Beiträge von lehch

    Moin Herr Schrader!

    ich denke nicht, daß man ruhigen Gewissens die Obstipation als Ursache für den inkompletten Ileus kodieren kann und bin damit auch gleich bei meiner Begründung für die Favorisierung von K56.4 vor K56.7: Ich kodiere gern mit der Systematik und finde dort als Erläuterung unter K56.4 (sonstige Obturation des Darmes) u. a. den Hinweis \"Impaktion Kot\", was wiederum heißt, daß die Obstipation im Code enthalten ist.

    Zu der anderen Frage: Wo ist denn die Nähe zu meinem u. g. Tätigkeitsort?

    Moin Herr Schrader!

    Auf Ihre Bitte \"eben unter Anwendung der KDR begründen\" kann ich leider nicht eingehen, weil ich diese häufige Erkrankung wohl eher pragmatisch angehe:

    1. Eine Obstipation (K59.0) muß nicht stationär behandelt werden.
    2. Hingegen sind offenbar für die konservative Therapie der \"sonstigen Obturation des Darmes\" (K56.4) häufig die \"besonderen Mittel eines Krankenhauses\" erforderlich.

    Da viele der betroffenen Patienten aufgrund der Schmerzsymptomatik notfallmäßig eingewiesen werden und diese Schmerzen zusätzlichen Diagnostik- bzw. Behandlungsaufwand erfordern, kodiere ich in diesen Fällen entsprechend
    HD K56.4 sonstige Obturation des Darmes
    ND R10.3 Schmerzen mit Lokalisation in anderen Teilen des Unterbauches,
    ggf. zusätzlich ND E86 Volumenmangel.

    Hallo Herr Mann und Herr Eckhardt!

    Zur Beschreibung der Wirbelläsion wäre zusätzlich noch die Diagnose M49.5-* (Wirbelkörperkompression bei anderenorts klassifizierten Krankheiten [5. Stelle: 0-9]), Wirbelfraktur infolge von Metastasen ( C79.5+ ) daraufhin zu überprüfen, ob sie zutrifft.

    Moin Forum !

    Kodieren will ich ein subdurales Hämatom in Kombination mit geschlossener Schädeldachfraktur, Bewußtseinsverlust unter 30 Minuten.

    S06.5 mit S06.70 ist nicht das Problem. Aber die Fraktur!

    Zitat aus der Systematik zu S02.- Fraktur des Schädels und der Gesichtsschädelknochen :
    Benutze eine zusätzliche Schlüsselnummer aus S01.84-S01.89 zusammen mit S02, um den Schweregrad einer Fraktur zu verschlüsseln. Dies gilt nicht, wenn die Fraktur mit einer intrakraniellen Verletzung einhergeht. In diesem Fall ist S01.83 zu verwenden.

    Gut, denke ich, nehme ich also S01.83. Aber da steht: Offene Wunde (jeder Teil des Kopfes) mit Verbindung zu einer intrakraniellen Verletzung!

    Ja was denn nu? Nach innen offen? Ich denke, ich bin nicht der erste, der sich über diesen Blödsinn hinwegsetzt und stattdessen z. B. S01.85! (Geschlossene Fraktur oder Luxation II. Grades des Kopfes) kodiert.

    Erregernachweis ist bei früherem Aufenthalt erfolgt (und kodiert).

    Bei Neuaufnahme (keine Fallzusammenführung, Abstand zwischen den Aufnahmen ca. 2 Monate) wiederum (erfolgreiche) antibiotische Therapie nach altem Biogramm. Ein neuer Erregernachweis wurde nicht durchgeführt.

    Nach meinem Verständnis darf beim neuen Aufenthalt B95!-B97! nicht kodiert werden.

    Oder sieht das jemand anders?

    Moin Herr Winter,

    Die Diagnosekodierung wollte ich an dieser Stelle bewußt aus der Diskussion lassen, haben wir glaube ich schon an anderer Stelle früher diskutiert.

    Nur noch ganz selten fällt jemand auf Diacos herein und kodiert M96.6 (Knochenfraktur nach Einsetzen eines orthopädischen Implantates, einer Gelenkprothese oder einer Knochenplatte).

    Die letzten Fälle dieser \"periprothetischen\" Frakturen waren alles adäquate Traumen.

    Der von Ihnen angedachte \"Wechsel in Sonderprothese\" gefällt mir deshalb nicht, weil vor \"Sonderprothese\" jeweils \"Totalendoprothese\" steht und die beinhaltet ja die Implantation einer Hüftpfanne.

    Moin!

    Langsam an Häufigkeit zunehmend: Oberschenkelschaftfraktur bei liegender Duokopfprothese. Versorgung: Entfernung der Duokopfprothese, Reposition der Fraktur incl. Osteosynthese mit Cerclagen und Implantation einer Duokopf - Langschaftprothese (nicht zu verwechseln mit Sonder - Totalendoprothese).

    Unter 5-821 sind alle möglichen hübschen Endoprothesenwechsel am Hüftgelenk aufgeführt, nur nicht der Wechsel Duokopf in Duokopf. In \"Vor-DRG-Zeiten\" habe ich aus Verzweiflung schon mal die 5-821.16 (Wechsel einer Femurkopfprothese: In Duokopfprothese) benutzt.

    Ich habe jetzt die Möglichkeit zu kodieren z. B.:

    5-821.9 (Entfernung einer Duokopfprothese)

    und

    5-792.1g (Offene Reposition einer Mehrfragment-Fraktur im Schaftbereich eines langen Röhrenknochens: Durch Draht oder Zuggurtung/Cerclage: Femurschaft)

    und zusätzlich

    5-820.40 (Implantation einer Endoprothese am Hüftgelenk: Duokopfprothese: Nicht zementiert).

    Hat eigentlich bisher noch keiner eine spezifische Prozedur für \"Wechsel einer Duokopfprothese in Duokopfprothese\" vermißt?

    Moin shadow,

    Sie haben den Patienten doch wegen der Peritonitis aufgenommen und auch die Peritonitis behandelt. Also ist K65.0 auch die HD.

    T85.71 ist ( erklärende ) Nebendiagnose.

    Vergessen Sie B95.X! und die Niereninsuffizienz nicht.

    Moin Herr Killmer!

    Da muß ich Ihnen widersprechen.

    Es ist schon so, wie Herr Balling sagt: zum Standard der proktologischen Untersuchung gehören beide Endoskope. Erst die Rektoskopie, dann die Proktoskopie. Der Gerätewechsel ist bereits bei Untersuchungsbeginn vorprogrammiert.