Hallo,
ich finde es schon eine bedeutsame Änderung (welche im Übrigen nicht mit einem senkrechten Strich markiert wurde).
Version 2009: \"Alle Ausrufezeichenkodes, die in Tabelle 2 aufgeführt sind, sind bei Vorliegen bestimmter Diagnosen obligat anzugeben. Darüber hinaus können diese Ausrufezeichenkodes bei anderen Situationen angegeben werden, wenn dies aus klinischer Sicht sinnvoll ist.\"
Version 2010: \"Alle Ausrufezeichenkodes, die in Tabelle 2 aufgeführt sind, sind obligat anzugeben.\"
In 2009 ist es sicher zu diskutieren, ob den ein Staph. aureus in der Nase ohne irgendwelche Maßnahmen zu kodieren ist.
In 2010 muss er kodiert werden.
In Ihrem vorherigen Post haben Sie geschrieben:
\"[...]Bisher gilt DKR 2009, D012f :
\"Alle Ausrufezeichenkodes, die in Tabelle 2 aufgeführt sind, sind bei Vorliegen bestimmter Diagnosen obligat anzugeben. Darüber hinaus können diese Ausrufezeichenkodes bei anderen Situationen angegeben werden, wenn dies aus klinischer Sicht sinnvoll ist.\"
-Siehe Liste in den DKR-
Da sind auch die Keime...
Ab 2010 gibt es dann den kleinen, aber feinen Unterschied in der D012i:
\"Die in Tabelle 1 aufgeführten Ausrufezeichenkodes können angegeben werden, wenn dies aus klinischer Sicht sinnvoll ist.\"
-Siehe Liste in den DKR-
Tja, da sind nicht mehr die Keime....[...]
In Tabelle 2 stehen die Keime, in Tabelle 1 nicht. Das war auch schon 2008 so.