Guten morgen Forum!
Bei der Diskussion möchte ich noch folgendes bemerken:
Selbst wenn man den K35/K36 Schlüssel verwenden darf, ist ja noch nicht klar, ob man auch das gesamte Geld für diese DRG bekommt, denn man müßte ja auch die Mindestverweildauer erreichen. Leider sind diese für Deutschland ja nocht nicht definiert. Wenn ich jedoch die Durchschnittliche Verweildauer der beiden DRG`s betrachte, ist diese in der DRG ohne OP größer als mit OP - ich schließe daraus, dass damit auch die Mindestverweildauer höher sein wird. Also müßte die kons. Therapie auch länger liegen.
Wenn ich hier einen Wunsch an die Selbstverwaltung richten darf:
Vielleicht könnten wir zur Abrechnung auf Verdachtsdiagnosen verzichten und nur Symptome verschlüsseln, wenn Diagnose unklar ist. Wäre für alle Beteiligeten leichter zu Hand haben und einen wirklichen finanziellen Nutzten im Vergleich zum Mehraufwand sehe ich nicht.
MfG
--
Jörg Gust
(Med. Controller Marien-Hospital Witten)