Beiträge von Broeker

    Hallo ag,

    ohne Bestimmung einer Clearance ist die Kodierung der N18.8x nicht möglich, da in der Systematik eine Stadieneinteilung hinterlegt ist.
    Ausreichend hierfür ist die Berechnung der Clearance z.B. nach Cockroft:

    Körpergewicht x (140-Alter)
    72* Kreatinin i.S (mg/dl)

    Bei Frauen werden nur 85 % des errechneten Wertes gewertet.

    mfg


    Bröker

    Hallo Erlösminimierer,

    aus Sicht der Krankenkassen sollte man froh sein, dass der chronischen Niereninsuffizienz mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird, dies insbesondere in Anbetracht der progostizierten Steigerung der Dialysepatienten.
    Siehe auch \"Die stille Katastrophe\" Der Spiegel Mai 2000.

    Medizinisch gesehen wird die Niereninsuffizienz in der Regel über den Kreatininwert im Serum erfasst. Dieser Parameter wird jedoch erst bei einem Abfall der Nierenfunktion um ca. 50% pathologisch. D.h. nahezu jeder Patient bei dem ein erhöhtes Kreatinin festgestellt wird, hat bereits eine Niereninsuffizienz im Stadium II WHO und nur noch 50% der Nierenfunktion eines Gesunden !!!
    Dies ist von erheblicher medizinischer Relevanz, z.B. resultieren doch die meisten unerwünschten Nebenwirkungen von Medikamenten aus der Nichtbeachtung oder Fehleinschätzung einer eingeschränkten Nierenfunktion.
    Im Sinne der Kodierrichtlinie ist zu fordern, daß die Niereninsuffizienz durch Bestimmung der Clearance untermauert wurde, hierfür stehen genaue mathematische Formeln und das klassische Urinsammeln zur Verfügung.
    Dies sollte in der Akte dokumentiert sein.
    Das die Patienten von der Niereninsuffizienz nichts wissen, muss nicht der Klinik, sondern den behandelnden Hausärzten angekreidet werden. Das Wissen um Nierenerkrankungen, Beurteilung des Kreatininwertes bei muskelschwachen Frauen und älteren Patienten bei ist weiterhin erschreckend gering.

    N. Bröker

    Hallo,

    Um den Fall korrekt beurteilen zu können fehlen ein paar Angaben.
    Wenn ich davon ausgehe, daß der Patient chronischer Peritonealdialysepatient ist, der stationäre Aufenthalt nicht durch die Dialyse bedingt war, sondern eine andere akute Erkrankung vorliegt (z.B. Herzinsuffizienz, Pneumonie), der Fall also nicht in einer Dialyse-DRG landet, dann würde ich würde ich so argumentieren:
    Die bisherige Behandlungsform der Peritonealdialyse wurde fortgeführt, aufgrund bestimmter medizinisch begründbarer Umstände war diese Therapie als Akutbehandlung unzureichend (z.B. Lungenödem) und es mußte die Dialysebehandlung intensiviert werden, hier wurde dann die Hämodialyse gewählt.
    In den Vereinbarungen zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser (FPV2005) findet sich kein Hinweis über maximal pro Tag abrechenbare Zusatzentgelte.
    Können Sie ihr Vorgehen medizinisch begründen, dann würde ich den Kontakt mit dem MDK nicht scheuen.

    N. Bröker

    Hallo Biri,

    die Ziffern Z40-54 sind für Patienten gedacht, welche für spezifische Maßnahmen stationär behandelt werden.

    Also stationäre Aufnahme zur Shuntanlage und Vorbereitung auf die Dialyse Z49.0.
    Teilstationäre/stationäre Aufnahme zur Hämodialyse Z49.1 und Z49.2 für die Peritonealdialyse.

    Dialysepatienten die wegen anderer Erkrankungen stationär behandelt werden, erhalten, wenn sie bereits 3 Monate dialysepflichtig sind, die Z99.2.

    Gruß

    N. Bröker

    Hallo Herr Herr Simast,

    mit Z94.0 dokumentieren sie den Zustand nach Nierentransplantation, womit sie den Aufwand bezüglich der teuren Medikamente, Spiegelbestimmungen usw. abbilden.
    Eine Niereninsuffizienz nach Transplantation gilt es gesondert zu kodieren. Hierfür bedarf es einer Clearance-Messung, oder der Anwendung einer der anerkannten Rechenmodelle zur Abschätzung der Clearance.
    Ein weiterer Punkt der zu beachten ist, wäre eine akute, oder chronische Funktionsverschlechterung des Transplantates, was einen weiteren Code aus T86 erforderlich macht.

    mfg

    N. Bröker

    Hallo,

    der Schlüssel des Problems liegt in der Tatsache, daß bei genanntem Patienten zwei verschiedene Nierenfunktionsstörungen vorliegen.
    1. Die diabetische Nierenerkrankung mit chronischer Niereninsuffizienz
    2. Das akute, auf die diabetische Nierenerkrankung aufgepfropfte reversible prärenale Nierenversagen bei Gastroenteritis.

    Gastroenteritis und Nierenversagen haben zur stationären Aufnahme geführt.

