Beiträge von ToDo

    Zitat


    Original von Guenter_Konzelmann:
    Allegra Herr Kassenfürst ToDo,

    das scheint mir ein Fehler nur im Text der DRG B76B zu sein. Im Handbuch Band 1 Seite 52 (siehe Downloads) ist nach dem ersten Split "Äußerst schwere oder schwere CC" der Split "Alter >3 Jahre" angegeben: <3 Jahre -> B76A und >3 Jahre -> B76B

    Splitter, Spalter, Erbsenzähler und Korinthen..... das muß sein bei diesem System!


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    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    Hallo Frau Bernauer,


    Zitat


    Natürlich sollten Sie nach Einzelfällen suchen - nur sollte sich die Einzelfallsuche auf "qualifiziert auffällige" Fälle beschränken. Und der einfache Abgleich zwischen Einweisungs- und Aufnahmediagnose ist hierzu nicht geignet.


    Genau das ist aber doch mein Problem und sicher auch das vieler meiner Kollegen:

    Wie soll ich als medizinischer Laie, oder so wie ich einer mit (gefährlichem) medizinischen Halbwissen, diese qualifiziert auffälligen Fälle erkennen.

    Ich habe zur Verfügung die Daten nach § 301 SGB V und eben die besagte Einweisung. Ich bin also für jeden Hinweis dankbar, der mir klar macht, wie ich so "qualifiziert auffällige" Fälle erkennen soll.

    Glauben Sie mir, ich gehe wirklich davon aus, dass bei den derzeitigen Optionierern die Fehlerquote gering ist. Aber mir graut vor nächstem Jahr, wenn alle, die nicht wollen und nicht vorbereitet sind, dazu kommen - oder sehe ich da zu sehr schwarz?

    Gruß,

    ToDo

    Hallo Forum,

    Herr Lueckert, Sie haben da vermutlich etwas falsch verstanden:

    Ob Kann- oder Muss-Feld; wenn eine Einweisung vorliegt, ist sie der Krankenkasse zu übermitteln. Ob Sie parallel die ICD auf Ihrem Kostenübernahmeantrag angeben, wird den Unterschied bei der Betrachtung durch die Krankenkasse auch nicht ändern.

    Seien Sie gewiss, dass auch den Kassen nicht entgeht, dass die Kodierqualität der meisten niedergelassenen Ärzte nicht berauschend ist. Wenn ich Einweisungen bekomme mit der Diagnose "Patient bekannt" oder ähnlichem Unfug, dann weiß ich, dass der Niedergelassene die Einweisung nur schreibt, weil er sie halt schreiben muss.

    Also bitte keine falsche Panik.

    Herr Rost,

    auch nach Einführung des Datenträgeraustauschs hat sich nichts an der Verpflichtung geändert, den Einweisungsschein der Kasse in Papierform zu übermitteln. Nur in diesen Fällen würde ich, da der Datensatz in aller Regel früher bei den Kassen eintrifft, die Einweisungsdiagnose auch elektronisch übermitteln.

    Gruß,


    ToDo

    Hallo Forum,

    was an daran so schlimm ist?

    Vielleicht nichts. Aber als Kassenfürst ist man halt systemtreu, ob es nun gut ist oder nicht (das System meine ich).

    So bringt man denn noch etwas Naivität mit und ist der Meinung, der Sinne der DRGs ist: ich habe einen Patienten mit bestimmten Diagnosen - die kodiere ich nach bestem Wissen (DKR) und Gewissen und lande in einer DRG (ob ich die gut vergütet finde oder nicht).

    Wenn ich mir eine DRG aussuche und wissen will, wie ich dahin komme, könnte ich doch auch zielgerichtet kodieren und nicht unbedingt patientengerecht, oder bin ich wieder viel zu misstrauisch???

    Gruß,


    ToDo

    :bombe: :bombe: :bombe:

    Hallo Herr Schaffert, hallo Forum,

    womit wir mal wieder ins gesundheitspolitische Forum abdriften...

