Beiträge von ToDo

    Mahlzeit,

    Zitat


    Original von Selter:

    Hallo ToDo,

    ich bin weder aufgeregt, noch sonst irgendwie in meiner Grundstimmung beeinflusst. Ich habe nur einen Link weitergegeben, der die Fortsetzung der Thematik an anderer Stelle zeigt.
    Wie Du ja weißt, prüfe ich selber Rechnungen für Kostenträger und habe dort Einsparungen in 7-stelligem Bereich verursacht (ja, so viel...). Warum die Kassen prüfen (lassen), ist mir völlig klar und auch vom Prinzip her nicht verwerflich.
    Die Abrechnungsdiskrepanzen finden sich aber nun Mal nicht prinzipiell in der bundesweit herrschenden kriminellen Grundenergie in Krankenhäusern begründet (die es anscheinend zu entlarven gilt), sondern ganz vornehmlich an der Komplexität des Systems (hieran kann man nur scheitern, wenn man sich nicht sehr gut damit auskennt) und den hier schon 1000fach diskutierten Unzulänglichkeiten der Richtlinien, deren Interpretationsfreiräume und den teilweise auch nicht eindeutigen Klassifikationen. Es werden einfach viele Fehler gemacht und nicht betrogen. Dass sehr wohl wider besseren Wissens „Upcoding“ betrieben wird, ist ganz sicher so und man kann hier dann auch von Betrug sprechen, aber es so unreflektiert darzustellen, ist einfach schlechter Stil. Und man kommt da dann doch oft ins Straucheln, wenn man sich so die einen oder anderen MDK-Gutachten anschaut.... Was soll man dann dazu sagen? Er/Sie wusste es nicht besser oder Er/Sie versucht gerade das KH um den zurecht abgerechneten Betrag zu betrügen? Wie so oft in unserem Forum können wir uns mit diesem Thema im Kreis drehen, bis man aus der Bahn getragen wird.


    Ob du es mir nun glaubst oder nicht, den Begriff \"aufregend\" fand ich selbst irgendwie nicht so passend, habe ihn aber mangels treffenderer Bezeichnung genommen. Außerdem sollte sich mein Beitrag - genau wie dieser - auch durchaus an alle anderen Diskutanten richten.

    Ich finde deine Ausführungen absolut zutreffend, empfinde aber die zwei zuletzt verlinkten Beiträge nicht als ehrverletztend oder kriminalisierend für Krankenhäuser. Der Monitor-Beitrag war zweifelsfrei einseitig und schon wegen des Titels eindeutig dazu geeignet, Krankenhäuser zu kriminalisieren.

    Die anderen beiden sprechen lediglich von Falschabrechnungen. Und die (aus Mediensicht verständlicherweise extremen) Beispiele waren letztlich welche, die vielleicht die betroffenen Krankenhäuser hätten vermeiden können. Mein Fazit, als ich die beiden Beiträge gesehen/gelesen habe, war: Die Medien können nur über das berichten, was man ihnen auf dem goldenen Tablett präsentiert. Da sind zu manchen Zeiten die bösen Ärzte genau so am Pranger, weil irgendein Kardiologe mit irgendeiner Firma einen krummen Herzklappen-Deal hat, wie die bösen Krankenkassen, die mit ihren pompösen Glaspalästen die Verwaltungskosten in die Höhe treiben oder eben jetzt die Krankenhäuser mit ihren betrügerischen Methoden (Achtung Ironie).

    Eine so einseitige, undifferenzierte und verallgemeinernde Berichterstattung ist aber ganz sicher nicht neu. Vielleicht nimmt man sie nur erstmals wahr, wenn sie den eigenen Berufsstand diskreditiert.

    Ich hoffe, auf diesen Nenner können wir uns einigen - ich will doch nicht streiten... :d_luege:

    Moin, moin,

    bei Monitor konnte ich mir aufgrund der \"erfreulich einseitigen\" :d_zwinker: Berichterstattung noch ein Schmunzeln nicht verkneifen.

    Aber, Dirk und Herr Thieme, mal ganz ehrlich. Was ist an den beiden Links (plusminus und Berliner Morgenpost) jetzt so aufregend?

