Guten Morgen !
Die Diskussion über spezifische und unspezifische Diagnosen haben wir ja schon an verschiedenen Stellen diskutiert - ich meine auch, dass dort die Kodierrichtlinien nachgearbeitet werden sollten.
Prinipiell pflichte ich Herrn Scholz bei, Symptome bei Aufnahme zu kodieren, wenn die Befunde unklar sind oder ich "nur" Verdachtsdiagnosen klinisch gebrauche. Die Problematik der Krankenkassen sehe ich nicht ganz so. Unter DRG Bedingungen gibt es ja dann keine Befristungen mehr (Hoffentlich, da die Verweildauer nicht mehr eine so große Rolle spielt). Man muß lediglich eine Diagnose/Symptome mitteilen, die grundsätzlich einen stationären Aufenthalt rechtfertigen - und das sollte ein akutes Abdomen zunächst einmal sein. Natürlich wird es auch weiter ein Hauen und Stechen mit den Kassen geben z.B. wenn am Ende eine Diagnose gefunden und übermittelt wird, die die stationäre Behandlung in Frage stellt - dabei wird sich die Kasse auch weiterhin einer retrospektiven Analyse bedienen. Da ist allerdings der Gesetzgeber/Gerichte gefordert, dies zu unterbinden und die ärztliche Entscheidung zu dem Zeitpunkt der Entscheidungsfindung mit dem dann zur Verfügung stehendem Wissen zu akzeptieren und sich nicht auf einen Entlassungsbrief zu berufen.
Meines Erachtens entsteht die Problematik der Aufnahmediagnosenkodierung aber auch durch unser eigenes Vorgehen. Gehe ich recht in der Annahme, das kodiert wird kurz nachdem dem Patient vom Arzt gesehen worden ist spätestens am nächsten Morgen, damit die Diagnosen schnell erfasst sind und die Aufnahmeanzeige pünktlich raus kommt ? Wenn man sich 2 Tage Zeit lassen würde für eingehende Diagnostik, würde man in vielen Fällen auch direkt spezifische Diagnosen kodieren können. Das Vorgehen setzt aber auch vorraus, das die Übermittlung an die Kassen schneller geschieht, damit man die 3 Werktage für die Aufnahmeanzeige nicht überschreitet. Vielleicht ist es Ressourcen sparender sich mit diesem Problem zu beschäftigen, als sich einen Kopf darüber zu machen, ob man Bauchschmerzen als akutes Abdomen , V.a Appendizitis oder sonst wie kodiert, nur um einer Nachfrage einer Kasse zu entgehen.
Gibt es schon Häuser in denen eine DFÜ-Möglichkeit gegeben ist der Datenübermittlung an Kassen ? Welche Erfahrungen liegen vor ?
Ich glaube über diesen Weg würde man sich viele Diskussionen über Aufnahmekodierung sparen können.
MfG
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Jörg Gust
(Med. Controller Marien-Hospital Witten)