Beiträge von Uwe

    Hallo liebes Forum,

    meine Frage ist sicher schon angesprochen worden,
    aber die Suchmaschine hat mir nichts geliefert:

    Ein KHK-Patient nach einer Bypass-OP erhält im nachver-
    sorgenden KH ein Herz-Echo. Dabei wird eine Mitralin-
    suffizienz I. Grades bestätigt, die im Vorfeld der OP
    schon festgestellt wurde.

    Kann das nachversorgende KH ebenfalls diese ND kodieren?

    Vielen Dank
    Uwe

    Hallo Herr Sommerhäuser,

    die letzte Passage Ihres Artikels ist für
    mich nicht nachvollziehbar und deckt sich auch mehr
    mit Kassenargumenten.
    I.d.R. machen die DRG-Häuser, die vorher die
    A-FP abgerechnet haben im neuen System nichts
    anderes als vorher (OP bleibt gleich).
    Weshalb die B-FP in einem BPflV-Haus nicht mehr
    abgerechnet werden kann, erschließt sich aus
    Ihrem Text nicht (Leistung bleibt ebenfalls gleich).
    Die verbesserten MInder- und Mehrerlösausgleiche in
    DRG-Häusern widersprechen der Abrechnung von tagesgleichen
    Pflegesätzen in den B-KH (gravierende Mindervergütung).

    Der Gesetzgeber hat diese Konstellation m.E. dahin
    gehend gelöst, dass er §3 Abs.1 KFPV ohne Einschränkungen
    für BPflV-KH formuliert hat.

    Gruß
    Uwe

    Werte Forumteilnehmer,

    im Abrechnungsleitfaden der Kassen vom 20.01.03 (Punkt. 2.12.6.) wird "festgestellt", daß bei Nichterbringung der A-Fallpauschale in einem Haus, die B-Fallpauschale in einem anderen Haus nicht mehr abgerechnet werden kann.

    Diese Konstellation tritt auf, wenn KH A (Operation) DRG-Haus ist (keine A-FP mehr)und KH B (Nachbehandlung) weiter nach BPflV abrechnet.

    Ist diese Darstellung der Kassen in der Realität umgesetzt oder doch nur ein Positionspapier, welches nicht angewendet wird.

    M.E. müßte KH B weiter die B-FP erbringen, da sich an der Leistungserbringung in beiden Häusern nichts ändert als die Bezeichnung für das KH A.


    Vielen Dank für die Meinungen.

    Uwe