    Nur die chronische Niereninsuffizienz steht in kausalem Zusammenhang mit dem Diabetes und wird als ND E1x.2x, oder E1x.7x und *N03.8 als Nebendiagnose kodiert.

    mfg


    N. Bröker

    Hallo Susanne,

    ich muss Mikka leider energisch wiedersprechen. Diabetes kann nur Hauptdiagnose sein wenn die Definition für die Hauptdiagnose auch erfüllt ist. Die Krankheit die zur stationären Aufnahme führte gilt es zu benennen. Also die akute Gastroenteritis, oder das Nierenversagen je nach Situation bei der Aufnahme.
    Auch ein akutes Nierenversagen bei vorbestehender Niereninsuffizienz wird mit N17.9 kodiert.

    mfg

    N. Bröker

    Geehrte Mitstreiter,

    ich fürchte wir werden keine gemeinsame Linie finden, solange sich nicht alle Beteiligten an die gleichen Regeln halten.
    Die Krankenkassen rüsten auf und mittels immer besser werdender EDV-Lösungen ist es ein leichtes mittels simpler Abfageprogramme eine Lawine an Standardanfragen, wie im Eingangsbeitrag geschildert, ins Rollen zu bringen. Dahinter steckt genauso eine Systematik wie bei der jehnseits von zeitnah gelegenen Zahlungsmoral der Krankenkassen. Führende Menschen haben entschieden so zu verfahren und das ohne Sinn und Verstand, es werden bewußt Fronten aufgebaut und strategisch günstige Positionen schamlos ausgenutzt. Was fehlt ist der erkennbare Wille zur Kooperation und Kommunikation.
    Die Krankenhäuser verhalten sich auch nicht viel besser, notwendige Strukturmaßnahmen wurden viel zu spät eingeleitet, das ärztliche Personal ist maximal durchschnittlich geschult hinsichtlich der Kodierrichtlinien uind Dokumentation, von der fehlenden Zeit im Tagesgeschäft mal abgesehen.
    Unser gemeinsamer Stand jetzt ist also:
    1. Kodierung und Rechnungstellung nach DRG an die Krankenkasse
    2. Zunehmende Formalanfragen der KK wegen vermeintlicher Kodierfehler, Schweregrad steigernder Nebendiagnosen. Hieraus resultierendes gesetzwidriges Zahlungsverhalten.
    3. Verweis an den MDK unter Berufung auf den Datenschutz.
    4. Vom Umfang her überforderter MDK
    5. Hohe Außenstände an nicht beglichenen Rechnungen bei den Krankenhäusern.

    Ich denke, das aufgrund der Inkompetenz führender Menschen in diesem System der Ausweg nur in einer bottom up Strategie liegen kann.
    Nur durch den persönlichen Kontakt auf lokaler Ebene wird es möglich sein, ein Vertrauensverhältnis zwischen Leistungserbringer und Kostenträger wiederherzustellen.

    N. Bröker

    Hallo,

    Synkope + neu aufgetretene centrale Facialispares bedeutet cerebrale Ischämie, als HD je nach Verlauf TIA, PRIND, Apoplex.
    Nun gibt es schon mal die Kombiantion Myokardinfarkt + cerebrale Ischämie (z.B. bei einer Infarkt bedingten Rhythmusstörung) wobei das klinisch führende Ergeignis zunächst die cerebrale Ischämie ist, sich dann laborchemisch aber ein Myokardinfakt nachweisen läßt. Sie geben an, daß der Infarkt erst 2 Tage nach Aufnahme diagnostiziert wurde. Falls sich nach nochmaliger Akteneinsicht kein früherer Hinweis findet, dann bleibt nur die cerebrale Ischämie als HD.

    Gruß

    N. Bröker

    Hallo,

    Die N10 kodiert um es genauer zu sagen eigentlich nur die akute Pyelonephritis. Auch ein E.coli ist möglicher Erreger.
    Bleibt noch die Gretchenfrage ob eine Harnwegsinfektion mit Bakteriämie vorlag, oder eine Sepsis mit entsprechenden Laborveränderungen (Thrombocyten, Gerinnung?) und aufgrund welcher Befunde wird die Diagnose einer akuten tubulointerstitiellen Nephritis gestellt ? Wie war der genaue klinische Verlauf?
    In der Mehrzahl der Fälle mit Fieber, Harnwegsinfektion und evtl. zusätzlich nachgewiesener Bakteriämie, wird es schwer sein wirklich die Sepsis zu begründen, die interstitielle Nephritis muss bei Diagnosestellung ohne Biopsie schon gut begründet sein.
    Gruß

    N. Bröker

    Hallo,

    für das Jahr 2004 gibt es nur die Kombination T86.1 und Z94.0. Als Haupt-, oder Nebendiagnose ergeben sich deutlich unterschiedliche cw-Werte.
    Ab 2005 wird es differenzierter:

    T86.1- Funktionsstörung, Versagen und Abstoßung eines
    Nierentransplantates
    T86.10 Akute Funktionsverschlechterung eines Nierentransplantates
    Akute Abstoßung eines Nierentransplantates
    Akute Funktionsverschlechterung ohne Nachweis einer Abstoßung
    Soll die Ursache der akuten Funktionsverschlechterung angegeben
    werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer zu benutzen.
    T86.11 Chronische Funktionsverschlechterung eines Nierentransplantates
    Chronische Abstoßung eines Nierentransplantates
    Soll die Ursache der chronischen Funktionsverschlechterung
    angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer zu
    benutzen.
    T86.12 Verzögerte Aufnahme der Transplantatfunktion
    T86.19 Sonstige und nicht näher bezeichnete Funktionsstörung, Versagen
    und Abstoßung eines Nierentransplantates

    Gruß

    N. Bröker