Beiträge von ToDo

    Hallo allerseits,

    ich habe die Überschrift des Themas mal ein wenig allgemein gehalten, weil da vielleicht auch künftig noch manche Diskussion zu passen könnte.

    Starten möchte ich aber mit einem konkreten Fall:

    Ein Krankenhaus schickt neuerdings bei jedem Fall, zu dem ich (zu Händen des MDK bzw. der MDK selbst) Berichte anfordere, ein Schreiben, dass die angeforderten Unterlagen erst versandt werden, wenn die Rechnung vollständig beglichen wurde. Als Begründung werden die allseits bekannten BSG-Urteile vom 23.07.2002 und 13.12.2001 genannt.

    Nun finde ich aber in den Urteilen keinen Anhalt dafür, dass das Krankenhaus bei Zahlungsverzögerung oder -verweigerung diese Sanktionsmöglichkeit zugebilligt bekommt.

    Als Krönung sei noch erwähnt, dass die Rechnung für den Fall vom 22.03. am 26.03. bei mir einging, die Berichte am 27.03. beim KH angefordert wurden und mit gleichem Datum die Herausgabe verweigert wird und die Zahlung verlangt wird (schlappe 2 Wochen, bevor die vertragliche Zahlungsfrist endet).

    Ich würde mich zu diesem oder vergleichbaren Themen über angeregte Diskussionen freuen, da in solchen Diskussionen oftmals Argumente und Aktenzeichen ausgetauscht werden, die man in seine tägliche Praxis einfließen lassen kann und die dort vielleicht etwas zur Verbesserung der Kommunikation und zur Vermeidung von Konflikten beitragen.

    In diesem Sinne - Feuer frei!

    Hallo NiR,

    auch in diesem Fall sind die nachstationären Behandlungstage zu berechnen, wenn die Summe der vollstationären Belegungstage und der vor- und nachstationären Behandlungstage die obere Grenzverweildauer des (hier zusammengeführten) Falles überschreitet.

    Der Zeitpunkt der nachstationären Behandlung ist dabei unerheblich (sofern er innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung aus der (ersten) stationären Behandlung liegt).

    Einen sonnigen Montag wünsche ich,

    Zitat


    Original von lorelei:
    Hallo Zusammen,

    mit Punkt 1 und 2 bin ich einverstanden.
    Zu Punkt 3:
    soweit mir bekannt ist, darf die KK nicht einfach so die Rechnungen verrechnen - es müssen beide Seiten damit einverstanden sein. Ich persönlich bin damit natürlich nicht einverstanden, solange der Vorgang bei uns nicht ganz abgeschlossen ist. Eine KK hat es mir sogar tel. bestätigt, dass es dort bekannt ist: \"wir machen es aber nur wenn ein MDK Gutachten gibt\" - war die Aussage.
    Wir haben damit das gleiche Problem in der FiBu, es gibt ein totales Durcheinander. :erschreck:

    Im Büro habe ich es irgendwo schriftlich - werde es raussuchen.

    Schönen Abend noch und viele Grüße.

    Lorelei


    Es würde mich wundern, wenn Sie das schriftlich finden. Auch mit einem MDK-Gutachten oder sogar mit einer gerichtlich festgestellten berechtigten Forderung der Kasse müssen Sie als Leistungserbringer, der die Leistung erbracht hat und dem Kosten entstanden sind, noch lange nicht einverstanden sein!

    Tatsache ist, dass Sie sich ein Verschulden zurechnen lassen müssen, wenn die für die Prüfung erforderlichen Unterlagen dem MDK nicht unverzüglich (ohne schuldhaftes Verzögern) bzw. in einem angemessenen Zeitraum zur Verfügung gestellt werden.

    Ob die Verrechnung (mangels anderer Sanktionsmöglichkeiten der Kasse) von Richtern gebilligt würde, lassen wir dahin gestellt. Wenn Ihr Haus gut aufgestellt ist und solche Anfragen zeitig bearbeitet (so wie es ja nun andersherum für die Kassen sogar gesetzlich vorgeschrieben ist), kommt es schließlich gar nicht zu solchen \"Druckmitteln\". Also sollte man bei der Frage nach Ursache und Wirkung auch mal bei sich selbst anfangen.

    Ein Landessozialgericht hat vor ein paar Jahren den unverschämten Ansatz gewagt, Kassen ein Zurückbehaltungsrecht strittiger Rechnungsbeträge einzuräumen, soweit und so lange das Krankenhaus die für die Prüfung erforderlichen Unterlagen nicht zur Verfügung gestellt hat. Bis zum Kippen dieser Regelung durch das BSG haben viele Kassen dieses Urteil angeführt. Und unter diesem monetären Druck hat das für ein/eineinhalb Jahre reibungslos geklappt, komisch, nicht?

    Hallo Herr Offermanns,

    ganz so einfach ist es auch mit dem \"Spieß herum drehen\" nicht. Denn die Kassen haben sich hier nicht über den Vertrag beklagt.

