Moin Herr Winter.
Ihre Beschreibung der Girdlestone-OP kann ich ( Besitzer e. alten Baumgartl ) bestätigen.
Die Erwähnung der \"geplanten Weiterbehandlung\" ist natürlich für die Kodierung ein ganz wesentlicher Hinweis und führt in diesen Fällen unweigerlich dazu, daß die ursprüngliche Erkrankung ( die zur Hüftkopfresektion bzw. TEP-Entfernung geführt hat ) als Hauptdiagnose kodiert wird.
Können wir uns darauf einigen, daß
1. im Falle einer vorausgegangenen Hüftkopfresektion M25.35
und
2. im Falle einer vorausgegangenen TEP-Entfernung M96.8
zur Nebendiagnose wird?