinnvolle Kode der übrig bleibt und den Sachverhalt darstellt.
    Also Z49.0 als Hauptdiagnose und 5-549.2 als OPS.
    Damit wird den DKR entsprochen.
    Ein anderes Thema ist es, dass der Grouper uns über den OPS nicht zur L02Z führt.

    Die Anfrage beim INEK läuft.

    mfg

    N. Bröker

    Hallo Forum,

    ich gebe ochpowi recht, dass die Genauigkeit in der Kodierung akuter, oder chronischer Nierenfunktionsstörungen zu verbessern ist.

    Akute Nierenfunktionsstörungen entstehen prärenal, toxisch/ischämisch, oder postrenal. Diese Funktionsstörungen werden mit den Kodes z.B. N99 Nierenversagen nach medizinischen Maßnahmen, oder der Grundkrankheit wie z.B. Hepatorenales Syndrom, Blutungsanämie bei Magenulcus, oder ähnliche + dem Kode für das Nierenversagen N17.9 abgebildet.
    Nur bei Vorliegen einer Nierenhistologie kann der N17.x Kode weiter differenziert werden.

    Ein Patient mit chronischem Nierenversagen kann zusätzlich noch ein akutes Nierenversagen erleiden (eben akut auf chronisch). Hier ist eben auch beides zu kodieren.

    Eine akute Glomerulonephritis mit vorliegender Histologie erhält keinen zusätzlichen Kode aus N17.x, selbst wenn vorübergehend ein dialysepflichtiges Nierenversagen bestand. Die unter N17.x erfassten histologischen Befunde und den daraus resultierenden Kodierungen unterscheiden sich grundsätzlich von Glomerulonephritiden.
    Die Nierenerkrankungen sind durch etliche +* Kodierungen ausreichend erfasst.

    Wie unser Patient dann aus der Geschichte herauskommt, fällt unter den Begriff chronisches Nierenversagen.

    Die Fachgesellschaften sprechen von einenm chronischen Nierenversagen, wenn eine Nierenschädigung vorliegt, oder die Nierenfunktion für mehr als 3 Monate unter einer glomerulären Filtrationsrate von 60 ml/min/1,73 qm liegt.
    Ein Nierenschaden wird definiert als Vorliegen pathologischer Nierenwerte im Serum, abnormer Urinbefunde, oder Befunde aus der Bildgebung.
    Überträgt man dies auf den ICD 2005 dann wird schnell klar, dass N18.81/82 nur kodiert werden können, wenn die zugrundeliegende Nierenerkrankung benannt werden kann. Ausreichend hierfür wäre z.B. der Nachweis einer Mikroalbuminurie im Urin beim Hypertoniker mit Niereninsuffizienz.

    Die Bestimmung der GFR erfolgt anhand der Messung der Kreatinin-Clearance, oder der Formeln nach Cockroft-Gault, MDRD. Ein online tool ist unter http://www.nephron.com verfügbar, K/DOQI bietet downloads für Palm und Pocket-PC.
    Bei Patienten mit höhergradiger Funktionsstörung sollte der Mittelwert aus Harnstoff- und Kreatinin-Clearance bestimmt, oder die MDRD-Formel benutzt werden.

    mfg

    N. Bröker

    Hallo Ochpowi,

    die Kodierung der chronischen Niereninsuffizienz erfolgt mit einem Kode aus N18.8X. Die letzte Ziffer ergibt sich aus dem Grad der Nierenfunktionseinschränkung mit 1 > 90 ml/min/1,73 qm, 2 60-90, 3 30-60, 4 15-30 un 0 < 15.
    Die Formeln zur Abschätzung der Nierenfunktion sind so genau, dass kein MDK diese in Zweifel ziehen kann. Eine Eingruppierung wie oben angegeben ist damit sicher möglich. Für uns ist die Nierenfunktion zum Entlasszeitpunkt entscheidend, eine bei Aufnahme bestehende vorübergehende Nierenfunktionsverschlechterung wäre zunächst mit dem Stichwort akutes (auch akutes auf chronisches) Nierenversagen zu hinterfragen.
    Sollte sich ein MDK-Arzt über die Kodierung N18.83 bei einem Serumkreatinin von 1,5 mg/dl beschweren und es sich um den Fall einer 80-jährigen Frau mit einem Körpergewicht von 65 kg handeln, dann zeigt dies nur die fehlende Kompetenz des Kollegen in der Beurteilung einer eingeschränkten Nierenfunktion.

    mfg

    N. Bröker

    Hallo D. Duck,

    bitte sehen Sie es mir nach, aber mir raufen sich die Haare wenn ich Ihre verschiedenen Argumentationsketten zu o.g. Fall lese.
    Die Definition der ND ist eindeutig, verwässert wird Sie durch Argumentationskonzepte wie Ihre, bei denen ihnen der Fachkundige leider fehlende medizinische Kompetenz bescheinigen muss. Ich bitte Sie mich nicht falsch zu verstehen, mir ist durchaus bewußt, daß niemand in allen Bereichen Spezialist sein kann. Aber solche Haarspaltereien bringen das System durch endlose Briefwechsel mit KK und MDK zum erliegen.

    Ich kann jeden Patienten mit Herzinsuffizienz und erhöhten Nierenwerten=Niereninsuffizienz durch Lasixgabe ins Nierenversagen bringen. Das damit eine Diuretikatherapie in solchen Fällen therapeutischen (Dosisadjustierung), diagnostischen und auch pflegerischen (Bilanzierung, Wiegen) Aufwand bedeutet, darüber ist nicht zu diskutieren.

    Erlösminimierer

    Ein vorübergehender Anstieg der Nierenwerte mit späterer Normalisierung erfüllt theoretisch schnell die Kriterien des akuten Nierenversagens.
    Bei normalem Serumkreatininwert kann bereits eine Niereninsuffizienz vorliegen, die sich vorübergehend verschlechtert und zum Anstieg des Laborwertes in pathologische Bereiche geführt hat.

    mfg

    N. Bröker