Beiträge von Broeker

    Ebenfalls guten Tag,

    ich schlage vor, dass Sie sich einfach an die Kodierrichtlinien halten.
    Welche Krankheit hat den stationären Aufenthalt denn verursacht? Auch das Nierenversagen wird ND einer übergeordneten Krankheit sein und ist im Regelfall nicht die Hauptdiagnose!
    Nicht jedes Nierenversagen geht mit Hyperkaliämie einher. Die Hyperkaliämie ist als ND zu kodieren wenn sie im Behandlungsaufwand der Definition einer ND entspricht.
    Sicher nicht geht beim Nierenversagen die Hyperkaliämie als HD anzugeben.

    mfg

    Broeker

    Hallo,

    diese Frage ist einfach zuklären. Entweder weiss ich die Ursache der Nierenfunktionsstörung, oder eben nicht.

    Ein Patient mit chronischer Niereninsuffizienz auf dem Boden eines Diabetes wird E11.20+ N08.3*, N18.8 kodiert.
    Liegen keine Informationen über die Ursache der Niereninsuffizienz vor, die Niereninsuffizienz ist aber als ND relevant wird N18.9 kodiert (in den operativen Fächern sicher von Bedeutung).

    Ab 2004 wird die chronische NI in Untergruppen nach der Clearance eingeteilt, oder als chronisch nicht-terminale Niereninsuffizienz-Stadium nicht näher bezeichnet. Ob sich z.B. in den operativen Fächern die Mühe lohnt die Clearance prä-Op zu bestimmen, ist mir nicht bekannt.
    Eine Kodierung nach N19.- Niereninsuffizienz nicht als akut oder chronisch bezeichnet (übersetzt: ich weiss nicht warum und ich habe mich nicht darum gekümmert, war mir egal) ist für jede Klinik nicht akzeptabel.

    mfg


    N. Bröker

    Hallo zusammen,

    ich finde man muss dies differenzierter betrachten. N18.0 als Hauptdiagnose ist meiner Meinung nach nicht korrekt. N18.0 sollte eigentlich nie Hauptdiagnose sein (ausser bei chron. Dialysepatienten s.u.), da diese ICD lediglich das Ausmass der Nierenfunktionsstörung, aber nicht die ursächliche Erkrankung kodiert. Dies erklärt auch die DKR 0905a, nach der N18.0 nicht bei ursächlicher Hypertonie vergeben werden darf.

    Ein Patient mit bis dato chronischer Niereninsuffizienz welche nun dekompensiert und terminal wird, erhält als HD die ursächliche Erkrankung: z.B. I12.0 Nephrosklerose, oder E11.20+ No8.3* die diabetische Nierenerkrankung.
    Als ND sind dann die Dialyse Z49.1, term. NI N18.0 und die Hyperkaliämie zu nennen.

    Chronische Dialysepatienten mit Hyperkaliämie (z.B. Diätfehler) sind entsprechend der Aufenthaltsdauer zu kodieren. Ab 2004 gibt es drei relevante DRG L60, L61 und L71.

    L61 umfasst die teilstationäre Dialyse, HD Z49.1 ("same day")
    L71 umfasst die "ein Belegtag-Patienten), z.B. chronische ambulante Dialysepatienten mit Hyperkaliämie/Überwässerung die am nächsten Tag wieder gehen, HD N18.0 ("one day")

    L60 ist mit der Überschrift "Niereninsuffizienz" bezeichnet und es wurde eine Liste an HD angefügt, welche in diese DRG münden.
    Jeder Patient mit hypertensivem Nierenschaden (I12.0) kommt in diese DRG, ein Diabetiker mit terminaler NI z.B. nicht.

    mfg

    N. Bröker

    Hallo Einsteiger,

    Dialyssepatienten bringen in der Regel eine Fülle von Nebendiagnosen mit.
    HD T82.5 - Shuntkomplikation ist eine der häufigeren Hauptdiagnosen.
    Als Nebendiagnosen kommen in der Regel hinzu:

