Beiträge von MSimon

    Hallo Herr Dr. Fischer,

    vielen Dank für Ihre Antwort.

    mich würde interessieren, um welches Krankenhaus es sich handelt (können Sie mir auch gerne als private Mail zukommen lassen).

    Wenn ich Ihre Antwort richtig interpretiere, dann haben Sie auch die von Ihnen genutzte Abrechnungspraxis so mit den Kostenträgern vereinbart. Ist dies so ?

    Und eine abschliessende Frage: Neben den Zusatzentgelten rechnen Sie doch sicherlich auch ein tagesbezogenes Entgelt ab. Dürfte ich hier die Höhe erfahren (evt. auch als private Mail).

    Vorab schon herzlichen Dank und ein schönes Wochenende.


    Herzliche Grüsse

    MSimon
    :sonne:

    Hallo MiChu,

    Vielen Dank für die Antwort.

    Aber genau dieses \"good will\" der Kassen steht mal auf \"grün\" und dann wieder auf \"rot\". Oder es wird von Kasse zu Kasse völlig unterschiedlich behandelt. Und genau das wollen wir nicht.

    Wir sehen die rechtliche Grundlage in den § 5 (1) FPV 2006 (wir verhandeln noch das abgelaufene Budgetjahr.....):

    \"Zusätzlich zu einer Fallpauschale oder zu den Entgelten nach § 6 Abs. 1 KHEntgG dürfen [b]bundeseinheitliche Zusatzentgelte nach dem Zusatzentgeltekatalog nach Anlage 2 bzw. 5 abgerechnet werden. Die Zusatzentgelte nach Satz 1 sind mit Inkrafttreten der Vereinbarung ( § 12) abrechenbar. \"

    Bei dem tagesbezogenen Entgelt der Onkolog. Tagesklinik handelt es sich um ein Entgelt nach § 6 (1). Daher besteht u.E. auch hier die Möglichkeit ein bundeseinheitliches Zusatzentgelt abzurechnen.


    Oder interpretieren Sie das anders ?

    Herzliche Grüsse


    MSimon

    Hallo Forum,

    Wir stehen gerade vor einem Problem bei unserer Onkologischen Tagesklinik.

    Es geht hier um die generelle Frage, ob neben dem tagesbezogenen Entgelt (E 3.3) auch ein Zusatzentgelt (nach E 2) abgerechnet werden kann.

    [c=red][arial]Hier interessieren mich Häuser, die dies genau so anwenden und auch mit den Kostenträgern vereinbart haben.[/arial][/code]

    Ich hoffe auf zahlreiche Antworten !!! :p


    Herzliche Grüsse aus dem Norden.


    MSimon :d_zwinker: :d_zwinker:

    Guten Morgen ControllCop,

    wir sind inhaltlich auf einer Linie. Mein Favorit ist Ihre Variante 2.
    Speziell die Überlieger-Problematik möchte ich hier nochmals zur Diskussion stellen.

    Sie haben doch sicherlich bei der Ermittlung der Zahl-Base-Rate (Umstieg zum 1.12.) die anteiligen \"Überliegererlöse\" (die Fälle, die vor dem 1.12. aufgenommen worden sind und daher noch nach BPflV abgerechnet werden) herausgerechnet.

    Bei der Ermittlung der Base-Rate für das Jahr 2005 werden nun wieder Erlöse für Überlieger am Jahresbeginn im B-2 Formular abgezogen (in Ihrem Beispiel der Erlös für 90 DRG-Überlieger = Aufnahme > 30.11.04 und 10 BPflV-Überlieger = Aufnahme < 1.12.04).

    Nun meine Frage:
    Sind die 10 BPflV-Überlieger nicht schon bei der Ermittlung der Zahl-Base-Rate für den Monat Dezember 2004 rechnerisch berücksichtigt worden ?
    [c=crimson]Wenn wir diese BPflV-Überlieger jetzt nochmals für das Jahr 2005 berücksichtigen, dann haben wir doch den gleichen Sachverhalt 2 mal in Abzug gebracht ! ?[/code]


    Wie ist Ihre Meinung ?