    Und die 2/3 Mehrheit (eines Bündnisses derer, die im Gegensatz zu den Krankenkassen die Probleme der Praxis am Besten kennen sollten und schließlich auch am lautesten beklagen) für einen Vertrag, der die strafrechtlich soooo brisante Verlagerung aus der stationären Versorgung in den ambulanten Bereich zur Folge hat, ist wohl beachtlicher als das übliche Gezanke um´s liebe Geld (Punktwert).

    Guten Morgen,

    ja ja, ich weiß, dass ein Arzt immer mit einem Bein im Gefängnis steht. Und ich weiß auch, dass wir Kassenvertreter hier \"locker schreiben\" können, dass verantwortungslose MDK-Ärzte bei ihren Stellungnahmen sich nicht um strafrechtliche Folgen kümmern müssen.

    ABER:

    Wir diskutieren hier über Gegensätze von Verträgen und Strafrecht. Hier müssen Sie aber Ihre Kritik und Ihre permanenten Vorwürfe gegen Kassen und MDK mal gehörig zurück schrauben. Es handelt sich bei der Grundlage für die ambulanten Operationen um einen VERTRAG. Voraussetzung ist eine EINIGUNG zwischen den VERTRAGSPARTNERN. Fragen Sie sich doch ein einziges Mal, wer SIE, DIE KRANKENHAUSSEITE dort vertreten hat - und ob er es gut gemacht hat!? Fragen Sie, ob IHRE INTERESSEN von IHREN INTERESSENVERTRETERN ausreichend vertreten wurden.

    Dieser Vertrag wurde nicht vom Gesetzgeber, geschweige denn den bösen Kassen oder dem MDK vorgegeben. Auch haben die Kassen keineswegs mehr Verhandlungsmacht als Krankenhäuser (siehe Verträge nach 112, 116 SGB V). Der Vertrag ist so gut und so nah an der (strafrechtlichen) Praxis, wie ihn IHRE VERTRETER unterschrieben haben...

    Hallo,

    wenn man sich nicht immer persönlich angegriffen fühlt und auch mal nach rechts und links schaut, kann man den Inhalten dieses Schreibens wohl kaum etwas entgegen halten, oder?

    Mein lieber riol,

    Zitat


    Original von riol:
    Liebe Leute,

    ich kann nur empfehlen, sich noch mal genau die Allgemeinen Tatbestände durchzulesen! Auch die dazu vorliegenden Aufklärungsbögen von diomed/perimed etc.!
    Nach einer Narkose/spinalen A. lassen wir Pat. grundsätzlich nur nach Hause,
    wenn Sie von einer erwachsenen Person abgeholt und über Nacht betreut werden!!
    Selbst der Sozialdienst (wenn es so etwas gäbe für diesen Fall??), der um 18.00h einmal schaut, reicht da keinesfalls aus!! Wenn danach irgendetwas passiert, habt ihr KEINE Chance!

    Ich hatte bei den MDK-Begehungen bisher (?!) noch nie ein Problem damit.

    Mit Gruß

    riol


    Wenn dies gängige Praxis und anerkannte Kriterien wäre, könnten wir den Vertrag ambulante Operationen getrost \"in die Tonne treten\". Bei einer solchen Risikoabwägung dürfte dann auch niemand in diesem Land mehr ein mit Nebenwirkungen belegtes Medikament, eine Amalgam-Füllung, ein elektrisches Pflegebett oder sonstige Leistungen erhalten, bei der ein theoretisches Restrisiko für eine Nebenwirkung/Komplikation besteht.

    Halten wir uns doch einfach an das, was da wirklich steht (macht doch schon genug Arbeit...)

    Ihnen auch einen schönen Tag,

    Zitat


    Original von bh:
    Ich finde, es ist eigentlich ein Armutszeugnis für unser Sozialsystem, dass die Hotelleistung am Abend vor einer OP nicht mehr finanziert wird, wo oft Beruhigungsmittel verordnet werden, Einläufe gemacht werden, OP-Vorbereitungen laufen. Der Patient soll immer rausgeschmissen werden und das gefälligst selbst erledigen. Mit Hotel hat das doch nicht viel zu tun.
    Dass man als Kliniker überlegen muss, ob durch den Tag vor OP man mit der Liegedauer an die UGVD oder die OGVD \"anstösst\" wenn der Pat. am Abend vor der OP bleibt, ist irgendwie völlig verrückt. \"Nein, Frau Meier, Sie DÜRFEN gern nochmal nach Hause gehen heute abend...\" Diese DRG-Abrechnung führt zu ziemlich schrägen unärztlichen Gedankengängen.
    bh


    dass die Ausgestaltung und Reformierung der deutschen Sozialsysteme ein seit Jahrzehnten währendes Armutszeugnis darstellt, sollte für Sie doch keine Neuigkeit sein.