    Die Nierengrunderkrankung:
    z.B. E11.20* Diabetes mit Nierenkomplikationen
    N08.3* Nephropathie bei Diabetes

    Im Entwurf der Kodierrichtlinien 2004 ist die N18.0 zwecks Spezifizierung der Nierenerkrankung ausdrücklich erwähnt, die kodierte Nierengrunderkrankung wird in ihrem Schweregrad erst durch die N18.0 genau beschrieben.
    Weitere * Kodes und andere Nieren-spezifische ND wie renale Anämie, urämische Polyneuropathie, oder sekundärer Hyperparathyreoidismus
    kodieren wir nach der N18.0. In der Regel haben diese ND alle eine Behandlungsrelevanz (Epo, teure Phosphatbinder).

    Z99.2-Langzeitdialyse- wird praktisch immer in einem Atemzug mit der N18.0 genannt. Auch wenn Sie Ihren Patienten nicht dialysiert haben, ist diese ND relevant, z.B. wenn Sie Laborkontrollen durchführen um nach erfolgtem Eingriff das Dialyseintervall strecken, oder den OP-Tag mit dem Dialyserhythmus abgleichen. Es sollte hierfür immer ein Vermerk in den Akten zu finden sein

    Gruß

    N. Bröker

    Ich stimme dem zu, wir solten diesen Thread beenden. Die Aussagen von ToDo zu diesem Thema sind erstens nur dummes Geschwätz und zweitens finde ich es unterstes Niveau, Ärzte die für eine Verbesserung Ihrer unwürdigen Arbeitsbedingungen kämpfen, auf diese Weise mit abfälligen Kommentaren zu belegen. Diskussionen über vernüftige Arbeitszeitmodelle für große und kleine Krankenhäuser sind da schon wesentlich sinnvoller.

    Broeker

    I32.8 * und die Kollagenose besser differenzieren, oder M35.9 bei nicht zu differenzierender Kollagenose.
    HD bleibt die Kollagenose und die Organmanifestation als *_Kode-ND.
    Es gibt einen Kodierleitfaden für Rheumatologie bei drg.uni-muenster.de

    Gruß


    Broeker

    Nur zu kodieren wenn eine Behandlungsrelevanz vorliegt, z.B. neu aufgetretener LSB und unklarer Thoraxschmerz, nachfolgend Herzkatheter, hier ist durchaus Relevanz gegeben. Mann kann darüber nachdenken beim kompletten Block I44.4 + I44.5 zu kodieren, es gibt eben keinen spezifischen Kode für den kompletten LSB.

    Gruß

    Bröker

    Als hypertensive Herzkrankheit werden alle pathologischen Veränderungen infolge einerarteriellen Hypertonie bezeichnet.
    die Graduierung erfolgt nach klinischen und funktionellen Kriterien.

    Grad I diastolische Dysfunktion ohne LV-Hypertrophie
    Grad II mit V Hypertrophie
    Grad III kongestive Herzinsuffizienz bei normaler EF (> 50%)
    Grad IV LV-Hypertrophie bei EF < 50%

    Klinik: Angina pectoris, Belastungsdyspnoe, kongestive Herzinsuffizienz (auch bei erhaltener LV-Funktion möglich).


    Grad I + II I11.9
    Grad II und IV I11.0

    Mann braucht also ein Herzecho und eine Dokumentation der klinischen Symptomatik um die I11.0 zu untermauern.

    Gruß

    N. Bröker

    Wie wäre es damit:

    Lt. Kodierleitfaden Nephrologie (drg.uni-muenster.de)
    wird so kodiert:

    HD K65.0
    ND T85.71 oder T85.6

    Bezüglich der N18.0 und Nierengrunderkrankung seien die DKR 0401b
    und 0905a erwähnt.

    Lt. Kodip ist ein ICD aus Z49- bei Langzeitdialyse ausgeschlossen.
    Z49 Kodes können eben nur bei Tagesfällen zur Dialyse, Teilstationärer Dialyse und Vorbereitung/Durchführung Erstdialyse angewendet werden.

    Gruß

    N. Bröker