Hallo, Herr Wiegand. Wenn nur dieses Problem da wäre, ginge es.
Die Problematik geht noch tiefer.
Seit dem 01.01.2004 dürfen Krankenkassen nur noch Sterilisationen durchführen, sofern ein medizinische Notwendigkeit (!) vorliegt - was auch immer eine medizinische Notwendigkeit sein mag (3 x sectio, Gendefekt, ....?). Eine Wunschsterilisation ist somit definitiv zu Lasten der Krankenkasse ausgeschlossen.
Liegt keine medizinische Notwendigkeit vor, so darf die KK weder im ambulanten noch im stationären Sektor noch Kosten übernehmen. Für den stationären Sektor bedeutet dieses, dass durch eine nicht medizinisch notwendige Sterilastion keine Mehrkosten der Krankenkasse entstehen dürfen - also keine Kodierung der entsprechenden OPS.
Der Patient im Krankenhaus müßte daher die Mehrkosten (sofern überhaupt kalkulierbar) selber tragen.:vertrag:
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Gruß Harmsen