Beiträge von Joerg-Gust

    Hallo Fr. Thelen!
    Wie wurde die ganze OP verschlüsselt ? Wenn sie FP+SE abrechnen wollen, haben sie doch auch beide Beine operiert? Prinzipiell würde der OPS für FP/SE passen. Woher weiß die Kasse, das nur eine Teilentfernung der magna vorliegt ? (Wird doch aus dem OPS nicht deutlich?)


    MfG
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    Jörg Gust
    (Med. Controller Marien-Hospital Witten)

    Hallo Herr Seifert!
    Vielen Dank für Ihre Antwort. Genauso läuft es bei uns. Wir haben eine Pädiatrie, wohin das Kind verlegt wird. Indikation wird von Päd/Gyn gestellt. Es gibt jetzt aber ein MDK- Gutachten , worauf eine Krankenkasse die Indikation nicht nachvollziehen kann (s.h. auch entsprechendes Post unter AEP-Verfahren). Der Chef unserer Pädiatrie macht seit fast 30 Jahren Neonatologie und kann die Welt nicht mehr verstehen. Es kommt häufig vor, dass das Kind noch vor Entlassung der Mutter wieder zurückverlegt wird. Die Kasse unterstellt uns also, kranke Kinder-Fälle künstlich produzieren zu wollen bzw. die Indikation zu früh zu stellen.
    Diese Problematik wird unter DRG`s auch bleiben. Oder gibt es nur eine DRG für Entbindung mit Neugeborenenikterus ? Müßte also für die Kalkulation der Kosten die Fototherapie in die Entbindung einberechnen ??? Wo wird unter DRG`s dort die Grenze gezogen ? Wenn das nicht definiert wird (auch unter abrechnungstechnischen Gesichtspunkten) wird demnächst jede Kasse die Fototherapie anzweifeln und ganz allmählich wird auch der schwere Neugeboreneikterus als normale Komplikation gelten, der unter Kostengründen nicht mehr abgedekt wird.
    Oder sehe ich da zu schwarz ??

    MfG

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    Jörg Gust
    (Med. Controller Marien-Hospital Witten)

    Hallo !
    Das Post oben ist zwar schön älter, hat aber im Nachhinein doch hohe Wellen geschlagen !
    Für meinen brüsken und überscharfen Ton möchte ich mich an dieser Stelle offiziell bei der betroffenen Firma entschuldigen.

    Gleichzeitig möchte ich alle Mitarbeiter von EDV-Firmen in diesem Forum begrüßen und sie ermutigen aktiv mit zu diskutieren und sich entsprechend zu outen (An Herrn Somerhäuser: Ihr Einverständnis natürlich vorausgesetzt - sonst editieren sie bitte das Post). So könnten beide Seiten von einander profitieren und Ärger vermeiden helfen.

    MfG

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    Jörg Gust
    (Med. Controller Marien-Hospital Witten)

    Hallo DRG`ler!
    Durch einen Streit mit der AOK über den Neugeborenenikterus (s.h. auch AEP-Forum) bin ich auf folgenden Umstand aufmerksam gemacht worden: zwar ist die Dauer der Fototherapie mit >12 h definiert, aber es ist kein Grenzwert für das Bili angegeben (ähnlich dem entgleisten Diab.mell.). Ist mit dieser Definition noch zu rechnen (in anderen Anwendungsbüchern) und ab wann darf ich unter DRG den Neugeboren von der Entbindung abkoppeln ??

    MfG

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    Jörg Gust
    (Med. Controller Marien-Hospital Witten)

    Hallo !
    Die AOK Westfalen-Lippe bemängelt zunehmens die Fototherapie beim Neugeborenenikterus. Solche Kinder kommen gehäuft als Extrafall in die Pädiatrie und werden von der FP abgekoppelt. Meinung der AOK ist,dass dies mit der normalen Entbindungsfallpauschale abgegolten werden muss. Gibt es ähnliche Probleme in anderen Gynäkologien/Pädiatrien ?
    Gibt es irgendwo ein Gutachten, das das kranke Säugling vom Gesunden genau abgrenzt ? Wo liegt der Grenzwert zur Fototherapie bzw. weitere klinische Umstände in anderen Kliniken ?

    Mfg

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    Jörg Gust
    (Med. Controller Marien-Hospital Witten)

    Hallo Forum !
    Eine Krankenkasse (Schwäbisch Gmünder Ersatzkasse) hat mir heute telephonisch mitgeteilt, sie hätten einen überarbeiteten Bremer Katalog erhalten, nachdem sie die Kostenverlängerung beantragen würden. In unserem Fall bekamen wir eine Aufforderung nach 3 Tage in der Chirurgie bei Schilddüsenerkankung (ist ja eine Fallpauschale und daher schon per se unsinnig eine Verlängerung zu fordern - aber was solls). Dies zeigt mir jedoch, dass die Kassen sich nicht einmal die Mühe machen und die FP vorher raussortieren. Bei Diagnose x nur y Tage dann Brief. Dieses Vorgehen dürfen wir nicht dulden. Hat in diesem Zusammenhang jemand etwas von einem Sozialgerichtsurteil gehört bezüglich der Befristungen ? Gibt es irgendwo den neuen Katalog schon ?

