Liebe Gemeinde,
wir haben nun die ersten umfangreicheren MDK-Prüfungen über DRG-Fälle des lfd. Jahres hinter uns und sind um einige Erfahrungen reicher geworden. Es ist erfreulicherweise festzustellen, dass der MDK nicht nur Upcoding, sondern auch Downcoding prüft. So einige Kassen werden vermutlich unangenehm überrascht sein, dass in vielen Fällen nicht etwa zuviel gezahlt wurde, sondern zu wenig und das wir nun diese Beträge nachfakturieren werden. Dies war bisher nie der Fall gewesen, da maximal der ursprünglich berechnete Betrag zur Disposition stand. Ich bin sehr gespannt, ob die betroffenen Kassen die MDK-Bewertung akzeptieren werden. Gibt es hierzu schon erste Erfahrungen anderer Häuser?
Die Stoßrichtung der DRG-Fallprüfungen geht hier ganz klar in die beiden Richtungen:
(a) ambulante Behandlung versus stationäre Behandlung und
(b) Prüfung auf Fallsplitting
Ersteres kennen wir ja schon zur Genüge und soll hier nicht weiter thematisiert werden.
Das Thema "Fallsplitting" war bisher nicht so interessant, da die Gesamtverweildauer sich bei einer Zusammenführung zweier Fälle (z.B. Diagnostik + Therapie) nicht verringert hat und folglich kein Kürzungspotential konstruiert werden konnte.
Im DRG-System wird bei einer zeitichen Trennung von Diagnostik und Therapie grundsätzlich ein sog. Fallsplitting unterstellt. Das Krhs. soll sich in diesen Fällen mit einer DRG begnügen. Beispiel: Patient mit DSA, wird eine Woche später zur PTA einbestellt wird.
Ich möchte an dieser Stelle einmal die (vieleicht provokante) Frage aufwerfen, ob es tatsächlich sinnvoll und vorschriftsmäßig ist, ein Krankenhaus dazu zu zwingen, Diagnostik und Therapie an einem Stück zu betreiben?
Wo steht eigendlich geschieben, das wir in diesen Fällen gezwungen sind, die beiden Fälle (Beachte: Es sind keine Wiederkehrer wg. Komplikation und keine Rückverlegungen) zusammenzuführen und eine DRG abzurechnen?
Mit vielen Grüßen Niederrhein
Michael Hanke