Beiträge von papiertiger

    Hallöle,

    hab mir eben mal die NVL, auf die der Gutachter sich bezieht, angesehen.

    Dabei ist mir das aufgefallen:

    1. Die Bestimmung dient der Diagnostik bei symptomatischen Patienten, ohne vorbekannte Herzinsuffizienz, und kann durchgeführt werden, muss aber nicht.

    2. Die Leitlinie ist vom Dezember 2009; der Fall aber November 2008. :teufel: :i_baeh:

    Mal schauen wie die KK reagiert, da bereits angekündigt wurde, keine weitere MDK Begutachtung durchführen zu lassen. :lach:

    Manchmal machen die es einem zu leicht.

    Moin,

    wird ja immer besser. :devil:

    Ein MDK Gutachter lehnt die Kodierung einer I50.14 ab. Als Begründung führt er an, dass wir keine Bestimmung der natriuretische Plasmapeptide gemacht haben. (Scheinen ja so was wie das Troponin für den Herzinfarkt zu sein)

    Die klinische Symptomatik (Dyspnoe) sowie die im Röntgen festgestellte Lungenstauung scheinen nicht zu interessieren. Mit gewisser Penetranz wird die R06.0 als HD gefordert. :a_wuerg:

    Da fällt mir doch nix mehr ein...

    Moin,

    ich habe zu obigen Kode eine Frage.

    Im OPS steht bei der 8-821.10 :\"dieser Kode ist nur einmal pro therapeutischen Protokoll anzugeben\".

    Was ist mit dem therapeutischen Protokoll gemeint?

    Heißt das innerhalb eines Behandlungszyklus von z.B. 3 Monaten, mit mehreren Aufenthalten?

    Wenn ja, was ist dann, wenn innerhalb des Zeitraumes die Säule doch neu angeschafft werden muss? Kann dann die 8-821.10 erneut angegeben werden?

    Vielleicht wird das ja schon im Haus eines Forenteilnehmers durchgeführt, und meine Unwissenheit kann therapiert werden. :D

    Viele Grüße

    Hallo Lucy,

    E87.6 = Hypokaliämie
    E87.5 = Hyperkaliämie

    Wie eine Hyperkaliämie behandelt wird entscheiden die behandelnden Ärzte. Wenn ich mich nicht täusche ist die E87.5 mit einem CCL Wert von 0 (in Worten: Null) versehen, daraus folgt, dass der MDK diese Diagnose ignorieren wird, bzw. maximal in einem Nebensatz darauf verweisen wird.

    Bei einer Hypokaliämie sollte schon KCl gegeben werden. Da gab es doch die Diskussion um die Banane :) .

    Viele Grüße

    Moin Vinzenz,

    ich glaub aber nicht dass das funktionieren wird. Der MDK in Nds. stellt sich da ziemlich quer.

    Bsp.: Wir hatten gerade erst den Fall eines Pat. welcher 108 Tage bei uns war (Entlassung am 30.11.; 65 Tage OGVD Überschreitung). Mitte Oktober hatten wir die KK angeschrieben, dass in diesem Fall eine OGVD Überschreitung entstehen wird (TEP Infekt, Sepsis, Reanimation, Herzinfarkt, 180 Stunden Beatmung; hat also alles mitgenommen), und wir haben darum gebeten, dass der MDK zu uns ins Haus kommt, um sich selbst ein Bild vom Pat. zu machen, und dadurch unnötiges kopieren usw. überflüssig zu machen. Antwort der KK:\"Der MDK kommt nicht ins Haus.\"

    Wäre schön gewesen wenn man das so hätte klären können. Aber wenn das nicht gewünscht wird, müssen wir halt mal sehen was im Endeffekt bei rauskommt.

    viele Grüße

    Hallo,

    ich finde es schon eine bedeutsame Änderung (welche im Übrigen nicht mit einem senkrechten Strich markiert wurde).

    Version 2009: \"Alle Ausrufezeichenkodes, die in Tabelle 2 aufgeführt sind, sind bei Vorliegen bestimmter Diagnosen obligat anzugeben. Darüber hinaus können diese Ausrufezeichenkodes bei anderen Situationen angegeben werden, wenn dies aus klinischer Sicht sinnvoll ist.\"

    Version 2010: \"Alle Ausrufezeichenkodes, die in Tabelle 2 aufgeführt sind, sind obligat anzugeben.\"

    In 2009 ist es sicher zu diskutieren, ob den ein Staph. aureus in der Nase ohne irgendwelche Maßnahmen zu kodieren ist.

    In 2010 muss er kodiert werden.

    In Ihrem vorherigen Post haben Sie geschrieben:

    \"[...]Bisher gilt DKR 2009, D012f :
    \"Alle Ausrufezeichenkodes, die in Tabelle 2 aufgeführt sind, sind bei Vorliegen bestimmter Diagnosen obligat anzugeben. Darüber hinaus können diese Ausrufezeichenkodes bei anderen Situationen angegeben werden, wenn dies aus klinischer Sicht sinnvoll ist.\"
    -Siehe Liste in den DKR-
    Da sind auch die Keime...

    Ab 2010 gibt es dann den kleinen, aber feinen Unterschied in der D012i:
    \"Die in Tabelle 1 aufgeführten Ausrufezeichenkodes können angegeben werden, wenn dies aus klinischer Sicht sinnvoll ist.\"
    -Siehe Liste in den DKR-
    Tja, da sind nicht mehr die Keime....[...]

    In Tabelle 2 stehen die Keime, in Tabelle 1 nicht. Das war auch schon 2008 so.

    Moin,

    in den DKR steht nur, dass die Kodes für Keime bei bestimmten Kodes obligat anzugeben sind, sofern denn eine Keimbestimmung erfolgte.

    Wenn Sie aufgrund der klinischen Symptomatik eine Wundinfektion feststellen, sollten Sie das auch so kodieren. Wäre für mich im Zweifel ein Klagefall.

    DKR D001a
    D002f
    D007f (Antibiose durchgeführt?)
    analog zu 1101a: \"[...] ist die klinische Diagnose Appendizitis ausreichend. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass histopathologischer Befund diese Diagnose sichert.\"

    Eine Diskussion darüber hatten wir noch nicht.

    Moin,

    uiuiui, was hab ich da nur angerichtet :rotwerd: .

    Tausende Menschen wenden sich Hilfe suchend an das DIMDI. :biggrin:

    Spaß beiseite.

    Ich will einfach nur korrekt kodieren. Darum habe ich gestern auch eine Mail an das DIMDI geschickt. Die Fragestellung war ähnlich der von Herrn Seyer. (hab mir die Mail natürlich nicht gespeichert, nur ausgedruckt)

    Wenn das DIMDI sagt, dass ich das falsch sehe, ist das OK, und ich werde das in unserem Haus so verkünden.

    Aber bisher bleib ich bei meiner Meinung (welche durch die Antwort an Herrn Seyer vorläufig bestätigt ist).

    Viele Grüße

    :)