    MfG
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    Jörg Gust
    (Med. Controller Marien-Hospital Witten)

    Hallo !
    Wir haben gerade begonnen zusammen mit der Pflegedienstleitung eine Arbeitsgruppe "Pflegediagnosen" ins Leben zu rufen, die hoffentlich bald zusammen kommt. Eine Liste habe ich bereits aus`nem Netz gezogen, wäre aber an einer "offiziellen" brennend interessiert. In der Verlaufskurve soll dann ein entsprechendes Blatt eingefügt werden. Der Arzt kann diese Diagnosen als pflegerelevante ND verwenden.
    Interessanterweise stoße ich dabei auf starken Widerstand unter den Kollegen !
    "Diagnosenstellung sei nur Arztaufgabe, man ließe sich von der Pflege nicht kontrollieren und würde schließlich alle Diagnosen selber finden und überhaupt wisse man ja nicht, was die Pflege so alles aufschreiben würde."
    Ich war von diesen Argumenten ziemlich überrascht. Gibt es ähnliche Erfahrungen und Lösungsansätze ?
    (Ich habe argumentiert, dass es nichts mit Kontrolle zu tun habe, die Pflegediagnosen einer Spezifizierung der PPR dienen sollen, es einen vorgegeben Katalog gäbe und die Übernahme in die DRG Ermittlung in der Verantwortung des Arztes liegt.)
    MfG


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    Jörg Gust
    (Med. Controller Marien-Hospital Witten)

    Guten Morgen Forum !
    Ich möchte mein fiktives System dann doch noch etwas weiter spinnen, um den Doppeluntersuchungen gerecht zu werden.
    Die besagte Patientenkarte könnte von jedem Arzt Daten über Therapien und Untersuchungen enthalten, so dass diese Doppelten vermieden werden könnten, wenn es der zweite Behandler für nicht nötig erachtet. (Es gibt aber doch auch Beispiele, wo Doppeluntersuchungen oft unvermeidbar sind (bisher) - ich denke da an Sono - zum besseren Nachvollziehen hält man ja doch den Schallkopf sebst noch mal drauf und das nicht nur um es abzurechnen.)
    Im Sinne der Patienten ist es doch sinnvoll, wenn man alles weiß, was schon gelaufen ist und die meisten Patienten geben dies ja auch Preis. Ich möchte hier Frau Klein zustimmen - unter den Ärzten macht Datenschutz wenig Sinn und läßt sich in reality nicht durchführen. Die Kassen solten aber dennoch möglichst außen vor bleiben und sich auf das beschränken wofür sie gemacht wurden, nämlich Geld zu verwalten, statt den Behandlern mit unsinnigen Tabellen Vorschriften machen zu wollen. Wenn es eine einhellige Meinung in der Ärzteschaft gibt, dass bestimmte Erkankungen einen gewissen Resourecenverbrauch haben und wann, warum und wieviel davon abzuweichen ist, dann werden sich auch alle dran halten. Wir Ärzte müssen wieder Herr der Daten und der Gesundheit werden.

    MfG

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    Jörg Gust
    (Med. Controller Marien-Hospital Witten)

    Guten morgen Forum!
    Bei der Diskussion möchte ich noch folgendes bemerken:
    Selbst wenn man den K35/K36 Schlüssel verwenden darf, ist ja noch nicht klar, ob man auch das gesamte Geld für diese DRG bekommt, denn man müßte ja auch die Mindestverweildauer erreichen. Leider sind diese für Deutschland ja nocht nicht definiert. Wenn ich jedoch die Durchschnittliche Verweildauer der beiden DRG`s betrachte, ist diese in der DRG ohne OP größer als mit OP - ich schließe daraus, dass damit auch die Mindestverweildauer höher sein wird. Also müßte die kons. Therapie auch länger liegen.

    Wenn ich hier einen Wunsch an die Selbstverwaltung richten darf:
    Vielleicht könnten wir zur Abrechnung auf Verdachtsdiagnosen verzichten und nur Symptome verschlüsseln, wenn Diagnose unklar ist. Wäre für alle Beteiligeten leichter zu Hand haben und einen wirklichen finanziellen Nutzten im Vergleich zum Mehraufwand sehe ich nicht.

    MfG
    --
    Jörg Gust
    (Med. Controller Marien-Hospital Witten)