    Sonnige Grüße aus dem Norden (blauer Himmel und Mittelmeer-Feeling)


    MSimon
    :sonne: :totlach: 8)

    Hallo ControllCop,

    dieser Themenkomplex ist doch bemerkenswert gut in den Gesetzen und Verordnungen geregelt :sterne: .
    Die von Ihnen dargestellten Alternativen zeigen doch schon deutlich, dass wohl nur von der schon so oft zitierten \"Einigung auf örtlicher Ebene\" ein Weg erarbeitet werden kann.
    Ich persönlich habe da keine Patentlösung. Inhaltlich würde ich die von Ihnen skizzierte Variante 2 bevorzugen, denn bei der Ermittlung der Zahl-Base-Rate für den Monat Dezember 2004 sind doch sicherlich anteilige \"Überlieger-Erlöse\" (von BPflV = vor dem 1.12. zum KHEntgG = ab 1.12.05)abgezogen worden. Damit hätten Sie diese Fälle mit einem durchschnittlichen angenommenen Erlös ja bereits berücksichtigt.

    Wie sehen Sie das ? Bin für weitere Anregungen sehr dankbar.


    Sonnige Grüße aus dem Norden (subtropisch, blauer Himmel, leider Montag)


    MSimon
    :sonne: :totlach:

    Guten Morgen,

    entscheidend ist doch einerseits die Streuung der einzelnen Krankenhäuser über die unterschiedlichen Versorgungsstufen (vom Kreiskrankenhaus bis zur Uni- bzw. Fachklinik) und andererseits über die Krankenhausträger (von Privat bis öffentlich....).

    M.E. ist es auch nicht so sehr entscheidend, ob wir über 220 oder 198 teilnehmende Kalkulationshäuser reden, sondern über die berücksichtigten Datensätze (wieviel Kalkulationsdaten liegen dem Katalog zu Grunde).

    .....und da wäre in Quote von 10% in der Tat nicht gerade sehr viel....


    Sonnige Grüße aus dem Norden


    MSimon
    :sonne: :laugh:

    Guten Morgen,

    ich hatte dieses auch schon mal unter einem anderen Threat (Erster Landes-Basisfallwert vereinbart) gepostet. Leider ohne Rückmeldungen.
    Deshalb hier ein zweiter Versuch.....


    Nach dem Schleswig Holstein als erstes Bundesland einen Landes-Basisfallwert vereinbart hat würde es mich interessieren, wie es in den anderen Bundesländern aussieht.

    Hamburg: Schiedsstelle
    Niedersachsen: Schiedsstelle
    Berlin: ? ?
    Bremen: ? ?
    Mecklenburg Vorp.: ? ?
    Brandenburg: ? ?
    Thüringen: Schiedsstelle (
    Sachsen: ? ?
    Sachsen-Anhalt: ? ?
    Hessen: Schiedsstelle
    Nordrhein-Westf.: Schiedsstelle
    Rheinland-Pfalz: ? ?
    Saarland: ? ?
    Bayern: ? ?
    Baden-Württemberg: ? ?

    Vielleicht kann die Liste durch entsprechende Infos aus den einzelnen Bundesländern vervollständigt werden.

    Gibt es bereits Informationen über eine mögliche Ersatzvornahme aus Berlin? Die würde ja nach dem Gesetz zum 01.03.2005 möglich sein und das sind nur noch zwei Wochen . . . .

    Herzliche Grüße aus dem Norden (etwas Schnee, -2° Grad)


    MSimon
    :sterne: :sonne:

    Guten Morgen,

    nach dem Schleswig Holstein als erstes Bundesland einen Landes-Basisfallwert vereinbart hat würde es mich interessieren, wie es in den anderen Bundesländern aussieht.

