Beiträge von papiertiger

    Moin,

    da stimme ich Ihnen voll und ganz zu, Herr Weyland.

    Aber darum ging es auch gar nicht.

    Es ging um die pauschale \"40 % aller Krankenhausrechnungen sind falsch\" Aussage, und die Wirkung, die damit bei denen erzielt wird, die nicht in der Materie stecken.

    Gegen eine differenzierte Auseinandersetzung ohne irgendwelche Polemik ist nichts zu sagen.

    Ich persönlich hätte auch nichts dagegen, wenn auch für die Prüfung nach §275 eine Sanktionsmöglichkeit wie in §17c geschaffen würde.

    Moin,

    mhollerbach: dito.

    Die Zahlen erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit, es ist eine reine Schätzung nach sieben Jahren Med. Controlling.

    Es gibt sicher Häuser, bei denen die Prüfquote deutlich höher oder niedriger als 11% ist.

    Bei meinem früheren Arbeitgeber sah es über die Jahre so aus:

    Prüfquote: 9 - 12 %
    Entscheidung pro KK: 19 - 26 %
    Entscheidung pro KH: 74 - 81 %

    Ich habe keine Ahnung, wieviel ein MDK Gutachten kostet. An sich wollte ich auch 300 € ansetzen. Dies hätte aber dazu geführt, dass die Ausgaben für die Prüfungen, die Einnahmen des MDK deutlich überschritten hätten. Da der MDK auch andere Aufgaben wahrnimmt, hab ich einfach mal 10% der AWPS angesetzt. Was noch dazu kommen müsste, sind die Kosten für die mit der Prüfung beauftragten Mitarbeiter bei den KKn. Ich denke die dürften diese 84.150.000 € noch mal deutlich reduzieren.

    Meine Rechnung sind bloße Vermutung, Spekulation und vielleicht auch zusammengesponnen.
    Das Problem ist, dass in vielen Krankenhäusern kein Berichtswesen über diese MDK Anfragen existiert, und auch keine \"Zentrale\" vorhanden ist, die diese Daten sammelt und auswertet. Da hat uns der MDK, leider, etwas voraus.

    Und nu darf Herr Bauer wieder. Vielleicht hat er ganz andere Zahlen?! :)

    Mir auch nicht,

    aber ich spiele gerne :p

    Gesamtzahl stationäre Fälle:
    17.000.000 (hab ich irgendwann mal gelesen, muss nicht 09 gewesen sein)

    Prüfquote (nehmen wir die Zahlen von Herrn Bauer):

    11%

    macht 1.870.000 geprüfte Fälle.

    Gehen wir davon aus, dass wenn alle Fälle abgeschlossen wären, ca. 25% zu Gunsten der Kostenträger ausgegangen sind. (eigene Erfahrung)

    macht 467.500 Fälle zu Gunsten der KKn.

    Einsparung pro Fall/zu Gunsten KKn, tja, weiß ich nicht genau, aber sagen wir mal 1.200 €.

    Macht dann 561.000.000 € Einsparungen für die Kostenträger.

    Hübsches Sümmchen.

    Davon abzuziehen sind nur noch

    420.750.000 € Aufwandspauschale für die geprüften Fälle ohne Rechnungsminderung (300 € * 1.402.500)

    und die Kosten für den MDK; ich setz mal 30 € pro Fall an (Kosten MDK gesamt in 2007 547 Mio €)
    56.100.000 €

    Macht insgesamt
    476.850.000 €

    bleiben also noch 84.150.000 €. Das verteilen wir jetzt noch auf 200 KKn -> 420.750 €.

    Nicht beachtet sind die Fälle, in denen es zu einer Rechnungserhöhung kommt, aber die sind eh nicht so häufig.

    Moin,

    weiß jemand, ob es möglich ist, die Freigabe eines OP Protokolls zu verhindern, wenn noch kein OPS Kode erfasst wurde?

    Wir hatten heute solch einen Fall (Knie TEP hat gefehlt), und ich konnte rausfinden, dass zwar eine Warnung ausgegeben wird, diese aber nicht verhindert, dass ein unfertiges Protokoll den Status \"abgeschlossen\" erhält.

    Vielen Dank

    Moin,

    Ordu: Da müssen Sie wohl den Gutachter fragen. :D

    Wir hatten unseren Rö Befund hingeschickt, und der GA schrieb zurück, dass Rö Befund und Klinik nicht ausreichend sind, und dann eben der Verweis auf diese Plasmaproteine.

    Hat wohl gedacht er hätte was ganz Tolles gefunden :lach:

    Ich hab auch was Tolles:

    Verwaltungsgericht Gießen

    [...] wurde dem ausschließlich gutachterlich tätigen Arzt von dem Berufsgericht für Heilberufe wegen Verstoßes gegen seine ärztlichen Berufspflichten ein Verweis erteilt und ihm zusätzlich eine Geldbuße von 12.000 € auferlegt. [...]
    Das Berufsgericht gelangte aufgrund der dreitägigen Hauptverhandlung und unter Auswertung eines von der Landesärztekammer Hessen eingeholten und Anfang 2009 erstellten „wissenschaftlich begründeten psychiatrischen Sachverständigengutachtens“ zu der Überzeugung, dass der Beschuldigte bei der Erstellung aller vier „Nervenfachärztlichen Gutachten“ die Standards für psychiatrische Begutachtungen nicht eingehalten hatte.[...]
    Ferner stellt es aus Sicht des Gerichts einen schweren Mangel der Begutachtungen dar, dass es an einer inhaltlich fachlichen Auseinandersetzung mit den bereits vorliegenden fachärztlichen Äußerungen fehle. Die dem Beschuldigten vorgelegten Vorbefunde hätten in den Gutachten sorgfältig aufgeführt, in die Überlegungen einbezogen, der Einbezug dargestellt und Abweichungen gründlich und nachvollziehbar belegt werden müssen. [...]