Beiträge von papiertiger

    Moins,

    ich wollte mal nachfragen, ob hier im Forum jemand ist, in dessen KH ein Standard für die Arztbriefschreibung definiert wurde. Mich würde insbesondere interessieren, wie die Ärzte darauf reagiert haben. :teufel: :biggrin: und ob dies von der Geschäftsleitung irgendwie \"erzwungen\" werden musste.

    Es geht mir darum, dass ein Arztbrief unser Haus nach aussen repräsentiert. Dementsprechend sollte der Arztbrief auch aussehen. Leider muss ich feststellen, dass viele Briefe von mir nur mit ganz viel gutem Willen eine 4 bekommen würden. Der Rest ist eher mit 5 oder 6 zu bewerten. Dabei meine ich nicht irgendwelche Rechtschreibfehler, sondern solch nebensächliche Sachen wie fachlich widersprüchliche Aussagen innerhalb einer Epikrise.
    (Solche Sachen wie eine rektovaginale Fistel bei Herrn XY (nicht Transsexuell) sind ja noch halbwegs lustig, dennoch peinlich, wenn ein solcher Brief rausgeht.)

    Was fehlt ist eine Struktur, nach der jeder Arztbrief abgehandelt wird. Es fängt an mit den Vordiagnosen (Mal an die Ärzte hier: Wen interessiert im Jahr 2010 noch die Appendektomie von 1958? Muss dass unbedingt im Arztbrief stehen?[Nein, der Patient kam nicht wegen Bauchschmerzen] Wenn ja: Warum wird dann solch eine Nebensächlichkeit wie ein Dekubitus weggelassen? Weil die Lagerung und der Verbandswechsel keine ärztlichen Tätigkeiten sind?[Ja, ich weiß. Können mir nur die Ärzte hier beantworten]) und hört auf bei Sachen wie: eine Hyperkaliämie wurde mit Kalinor p.o. behandelt. :a_augenruppel: [wobei das wieder den Ober- bzw Chefärzten auffallen müsste, wenn die den Brief denn lesen]

    Vernünftige Anamnese im Brief? Fehlanzeige. Schlüssige Epikrise? WAS? Als wichtigste Diagnose wird die AP genannt, laut Anamnese wegen Übelkeit und Durchfall ins Haus gekommen, und laut Epikrise gab es nichts wichtigeres als die COPD (Welche natürlich bei den Diagnosen nicht mal erwähnt wird). :sterne:

    Ich schweife ab. Bitte um Entschuldigung.

    Um auf meine Ausgangsfrage zurückzukommen: Gibt es so was bei jemandem im Haus?

    Viel Grüße

    Hallo,

    schemmi: noch haben Sie mich nicht überzeugt. :)

    Kühlung ist durchaus als Therapie eines Hämatoms anzusehen.

    Siehe auch hier oder hier

    Der MDK argumentiert ja z.B. gerne, dass ein Pleuraerguss nicht zu kodieren sei, weil keine Punktion durchgeführt wurde. Da bliebe mir in diesem Fall auch nur die Frage, die ich dann immer stelle:\"Wo steht das geschrieben?\". Weder in den DKR noch in der ICD 10 wird eine bestimmte Therapie vorgeschrieben, damit eine bestimmte Diagnose kodiert werden kann.

    Aus einem Handbuch für klinische Neurologie:\" Bei jeder Operation, die einen Zug am Bein des Patienten erfordert, kann der Nerv durch Überdehnung geschädigt werden. Halteinstrumente, Bohrer, abgesprengte Knochenteile

    und ausgedehnte Hämatome führen ebenfalls zur Nervenschädigung.\"

    Insofern würde ich bei meiner Kodierung bleiben.

    Viele Grüße

    P.S.: Es geht nicht darum, ob die Therapie richtig oder falsch war. Nur darum, ob sie zu kodieren ist. Ich würde mich auch fragen, warum keine Punktion erfolgte.

    Ich habe das Urteil eben nur mal überflogen. Da ging es um die Abrechnung der Aufwandspauschale bei Fällen mit Entlassung vor dem 01.04.2007 und Rechnung nach dem 01.04.2007. Von richtig oder falsch kodiert hab ich da nichts gesehen. Auch keinen zeitlichen Anwendungsbereich von Nachtragsrechnungen. Die kamen so wiet ich weiß erst im Urteil des BSG vom 17.12.09 zur Sprache.

    Im Übrigen ist I10.00 ebenso wie die I10.01 jeweils ohne Wirkung auf die DRG, insofern hätte eine geänderte Entlassmeldung ausgereicht (ohne eine neue Rechnung zu erstellen).

    Viele Grüße

    Hallo,

    warum nicht beides kodieren?

    Das Exklusivum für diesen Kode lautet:\"Akute Verletzung von Nerven - siehe Nervenverletzungen nach Lokalisation\". Eine Verletzung lag nicht vor. Das Hämatom, als Folge des Eingriffs führte zu einer Kompression des Nervs. Das Hämatom wurde behandelt, also ist beides zu kodieren. Siehe auch D012f, sowie die Klarstellung der Selbstverwaltungspartner in \"Das Krankenhaus / 11/2005\".

    Viele Grüße

    Zitat


    Original von D.Zierold:
    Kind mit LKG-Spalte erhält während des Aufenthaltes eine Konsil durch einen Kiefernchirurgen (anderes KH).

    Hallo,

    ich liebe Kiefernchirurgen.

    :biggrin:

    Wobei mir letztens ein Oralchirurg begegnet ist. Die Bezeichnung hatte ich auch noch nicht gehört.

    Viele Grüße

    Hallo,

    schon mal beim Hausarzt nachgefragt?

    zu 1. Würde ich auch so sehen.
    zu 2. Na ja, wenn Sie damit eine Prüffrist umgehen, weil z.B. der Hausarzt die entsprechenden Passagen im Gesetz nicht kennt....
    zu 3. Tja, gute Frage. §39 sagt dazu: \"[...] die im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für die medizinische Versorgung der Versicherten im Krankenhaus notwendig sind[...]\". Was notwendig ist, müsste der behandelnde Arzt dokumentieren.
    zu 4. § 78... SGB I, II, III, IV, V......??? im SGB V steht da was über die KV siehe auch http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/index.php

    zu 5. ?

    Hilfreich wäre bestimmt, wenn Sie eine Dokumentation darüber hätten, dass andere Therapien keine Wirkung gezeigt haben, und deshalb ein Neurostimulator implantiert wurde.

    Viel Erfolg