Hallo,
[...gelöscht von Admin...]
Nur so krass wie oben beschrieben mit groben Missverhältniss von §301 und dem BQS..das kommt kaum vor. Es sind vielmehr die kleinen sich aber summiereneden Weglassungen, günstigeren Darstellungen die dafür aber quasi von jeder Pflegekraft, jedem Arzt häufig in eigenem ermessen (öfter auch voll daneben, dann fällts auch mal im Medizincontrolling auf) manipuliert wird. Das ist meines erachtens sytemimmanent, sobald aus einer Statistik Konsequenzen erwachsen. Auch dies ist ein lernendes System auf Seiten auch der Dokumentierer, die ja auch in immer mehr Häusern professionalisiert werden.
Daher haben all diese QS Statistiken einen erheblichen BIAS. Ein besserer Weg wäre meines erachtens, die §21 Daten mal vergleichend für QS-Zwecke zu nutzen.
Hier sind ja auch aus pekuniären Interessen heraus Komplikationen regelhaft verschlüsselt, auch sonst geben diese Daten deutschlandweit haufenweise Material für ein öffentliches Benchmark her....nur genutzt werden diese Daten bisher kaum.....wieso eigentlich nicht, das ist doch ein Schatz für alle Gesundheitssystemforscher?
Gruss