Beiträge von Leder

    lieber herr raether

    ist die verdachtsdiagnose ausgeschlossen, so wird das symtptom kodiert (D008b), auch wenn eine spezifische therapie erfolgte,

    verwirrungen gibt es immer mit der vorgehensweise, dass bei einer behandelten, aber zum zeitpunkt der entlassung weder gesicherten noch ausgeschlossenen diagnose bzw. bei verlegung in ein anderes krankenhaus auch ohne behandlung die verdachtsdiagnose kodiert werden darf

    herzliche gruesse aus dem medizincontrolling jena
    uwe leder

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,
    ich möchte folgende Frage zur Diskussion stellen:

    Kann die transoesophageale Vorhofstimulation (linksatriale Stimulation durch Einführen eines Stimulationskatheters in den Oesophagus) mit einer Prozedur aus 2-265 (elektrophys. Untersuchung des Herzens, Kathetergestützt) kodiert werden und somit die F42 im Katalog 2004 ansteuern?

    Mit freundlichen Grüßen
    U. Leder
    Medizincontrolling Uni Jena

    lieber herr lorenz,

    kommt er in die rettungsstelle als polytrauma, dann besteht nach §39 sgb-v die indikation zur stationären behandlung, da ja sicherlich art und schwere der erkrankung und die erforderliche therapie das rechtfertigen, er kann somit als stationärer fall aufgenommen werden

    rechnen sie in jedem falle mit einem widerspruch der kassen

    entscheidend für den erfolg einer stationären abrechnung ist:
    - die art der leistung, die erbracht wird, diese sollte über das leistungsspektrum einer ambulanten notaufnahme hinausgehen
    - die tatsache, dass dieser patient ein stationäres bett belegt hat, er sollte im krankenhausinformationssystem nachweisbar einer bestimmten fachabteilung zugeordnet sein

    mit freundlichen grüßen aus jena
    u. leder

    liebe myDRG-freunde,

    die borreliose-meningitis ist bei lupenreiner auslegung der kodierrichtlinien mit kreuz-stern-systematik wie folgt zu kodieren:

    A69.2+ Lyme-Krankheit
    G01* Meningitis bei anderenorts klassifzierten bakt. Erkrankungen

    problem:
    diese kodierung führt nicht in die nicht-virusmeningitis-drg B72Z, sondern in die "scavenger"-drg: Sonstige ....T64, das ist ein klarer fehler im drg-zuordnungsalgorithmus

    frage an kollegen aus optionshäusern:
    sollte man die kodierrichtlinien missachten und G01 als hauptdiagnose angeben - haben sie abrechnungserfahrungen in solchen fällen?

    mit freundlichen grüßen
    u. leder

    Liebe DRG-Kollegen,

    anbei finden Sie eine kurze Anleitung zur Diabetes-Kodierung aus
    der Uniklinik Jena. Wir möchten diese Anleitung zur Diskussion
    stellen, insbesonder interessiert uns die Interpretation bei der
    Mitbehandlung eines komplizierten Diabetes mellitus ohne Behandlung der Komplikationen während der stationären Behandlung.

    Mit freundlichen Grüßen aus Jena

    Uwe Leder