Hallo, Herr Buttler. Hier trifft die gleiche Konstellation wie im "alten" Abrechnungssystem zu.
Im alten System gab es z. B. auch Fallpauschalen für den Bereich einer Haupt- und einer Belegabteilung. Dieses liegt in der Kalkulation der Kosten der jeweiligen Fallpauschale, da die ärztliche Leistung grundsätzlich Bestandteil einer Fallplauschale ist. Da der Belegarzt nicht durch das KH bezahlt wird, möchte der Belegarzt auch für seine Tätigkeit eine Vergütung haben. Dieses erreicht er durch die Abrechnung mit der KV. Der angestellte Arzt wird durch das KH bezahlt und somit muss diese Leistung auch dem Krankenhaus vergütet werden. Somit ergibt sich auch ein geringerer Zahlbetrag für die KK (Baserate x Bewertungsrelation Haupt oder Belegabteilung).
Gruß Harmsen
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Gruß Harmsen