Sehr geehrter Kollege Kuypers, sehr geehrte „DRG-Gemeinde“,
als „Leistungserbringer“ und neuerdings auch Kodierer / AEP-Dokumentierer vor Ort interessiert mich in diesem Zusammenhang natürlich auch die Frage, ob ich im Ernstfall für Regressforderungen nach MDK-Prüfungen in Haft genommen werden kann. In unserem Hause bekommen jetzt neue ärztliche Kollegen die korrekte Dokumentierpflicht in den Arbeitsvertrag geschrieben und die anderen Kollegen erhalten eine entsprechende Dienstanweisung. Schwebt jetzt gar das Damokles-Schwert der Regressforderungen nicht mehr über dem Krankenhaus, sondern über den (Fach-)Ärzten? Mit dem Dokumentieren und Kodieren ist das ja so eine Sache: Wegen des ohnehin bestehenden Mißverhältnisses aus zu erbringenden Leistungen und vorhandener (bzw. vergüteter) Arbeitszeit, wird man es wohl häufig nicht schaffen, „auf den Punkt“ zu kodieren / zu dokumentieren. Ergo: zu wenig kodiert = Schaden für das Krankenhaus = Haftung, oder: zu viel oder falsch kodiert (unbeabsichtigt) oder stationäre Notwendigkeit anders als MDK-Mitarbeiter eingeschätzt = Schaden für das Krankenhaus = Haftung.
M.E. stellt sich folgende Frage: Muß jeder in der Klinik tätige Facharzt in Zukunft eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung in Millionenhöhe abschließen.
Mit freundlichen Grüßen
AHanisch