    Da muss ich mal provokativ fragen: Ist Ihrer Meinung nach jeder personelle Aufwand zur Prüfung von Krankenhausfällen Verschwendung?
    Ich scheue diesen Aufwand nicht, weil ich ihn für keinen wirklichen Aufwand halte. Wenn der Einweisungsschein mitgeliefert wird, und ich bei der Erfassung des KH-Falls die Einweisungsdiagnose mit einem Blick abgleiche (mehr zeitlicher Aufwand ist es doch bis dahin nicht) halte ich das der zahlenden Solidargemeinschaft für zumutbar.

    Was ich aus dem Ergebnis mache, steht auf einem anderen Blatt. Aber auch hier macht bei völlig unplaubsiblen Beispielen eine aufwändigere Prüfung Sinn. Damit Sie nicht zu sehr dem Geld unserer Versicherten nachtrauern, will ich Ihnen das mal betriebswirtschaftlich vorrechnen:

    Die Prüfung eines strittigen Falles zu veranlassen (notwendige Korrespondenz mit Krankenhaus und MDK) nimmt etwa 1 Std. Arbeitszeit in Anspruch - eher weniger, aber ich will großzügig sein ;D .

    Diese Stunde zuzüglich Betriebsmittel würde ich mal - ebenfalls großzügig - für die Kasse mit 45,- EUR ansetzen.

    Wenn wir einen Fall prüfen lassen - das hat man mir ja bereits häufiger berechtigt vorgeworfen - dann muss es sich wirtschaftlich schon lohnen: Wenn also von zehn völlig unplausiblen Diagnosekombinationen nur eine zu Recht angezweifelt werden kann und die alternative DRG nur € 500,- weniger Erlös bedeutet, habe ich nicht wirklich viel falsch gemacht.

    Wir werden uns eben nie dahin gehend einigen können, dass wir Ihnen pauschal alles glauben und bezahlen. Und wenn ich nicht prüfe, kann ich auch nicht wissen, welche Prüfungen sich lohnen oder nicht.

    Ich denke, diese Art der Kontrolle lohnt sich auch, wenn der Ertrag sich nicht wie im obigen Beispiel darstellt: Denn ich spinne den Gedanken weiter:

    Hier im Forum nehme ich erfreut zur Kenntnis, dass (fast) alle be-müht sind, korrekt zu kodieren. Was nun, wenn die Kassen nicht mehr prüfen würden, der MDK nicht mehr ständig Berichte anfordern würde und die kodierenden Ärzte nicht mit einer Flut von Anfragen überhäuft würden - können Sie für alle Ihre Kollegen bürgen, dass das Kodierverhalten sich nicht auch ändern könnte?

    Und diesen Effekt nehme ich gern auf mich und meine Versicherten, auch wenn ich nicht beziffern kann, ob uns das defacto Geld kostet oder bringt.

    Abschließend nochmal zu Ihrem Hinweis auf lohnende Prüfungen. Es wäre doch traurig für Sie, wenn sich solche Prüfungen für uns auf den ersten Blick lohnen würden - das würde doch bedeuten, dass in mehr als nur Einzelfällen Ihre Daten falsch sind. Und das glaube doch selbst ich nicht. Dennoch ist es der falsche Ansatz, nicht nach den Einzelfällen zu suchen.

    Gruß,


    ToDo

    Hallo allerseits,

    ich bin beeindruckt - sind hier vielleicht noch mehr "Kassenfürsten", die sich nicht mal als solche outen wollen???

    Zum Thema:

    Ich habe den Einwand von Dirk K (K wie Kasse??) aus Sicht der Kassen aufgefasst und nicht nicht als Betrugsaufforderung ans Krankenhaus.