    Dass aber an Ecken gespart wird, die qualitativ einsparbar sind bzw. die im Verantwortungsbereich des Patienten besser und verantwortungsvoller angesiedelt sind als bei den gebeutelten Sozialsystemen (schließlich getragen durch die nicht weniger gebeutelten Beitragszahler), halte ich für absolut richtig und den einzigen Weg.

    Dass Ihnen und uns (Kostenträgern) dadurch mehr denn je die Aufgabe zufällt, auch mal \"nein\" zu sagen oder unangenehme Wahrheiten zu verbreiten, mag schmerzhaft sein, wenn man in den verschwenderischen Sozialsystemen der 70er und 80er groß geworden ist. Mir ist das auf alle Fälle lieber, IN VERTRETBAREN Fällen die Nacht vor der OP zu verweigern, anstatt in 10 oder 12 Jahren die OP selbst nicht mehr bezahlen zu können!!!

    In diesem Sinne, nachdenkliches Wochenende

    Moin, moin ins Forum,

    das

    Zitat


    Original von merguet:
    Meinetwegen die Pauschalen niedriger kalkulieren und die UGVD aussetzen.

    und das

    Zitat


    Original von R. Schaffert:
    Sofern sich eine DRG sowieso fast nur aus Kurzliegern (MVD der B80Z ist 2,5 Tage) zusammensetzt, halte ich die untere GVD für überflüssig.

    Dies könnte und in diesen Fällen auch erhebliches Streitpotential ersparen. Dafür würde ich auch in Kauf nehmen, dass die Bewertungsrelation dieser DRGs dann etwas absinkt.

    würde ich sofort unterschreiben.

    Solange es die UGVD gibt, bleibe ich aber dabei, dass eine Überschreitung der UGVD durch präoperative Behandlung/Vorbereitung, die medizinisch nicht vollstationär notwendig ist, ganz sicher auch nicht dem Erreichen des vollen Erlöses dienen sollte.

    Von Vermeidung stationärer Behandlung war in diesem Fall keine Rede und Streitpotential birgt \"komischerweise\" (fast) immer nur die \"Hotelnacht\" vor der OP.

    Und die Holzfäller-Beispiele aus den entlegensten Regionen unseres Landes will ich hier gar nicht bestreiten. Ich arbeite und lebe aber in einem Ballungszentrum, in dem die Anreise zum geeigneten/nächstgelegenen Krankenhaus niemals Kriterium für eine Aufnahme am Vortag ist. Trotzdem wird das regelhaft so praktiziert. Und das sollte so gedacht sein? Dann sagen Sie mir bitte, für welche Fälle die UGVD überhaupt gedacht war, wenn nicht für die oben beschriebenen...

    Hallo Herr Merguet, hallo Forum,


    Warum ist das barer Unsinn und warum wird LEIDER so argumentiert?

    Lassen Sie uns doch zwei Sachverhalte trennen:

    1. Es wird in dem oben erwähnten Haus eine Leistung erbracht, die medizinisch notwendig ist, stationär erbracht werden muss und im näheren Umfeld des Wohnortes des Versicherten nicht zu erbringen ist. Dann bin ich nicht nur Ihrer Meinung, sondern dann ist es für mich (und ganz sicher auch fast jede andere gesetzliche Kasse) selbstverständlich, dass nicht nur die vollstationären Behandlungskosten ab dem Tag vor der OP, sondern auch die anfallenden Fahrkosten im gesetzlichen Umfang bezahlt werden.

    2. Es handelt sich um einen Eingriff, für den nicht so weit gereist werden muss, der vielleicht sogar am Wohnort erbringbar ist. Dann ist es gut und wichtig, dass den Leuten klar gemacht wird, dass sie die Kosten übernommen bekommen, solange und soweit sie die \"ortsüblichen\" nicht überschreiten.

    Meine persönlichen Anmerkungen:

    - der 2. Fall wird bei uns wesentlich häufiger nachgefragt als der 1.
    - es wurden in den vergangenen Jahren (für mich unstrittige) Kassenleistungen wie z. B. Sehhilfen gestrichen - es ist nur Recht und billig, wenn man dann in anderen Leistungsbereichen nicht noch ohne medizinische Indikation drauf sattelt

    Den Patienten wird oftmals suggeriert, dass etwas nur im Krankenhaus x operiert wird, oder nur der Professor y in dem Krankenhaus z diese einzig wahre OP-Methode anwendet. Dass dem nicht so ist, stellt sich in der überwältigenden Mehrheit der Anfragen bei uns so heraus...

    Hallo Herr Horndasch,

    und ich dachte, ich wünsche es frühzeitig, bevor ich damit keinen Arzt mehr erreiche. Immerhin hat riol (laut Signatur Arzt) bereits gestern um 13.43 Uhr das Wochenende eingeläutet (siehe ein paar Beiträge weiter oben).

    Jetzt sollten wir aber mit der Diskutiererei aufhören, schließlich ist das Thema aus. :laugh: