Beiträge von Fayence

    Hallo LT,

    Danke für die Rückmeldung. Dann werden wir die Option "SG" mal intern diskutieren müssen.


    Hallo medman2,

    Danke auch für Deinen Beitrag. Hat mir geholfen, eine mögliche Argumentationskette aufziehen zu können. Mal sehen, was der MdK dazu sagt. Werde dann berichten.

    Gruß
    Fayence

    Hallo NV,

    áuf diese Aussage würde ich mich im Einzelfall nicht verlassen und auch nicht berufen wollen. Hat z.B. die DKG "Die häufigsten Fragen (FAQ) zur Einzelfallprüfung nach § 275 SGB V" zusammengestellt und da ist folgendes zu lesen:

    Zitat

    Dienstpläne, die ein prüfender MDK für die Beurteilung des Vorliegens struktureller Merkmale des Krankenhauses verlange, seien sicherlich keine Sozialdaten in dem genannten Sinne.
    Vielmehr handele es sich bei solchen Dienstplänen um betriebliche Mitarbeiterdaten, die gegebenenfalls auch datenschutzrechtlichen Regelungen unterliegen und nicht ohne weiteres an Dritte weitergegeben werden dürfen.
    Dies gelte zumindest dann, wenn es nicht um die Vorlage der Dienstpläne für einen engen Zeitraum bezüglich eines Einzelfalles, sondern um die Vorlage der Dienstpläne für einen längeren Zeitraum gehe.

    Dieses Zitat stammt übrigens aus dem Urteil des SG Saarbrücken (7.10.2009, Az.: S 23 KR 355/09) und wurde von Herrn RA Mohr in´s Netz eingestellt. Liest man dieses Urteil aufmerksam und in Gänze, bin ich ob der von Dir zitierten Aussage etwas verwundert. Das SG hat das Recht des MDK auf Einsichtnahme in Dienstpläne nämlich nicht komplett verneint!

    Gruß
    Fayence

    Guten Morgen,

    ich habe in unserer Klinik einige Jahre als Casemanagerin gearbeitet und kenne die Problematik nur zu gut.

    Wenig hilfreich sind bei Fragen der Überleitung die behandelnden Ärzte; lassen sie sich oft genug von den Angehörigen bequatschen (was nicht böse gemeint ist).
    Als Casemanagerin war ich in der Verantwortung, gemeinsam mit dem Sozialdienst eine Lösung zu finden. Und da muss man zwingend Fakten schaffen!

    In angefragtem Fall hätten die Anhörigen bei uns vermutlich keine Chance gehabt, den nicht medizinisch begründeten Verbleib des Patienten über die OGVD hinaus verlängern zu können. Ein Heimplatz war existent, der Patient ggf. nicht völlig dement (hatten die Angehörigen im Rahmen einer gesetzlichen Betreuung überhaupt ein Aufenthaltbestimmungsrecht??) ... dann wäre dieses Heim von mir vor der Entlassung informiert worden, dass der/die BewohnerIn am ... um ... Uhr zurück kehrt. Falls erforderlich, hätte ich ergänzend den Hausarzt informiert.

    Hier sehe ich jedenfalls keine Chance, den MdK im Sinne der Klinik überzeugen zu können. Die fünf Tage sind weg!

    Gruß
    Fayence

    Hallo Miteinander,

    das ein oder andere Kriterium setzt den
    Einsatz von zwei Pflegepersonen voraus; beispielsweise im
    Leistungsbereich D, konkret D2 "Lagerungswechsel mind. 4x täglich mit 2
    Pflegepersonen".

    Streitfrage ist, ob die erbrachte Leistung durch jede dieser zwei Pflegepersonen zwingend per
    Handzeichen dokumentiert sein muss oder ob ein Handzeichen reicht. Aus
    dem entsprechenden Dokumentationsbogen geht einleitend klar hervor, dass
    die Leistungserbringung durch zwei Pflegekräfte erfolgt; quittiert wird
    bei uns aber nur durch ein Handzeichen.
    Der MdK erkennt diese Doku nicht an und bewertet das Leistungskriterium als nicht erfüllt.

    Wie ist die Meinung? Wie wird mit diesem Thema in anderen Kliniken umgegangen?

    Gruß
    Fayence

    Hallo Miteinander,

    das Thema "Modulare Endoprothesen und Zählweise der metallischen Komponenten" hatten wir auch in unserer Klinik und beim DIMDI angefragt.

    Hier auszugsweise die DIMDI Antwort:

    "Zu den 3 metallischen Einzelteilen an einer gelenkbildenden Komponente können Schrauben als ein (1) Einzelteil
    mitgezählt werden. Wenn also eine Endoprothese an einer gelenkbildenden Komponente aus 2 Metallteilen besteht, die mit einer oder mehreren Schraube verbunden werden, dann erfüllt sie die Bedingungen für die modulare Endoprothese.
    Auch wenn mehrere Schrauben zum Einsatz kommen, ist das nur ein (1) metallisches Einzelteil."

    MfG
    Fayence