    Allerdings ist es wirklich so, dass sich in der Kassenlandschaft derzeit die Geister an der Wichtigkeit der kleinen rosa Scheinchen scheiden. Ich kann nur empfehlen, diesen manuellen "Aufwand" nicht zu scheuen, da er doch eine der wenigen Möglichkeiten für Kassenpersonal darstellt, überhaupt etwas anhand der nun wahrlich nicht üppigen Daten selbst überprüfen zu können.

    Und dann noch zum Thema Einladung zur Falschkodierung:

    Wenn eine Kasse ihre wenigen Möglichkeiten nicht nutzt, ist sie es selbst schuld, wenn´s ein anderer AUSnutzt. (obwohl ich glaube, dass es keiner macht)

    In diesem Sinne schönen Feierabend (wer ihn denn jetzt schon hat),


    ToDo :dance1: :dance1: :dance1:

    Na, na, Hella,

    selbst wenn ich wüsste, wo es so etwas gibt, würden Sie das natürlich nicht von mir bekommen. :no: :no: :no:

    Obwohl, wenn es so etwas gibt, wäre es wahrscheinlich auch für mich nicht ganz uninteressant, oder???

    Gruß,

    ToDo

    Hallo auch,

    kaum ruft man mich, bin ich auch schon da - ich fühle mich wie ein Flaschengeist. :)) :))

    Also:

    Zu der Frage Pflicht- oder Kanneingabe schließe ich mich den Ausführungen von Herrn Duennwald an.

    Natürlich werden Kassen unter dem Aspekt der Neudefinition der Hauptdiagnose die Einweisungsscheine nun genauer unter die Lupe nehmen als bisher.

    Daher bin ich der Ansicht, dass Sie die Einweisungsdiagnose umschlüsseln sollten. Soweit ich weiß, arbeitet der niedergelassene Bereich nicht nur mit einer anderen ICD-Version, sondern darf auf der Verordnung von Krankenhausbehandlung nach wie vor Diagnosen im Volltext angeben.

    In den Fällen, in denen der Einweisungsschein direkt mit Aufnahmeanzeige/Kostenübernahmeantrag der Kasse zugesandt wird, würde ich allerdings auf die Angabe bzw. Umschlüsselung verzichten, da der Schein ja mitgeliefert wird.

    Ich jedenfalls mache mir in diesen Fällen selbst die Mühe, die Handschriften der Ärzte zu entziffern. (Schließlich lernt der motivierte Kassenmitarbeiter dabei ja auch noch etwas aus der Welt der Medizin)

    Sind mehrere Diagnosen auf der Einweisung, ohne dass eine HD erkennbar ist, würde ich alle gleichberechtigt angeben.

    Mein Fazit:

    Not)-Fall ohne Einweisung = keine Einweisungsdiagnose
    Einweisung wird noch nicht
    mit Aufnahmeanzeige an
    Kasse übersandt = Einweisungsdiagnose verschlüsseln
    Einweisung mit KÜ-Antrag
    an Kasse = Angabe m.E. nicht erforderlich

    Ich hoffe wie immer, geholfen haben zu können,


    ToDo

    Hallo Hella,

    unter Downloads "Jahr 2002" finde ich ein Tool namens >Welche Diagnose führt in welche DRG...<. Falls es das ist, was Sie suchten, kann ich nur sagen

    hier steht´s doch :vertrag:

    Gruß aus dem Bergischen Land,


    ToDo


    P.S.: Hätte die Datei auch gern gleich angehängt, aber dafür reicht mein technisches Verständnis in diesem Forum (noch) nicht.

    Hallo Forum,

    furchtbar - immer wenn ich irgendwo Krankenkasse lese, muss ich meinen Senf dazu geben. ;D ;D

    Ich schließe mich Herrn Konzelmann in der Sache vollinhaltlich an.

    Gruß,


    ToDo


    P.S.: Ich glaube, dass war der kürzeste Beitrag in meiner kurzen "Karriere" :dance1: :dance1: