Guten Morgen,
ich habe in unserer Klinik einige Jahre als Casemanagerin gearbeitet und kenne die Problematik nur zu gut.
Wenig hilfreich sind bei Fragen der Überleitung die behandelnden Ärzte; lassen sie sich oft genug von den Angehörigen bequatschen (was nicht böse gemeint ist).
Als Casemanagerin war ich in der Verantwortung, gemeinsam mit dem Sozialdienst eine Lösung zu finden. Und da muss man zwingend Fakten schaffen!
In angefragtem Fall hätten die Anhörigen bei uns vermutlich keine Chance gehabt, den nicht medizinisch begründeten Verbleib des Patienten über die OGVD hinaus verlängern zu können. Ein Heimplatz war existent, der Patient ggf. nicht völlig dement (hatten die Angehörigen im Rahmen einer gesetzlichen Betreuung überhaupt ein Aufenthaltbestimmungsrecht??) ... dann wäre dieses Heim von mir vor der Entlassung informiert worden, dass der/die BewohnerIn am ... um ... Uhr zurück kehrt. Falls erforderlich, hätte ich ergänzend den Hausarzt informiert.
Hier sehe ich jedenfalls keine Chance, den MdK im Sinne der Klinik überzeugen zu können. Die fünf Tage sind weg!
Gruß
Fayence