Beiträge von papiertiger

    Guten morgen,

    @Herrn Hollerbach:

    Genau das meinte ich. Es müssen nicht alle aufgezählten Bedingungen erfüllt sein.

    Das Wort \"gleichzeitig\" bezieht sich m.E. nicht auf die nachfolgende Aufzählung , sondern vielmehr darauf, dass EINER der aufgeführten Zustände GLEICHZEITIG mit der Demenz besteht.

    Was wäre wenn die ersten sieben Punkte erfüllt wären, der Patient aber jede Nacht durchschläft? Fällt dann der Kode weg, trotz des Aufwandes am Tag? Ich denke nicht, dass das damit gemeint ist.

    Ich werde aber noch mal mit dem DIMDI Kontakt aufnehmen und genau nachfragen.

    Hallo,

    habe mal was ganz neues.

    Pat. mit bekannter Demenz bei uns. Hat beim Lagern das Pflegepersonal angegriffen und beschimpft.

    Von uns wurde die F05.1 als Nebendiagnose angegeben, der Fall wird dadurch natürlich teurer.

    Wie gehabt : MDK Prüfung (Brief und Pflegebericht) -> F05.1 abgelehnt.

    Widerspruch: Verweis auf die Hinweise in der ICD 10.

    Dort steht [eckige Klammern von mir]:
    \"Ein ätiologisch unspezifisches hirnorganisches Syndrom, das charakterisiert ist durch gleichzeitig bestehende Störungen des Bewusstseins [1] und der Aufmerksamkeit[2], der Wahrnehmung[3], des Denkens[4], des Gedächtnisses[5], der Psychomotorik[6], der Emotionalität[7] und des Schlaf-Wach-Rhythmus[8].\"

    Heute das erneute Gutachte vom MDK bekommen.

    Darin steht (ohne Witz):\"Der Hinweis bei F05 fordert das gleichzeitige bestehen von Störungen in 8 Kategorien[…]“. 8o :erschreck: :a_augenruppel:

    Also entweder habe ich in den vergangenen 7 Jahren was falsch gemacht, da ich davon ausgegangen bin, dass das Wörtchen \"und\" in der ICD 10 immer für \"und\" oder \"oder\" steht, oder der Gutachter will mich ärgern.

    Nun mein Problem. Ich bin mir sicher, dass es irgendwo in der ICD steht, aber wo??? kann mir jemand helfen?

    Wenn`s nicht so traurig wäre könnte ich echt :laugh: :totlach: :laugh:

    Ebenfalls hallo.

    Eine interessante Argumentation führen Sie da: Einerseits berufen Sie sich auf den § 275 um prüfen zu können, andererseits wollen Sie dann aber nicht die genannte Aufwandspauschale zahlen. :d_neinnein:

    Wie wollten Sie das denn machen, wenn der MDK sagt, dass der OPS Kode nicht korrekt ist? Ohne Gutachten fehlt Ihnen der Nachweis, ob eine OPS Ziffer korrekt ist oder nicht.

    Wenn §275 auch für ambulante KH Behandlungen gilt, dann mit allen im Text genannten .... jetzt fehlt mir das Wort.... ich sag mal Forderungen (6 Wochen Frist; 300 € Aufwandspauschale).

    Wieder ich ;)

    @ Herrn Linz: WO steht das geschrieben?

    Unser KIS würde sofort meckern, wenn eine Kolektomie (nicht erweitert) mit einem Kode für eine Leberkeilresektion kodiert würde.

    Wenn eine Leberteilresektion im Rahmen einer Kolektomie durchgeführt wird ist die Kolektomie als erweitert anzusehen und entsprechend zu kodieren.

    Wie wollten Sie denn einen Ausschluß formulieren?

    Hallo,

    @Herrn Selter: mit Ausschluß meinte ich, das es keine Kriterien gibt, die irgendwelche Bedingungen vorgeben, wann man von einer erweiterten Kolonresektion sprechen kann. Die Leber hab ich schon nicht übersehen. :biggrin:

    @ Einsparungsprinz: die Anmerkung: \"die (Teil-)Resektion von Nachbarorganen ist gesondert zu kodieren\" bedeutet nichts anderes, als dass die (Teil-)Resektion des Nachbarorganes nicht in dem Kode für die erweiterte Kolonresektion enthalten ist, und insofern gesondert zu kodieren ist. Gibt dafür im OPS auch weitere Beispiele.

    Ist für mich immer ein schöner Hinweis: wenn von unseren Ärzten eine erweiterte Kolektomie kodiert wird, aber kein zusätzlicher Kode für die Resektion eines Nachbarorganes angegeben ist. Dann weiß ich sofort, dass etwas falsch ist.

    Ich würde den o.g. Fall aber aufgrund fehlender Ausschlußkriterien bei der erweiterten Kolektomie als \"erweiterte Kolonresektion\" ansehen und auch so kodieren.

    Viele Grüße