    - Geliefert werden offenbar Fakten (Studie/Befragung von Krankenhausärzten, Statistiken von Kassen und MDK)
    - Vertreter der Krankenhäuser kommen zu Wort und widersprechen den Vorwürfen der Kassen und des MDK
    - die Einzelfallschilderungen sind und bleiben EINZELFÄLLE

    Ich habe keinen Einblick in jede Studie, die in Deutschland in Auftrag gegeben wird. Ich sehe aber keinen Grund, die Aussagen (soweit sie sich auf Studienergebnisse, repräsentative Befragungen und/oder amtliche Statistiken beziehen) in den beiden Berichten anzuzweifeln.

    Die Aussagen der Kassen wurden ebenso als Behauptung stehen gelassen wie die Erwiderungen der Krankenhausseite - das ist doch durchaus neutrale Berichterstattung.

    Für vieles von dem Rest sollten Sie sich vielleicht auch einfach mal bei manchem Ihrer Mitstreiter bedanken, der genau weiß, warum er sich aus solchen Diskussionen (z. B. in Foren wie diesem hier) fein raus hält...

    Hallo Lorelei,


    Vor drei oder vier Jahren hat das BVA (Bundesversicherungsamt) als Aufsichtsbehörde der bundesunmittelbaren Krankenkassen dazu Stellung genommen. Aufgrund der Meldung eines Krankenhauses wurde das Vorgehen einer größeren BKK im Ruhrgebiet mit eigenen Beratungsärzten überprüft.

    Im Zuge dessen wurde die Rolle des MDK nochmals klar gestellt und darauf verwiesen, dass eine Kasse kein eigenes Einsichtsrecht in Patientenunterlagen hat, eine Übersendung in einem separaten verschlossenen Umschlag zur Weiterleitung an den MDK jedoch unbedenklich sei.

    Gleichlautend war ein Jahresbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten. (ich meine 2000 oder 2001, kann ihn aber leider nicht mehr finden)

    Ich selbst habe schon Ende der 90er Jahre ein Schreiben entworfen, in dem ich - analog zur Chiffrierung bei Psychotherapieanträgen - bereits die Adresse für die Übersendung der Patientendaten so vorgebe (mit Aktenzeichen, bestehend aus Geburtsdatum und Anfangsbuchstabe des Familiennamens), dass ich die Unterlagen ungeöffnet dem Patienten zuordnen kann und mit dem Begutachtungsauftrag zusammen an den MDK leiten kann.

    Es hat seitens einzelner Krankenhäuser viele Versuche gegeben, dieses Verfahren zu verweigern. Allerdings sind Fälle, in denen dieses Verfahren grundlos (schließlich ist es in dem äißerst sensiblen Bereich der Psychotherapie seit Jahren anerkannt!!!) verweigert wird, die einzigen, die ich nicht bezahle. Bislang klappt das ganz gut... :d_zwinker:

    Hallo nochmal,

    das ist ja genau der Punkt, auf den ich hinaus will:

    Ich kann doch den Wunsch nach leistungsgerechter(er) Vergütung bestens verstehen. Allerdings halte ich den Weg für falsch, wenn ich eine höhere Vergütung nicht bekomme oder den Kampf darum scheue (meinetwegen auch, weil er aussichtslos ist), Patienten ggf. nicht die bestmögliche oder notwendige Versorgung zuteil werden zu lassen, damit das Verhältnis von Aufwand zu Erlös wieder stimmt.

    Ganz weg von Ihnen und anderen Diskutanten hier:

    In meiner Region sind fünf Akut-Krankenhäuser, drei davon durchaus vegleichbar in ihrer Struktur (auch vom CMI). Das Haus mit dem günstigsten Basisfallwert (2007 fast eine Punktlandung auf den landesweiten) beschert mir die allerwenigsten Prüffälle, jammert bei den Budgetverhandlungen am wenigsten und kommt in der Patientengunst am allerbesten weg.

    So, und jetzt sagen Sie mir, alle Krankenhäuser haben ihre Hausaufgaben gemacht und jetzt sind nur noch die anderen schuld!? :d_luege:

    Apropos: schön, dass Sie meine Einleitung des vorherigen Beitrags humorig genommen haben (habe lange mit mir gerungen, ob ich den Gag bringen kann/soll)

    Jetzt aber wirklich: Schönes Wochenende

    Sehr geehrter Herr Dietz,

    wenn Ihnen das Messer im Sack aufgeht, ist das sicherlich äußerst schmerzhaft, daher kann ich Ihre Erregung halbwegs nachvollziehen.

    Wenn Sie aber wissen wollen, wie eine solche Diskussion und Ihre insbesondere in dieser Diskussion geäußerten Ansichten beim entscheidenden Beteiligten an unserem System ankommen, dann wünsche ich mir, dass das hier mal öffentlich wird:

    Ihr Patient, der das absolute Zentrum Ihrer Behandlung darstellt und den Sie - entsprechend eines Eides, den Sie geleistet haben - nach bestem Wissen und Gewissen zu behandeln haben, ist gleichzeitig der, von dem Sie ihr Geld bekommen. Falls es sich nämlich bis zu Ihnen noch nicht herumgesprochen hat, haben Kassen kein Vermögen, sondern verwalten die Einnahmen ihrer beitragszahlenden Mitglieder!


    Und wenn ich als Patient und Beitragszahler so etwas lese

    Zitat


    wenn auch die Assistenten wissen, dass ein 400 EUR Einmalartikel sich bei einer Cholezytektomie nie rechnen wird, wenn man ihn jedesmal braucht.

    habe ich Angst, dass meine Gallenblase ausgerechnet dann raus muss, wenn mein Krankenhaus die Effizienzreserven verbraucht hat und (obwohl bei mir vielleicht nötig) auf das 400,-€-Teil verzichtet werden muss...

    Reden Sie also Tacheles - behandeln Sie jeden Patienten so, wie es die Krankenheit erfordert und Ihr Stand der Wissenschaft, die apparative und personelle Ausstattung Ihres Hauses ermöglicht? Bilden Sie die erforderlichen Leistungen entsprechend ICD, OPS und DKR korrekt ab?

    Wenn Sie diese Fragen mit JA beantworten können (und das sollten Sie), dann folgt aus diesem richtigen und kosnsequenten Vorgehen der Erlös - einen anderen Einfluss darauf können und dürfen Sie gar nicht nehmen!!! Und wenn Sie dies alles tun und einen Fall vom Beginn bis zum Ende sauber und lückenlos dokumentieren, brauchen Sie weder Angst vor Krankenkassen noch vor unnötigen MDK-Begutachtungen zu haben.

    Hier wird so viel an der Praxis vorbei erzählt, um sein eigenes Leiden möglichst plastisch und eindrucksvoll zu schildern. Hier schreiben Ärzte, dass Sie Patienten während des stationären Aufenthaltes erklären müssen, warum sie jetzt stundenlang Berichte für die KK schreiben müssen - absoluter Quatsch!!!

    Die Prüfung läuft in nahezu allen Fällen ex post - das ist dann aber auch wieder nicht in Ordnung und die gleichen Ärzte fordern an anderer Stelle, der MDK möge ins Haus kommen, am besten noch, solange der Patient noch liegt...

    Und wie ist der Aufwand bei der klassischen ex-post-Prüfung nach Aktenlage??? Der ohnehin für den Hausarzt erstellte Entlassbrief muss für die Erstbegutachtung durch den MDK herhalten. Wenn es in den Widerspruch geht, wird hin und wieder individuell etwas geschrieben, in der Regel aber auch nur die vorhandene Dokumentation genutzt. Wo ist dieser bemitleidenswerte Aufwand? (nicht falsch verstehen, ich weiß um den Verwaltungsaufwand, aber der Arztbrief ist keine böswillige Forderung der Kasse und die sauber geführte Akte sichert den Arzt letztlich auch rechtlich ab, neben Dingen wie Zertifizierung u.ä., was nun wahrlich auch nicht von den Krankenkassen kommt! Ich meine den ECHTEN AUFWAND, DER NUR DURCH DIE PRÜFUNG DER KASSE ZUSÄTZLICH ENTSTEHT!!!)

    Und dies kommt von jemandem, der ganz genau weiß, wie es im(vielleicht nicht in Ihrem) Krankenhaus aussieht, glauben Sie mir.

    Dieses ewige Gejammer und diese ständigen Übertreibungen gehen mir - mit Verlaub und ganz ohne Messer - auf den Sack.

    In diesem Sinne, gute Besserung :totlach:

    Hallo bewe,

    Zitat


    Original von bewe:
    Guten Tag zusammen,
    leider muß ich aus aktuellem Anlass den Thread nochmal weiterführen.
    Eine KK hat uns ein Urteil vom SG Aachen geschickt. Dies ist vom 05.02.07, allerding ist dies Urteil mit dem Vermerk nicht rechtskräftig versehen.
    Gibt es zu dem Urteil SG Koblenz einen link?

    Link habe ich auch keinen, aber das Prädikat \"nicht rechtskräftig\" haben alle zu diesem Thema bisher ergangenen erstinstanzlichen Urteile gemein.

    Zitat


    Anmerkung: Irgendwie nimmt die Diskussion über gesunde Neugeborene als Begleitperson Dimensionen an und es kommen Argumente, die nicht mehr nachvollziehbar sind. Wenn ich mir nur vorstellen muß, das mein Kind ohne mich hätte nach Hause müssen...., ehrlich gesagt, graust mich diese Vorstellung.

    Es ist mir in dieser Diskussion gelungen, mich weniger und seltener zu äußern, als es in den Fingern juckte - diese Anmerkung kann ich aber einfach nicht stehen lassen.

    Tenor der Diskussion aus Kassensicht war stets, dass die Trennung von Mutter und Säugling tabu ist bzw. dass sie nicht verlangt wird (auch wenn manch junger Vater behauptet, er könne die Versorgung auch leisten). Es geht nur darum, wie die zweifelsfrei erbrachte und nicht in Abrede gestellte Leistung (Versorgung des Neugeborenen nach Überschreiten der OGVD) des Krankenhauses angemessen vergütet werden soll/kann/muss.

    Diese Diskussion ist beileibe schon schwierig genug, bitte lassen Sie uns auf jede Polemik (ohne jede Grundlage) verzichten...

    Hallo Herr Megruet,

    dass diese Praxis konsequent auf die onkologischen Fälle ausgeweitet wird, ist bedauerlich. Die Konsequenz meiner o. g. Einschätzung ist ja, den Sinn und Willen des Gesetz- oder Verordnungsgebers zu erkennen und zu berücksichtigen. (Bisher bin ich damit jedenfalls recht gut gefahren: niederige Prüfquote, aber hohe \"Erfolgs\"quote, wenig gerichtliche Streitfälle, diese aber in den vergangenen 3 Jahren zu 100 % zu unseren Gunsten abgeschlossen) Und dass der Gesetzgeber die Onkologie aus diesen leidigen Diskussionen ausklammern will, weil es dort in der \"Behandlungspause\" u. a. psychisch und psychologisch um viel mehr geht als einfach nur um das Warten auf einen Eingriff, habe ich schon so verstanden und berücksichtige es meiner täglichen Arbeit (zu erkennen ja auch an der Ausnahme von der Wiederaufnahmeregel).

    Die letzten Onkologie-Fälle, die ich geprüft habe, hatten Versicherten-Beschwerden als Grundlage. Wenn die Patienten sich selbst über Abläufe im Krankenhaus beschweren und beklagen, dass das Krankenhaus auf deren (durchaus umsetzbare) Wünsche nicht reagiert, muss eine Prüfung erlaubt sein...

    Mir stießen wirklich nur die Fälle auf, für die die Wiederaufnahmeregeln eindeutig geschaffen wurden, die aber dann haar-scharf und taggenau ausgehebelt werden - und glauben Sie mir, die sind alles, nur nicht selten!

    Hallo Herr Dietz,

    Zitat


    Original von P_Dietz:
    Was um alles in der Welt ist denn schlimm daran, dass jemand sich ungefähr (denn mehr geht es gar nicht bei Aufnahme gerade bei einer nicht-operativen Abteilung!) ein Bild machen will, was kostet mich dieser Pat und was könnte er mir bringen?

    Dass es dazu führen KÖNNTE, dass die Behandlung der Vergütung folgt und nicht anders herum. Und das wäre verheerend für die Patienten!!!

    Und an dieser Stelle bitte keine Ausreden - wenn alles nach den Regeln der ärztlichen Kunst behandelt wird, dann muss man die daraus resultierende Vergütung wahrlich nicht vorher kennen.