Hallo Gemeinde,
ich will ja nicht nur überall meinen mehr oder weniger ungeliebten Kommentar abgeben, deshalb stelle ich auch mal eine Frage ans Forum mit der Hoffnung auf zahllose schonungslos offene Kommentare:
Das Thema wurde zwar in den verschiedenen Foren mehrfach angerissen, aber hinsichtlich zwei Faktoren (für mich) nie zufriedenstellend geklärt.
1) Hat jemand eine justitiable Definition für "vollstationär" ?
Ich kann nicht glauben, dass die Tagesfälle noch nie zu einem
Urteil oder einer offiziellen Stellungnahme geführt haben, mit der
man arbeiten kann.
2) Hat schon jemand von Ihnen die Erfahrung gemacht, dass Kassen
unter DRG-Bedingungen bei Tagesfällen eher meckern, weil der Erlös
trotz Abschlägen teilweise deutlich höher ist als früher ein tages-
gleicher Pflegesatz?
Gruß aus NRW,
ToDo