    Hamburg: Schiedsstelle
    Niedersachsen: Schiedsstelle
    Berlin: ? ?
    Bremen: ? ?
    Mecklenburg Vorp.: ? ?
    Brandenburg: ? ?
    Thüringen: Schiedsstelle (?)
    Sachsen: ? ?
    Sachsen-Anhalt: ? ?
    Hessen: Schiedsstelle
    Nordrhein-Westf.: Schiedsstelle
    Rheinland-Pfalz: ? ?
    Saarland: ? ?
    Bayern: ? ?
    Baden-Württemberg: ? ?

    Vielleicht kann die Liste durch entsprechende Infos aus den einzelnen Bundesländern vervollständigt werden.

    Gibt es bereits Informationen über eine mögliche Ersatzvornahme aus Berlin? Die würde ja nach dem Gesetz zum 01.03.2005 möglich sein und das sind nur noch zwei Wochen . . . .

    Herzliche Grüße aus dem Norden (etwas Schnee, 1° Grad)


    MSimon
    :sonne: :sonne:

    Hallo Forum,

    in § 4 Abs. 14 KHEntgG ist beschrieben, wie der Vomhundertsatz berechnet wird (.....aus dem Verhältnis der Mehrkosten einerseits sowie der Summe aus Erlösbudget und Erlössumme nach § 6 Abs. 3 andererseits......).

    Einen Wert von 0,2% kann ich im Paragraphen 4 Abs. 14 KHEntgG nicht entdecken. Hier geht es m.E. auch um einen individuellen Zuschlag pro Krankenhaus.


    Trübe Grüße aus dem Norden (Sprühregen, 7° Grad.....)


    MSimon
    :sonne: :sonne:

    Hallo Kassandra,

    ich war auch davon überzeugt, dass in dieser Vereinbarung sicherlich ein Zahlendreher drin sein muss (vielleicht 2.936). Aber ich habe mich da wohl getäuscht.....

    Allerdings, wenn man diesen Wert mal einige Minuten sacken läßt, könnte der Landes-Basisfallwert auch passen.
    Schleswig Holstein als Flächenstaat mit m.E. nur zwei Unikliniken (Kiel u. Lübeck) und nicht viel \"großen\" Krankenhäusern und einer größeren Anzahl kleinerer Kliniken kann wohl nicht in der gewünschten Region von > 2.900 Euro liegen.

    Vielleicht gibt es ja noch Beiträge direkt aus Schleswig Holstein hier im Forum. Das interessiert doch sicherlich alle. :kangoo: :kangoo:


    Herzliche Grüße aus dem Norden (grau, Nieselregen eben typisch norddeutsch.....)


    MSimon

    :sonne: :sonne:

    Guten Morgen Herr Neumann,

    mir ist die von Ihnen skizziert Rechenweise noch nicht ganz einleuchtend.

    Ich verstehe es so: Sie haben von 1.344 Krankenhäusern in West-Deutschland die jahresdurchschnittliche Base-Rate ohne Ausgleiche genommen und aufaddiert und dann durch 1.344 dividiert ! ?

    Habe ich das richtig verstanden.....?


    Mein Rechenweg wäre folgender:

    Alle Budgets (ohne Ausgleiche) der 1.344 KHs dividiert
    durch die Summe aller Bewertungsrelationen
    = durchschnittliche Basisfallwert dieser Häuser


    Die von Ihnen ermittelte Base-Rate von rund 2.766 Euro bezieht sich auf die Vereinbarungen des Jahres 2004. Auf Grund der Änderung der Bezugsgröße (die vom IneK genannten 5%) müßte im Umkehrschluss die von Ihnen ermittelte durchschnittliche Base-Rate um 5% steigen (auf den rund 2.900 Euro) ! Wenn wir alle weiteren Einflussfaktoren mal aussen vor lassen.

    Ich freue mich auf weitere Diskussionen.


    Herzliche Grüße aus dem kalten Norden

    MSimon
    :sonne: :sonne: