Beiträge von Menzel

    Hallo auch,

    [i]"Die Diagnose Codes B95-B97 sind in der Version 5 nicht mehr CCL relevant!" [i]


    ....was guppiertechnisch ja auch Sinn macht und deutlich besser in mein "DRG-Weltbild" passt.

    Schöne Ostertage
    T.Menzel

    Hallo Herr Wilke
    Vielen Dank für Ihre Antwort. Die DKR (ich glaube hier ist die D013a massgeblich) machen ja relativ klare Angaben. Wenn eine spezifische Verschlüsselung angeboten wird, ist diese auch zu verwenden.Wie Sie ja auch schreiben: "die Kombi J18.9 und B95.3 ist nicht zulässig, das wäre ja auch widersinnig im Verständnis der DRGs, denn J13 drückt ja beides aus.".
    Nicht nachvollziehbar (zumindest für mich)ist aber, dass Pneumonien ohne spezfischen Kode duch die korrekte Angabe des Keimes von E62C nach E62B rutschen. Damit werden die spezifisch zu kodieren Pneumonien automatisch schlechter vergütet.
    Nicht nachvollziehbar bleibt auch, warum durch (eigentlich regelwidriges) Hinzufügen einer B95.3 (S.Pneumoniae als Ursache...) zur J13 der Grouper ebenfalls die E62B ansteuert.
    Der Hinweis, das MR-Keime ab 2004 zusätzlich verschlüsselt werden können, ist wirklich erfreulich. Sollte diese Kodierung dann schweregradsteigernd sein (hoffentlich!)könnte der deutliche Mehraufwand für diese Patienten (Isolation, etc.)abgebildet werden.
    Gruss aus Wü (immer noch sonnig)
    T.Menzel

    Hallo Forum,
    in letzter Zeit stellt sich hier häufiger die Frage nach der Zulässigkeit von Kodes aus dem Bereich B95-B97.
    Der Hintergrund: Sowohl bei Sepsis und auch bei Pneumonie sind diese Kodes schweregradsteigernd. Allerdings gibt es ja sowohl für die Pneumonien als als auch für Sepsis spezifische Kodierungen, die den Erreger miteinschließen.
    Beispielsweise die J13, Pneumonie durch S.pneumoniae. Verschlüssele ich die Streptokokken zusätzlich zu dieser Diagnose, erreiche ich einen PCCL von 3 und damit im konkreten Fall die DRG E62B. Meiner Meinung nach ist die zusätzliche Kodierung des Keimes in diesem Fall aber unzulässig. Das müsste doch auch der Grouper so sehen, oder habe ich da was falsch verstanden?
    Habe ich aber einen Keim gefunden, für den es unter den Pneumonien keine spezielle Verschlüsselung gibt (z.B. Proteus) muss ich diesen Keim extra verschlüsseln und lande dann wieder in einer beseren DRG, sprich in der E62B, anstatt der E62C. Der Aufwand für die Behandlung einer solchen Pneumonie unterscheidet sich aber nicht massgeblich vom Aufwand für beispielsweise eine Streptokokken-Pneumonie.
    Insofern wäre es aus meiner zulässig, den Erreger (sofern bekannt) immer mitzukodieren.
    Oder doch nicht?
    Gruss aus dem sonnigen Würzburg
    Thomas Menzel

    Lieber Herr Konzelmann,
    lieber Herr Berndt,

    vielen Dank für Ihre Antworten.
    Zusammengefasst heißt dass, ab nächstem Jahr wird die Radiojodtherapie über die Prozedur (8-530.0) und zusätzlich die Z51.0 als ND verschlüsselt.
    Gut zu wissen
    Gruss aus Wü
    Thomas Menzel

    Hallo Forum,
    die Z51.0 (Strahlentherapie-Sitzung)wird bei mehrtätiger Strahlentherapie als ND kodiert und hat einen CCL von 2.
    Soweit kein Problem.
    Meine Frage: Gilt auch eine Radiojodtherapie (8-530.0)
    bei Schilddrüsen-Ca als Strahlentherapie-Sitzung?
    Gruss aus Würzburg.
    Thomas Menzel

    Guten Abend Herr Konzelmann,
    Ihre Begründung kann ich nachvollziehen. Ist aber trotzdem merkwürdig, dass entgegen der sonstigen Systematik der G-DRG eine B-DRG ein höheres Relativgewicht aufweist als die A-DRG zur gleichen Basis-DRG. Insofern sollte A-DRG die Definition der B-DRG erhalten und umgekehrt.
    Gruss aus Würzburg
    Thomas Menzel

    Hallo Forum,
    im Rahmen von Einzelfallkontrollen sind wir über die Bewertungsrelationen der DRG P60A/B gestoplert.
    B ist höher als A bewertet.
    Auszug aus der KFPV:
    P60A M
    Neugeborenes, verstorben oder verlegt < 5 Tage nach Aufnahme ohne
    signifikante OR-Prozedur, stationäre Aufnahme direkt nach der Geburt
    (Mindestverweildauer 24 Stunden)
    0,136
    P60B M
    Neugeborenes, verstorben oder verlegt < 5 Tage nach Aufnahme ohne
    signifikante OR-Prozedur, 2. oder nachfolgende stationäre Aufnahme
    (Mindestverweildauer 24 Stunden)
    0,209
    Kann eigentlich nicht sein, oder?
    Hat dazu schon jemand mal was erhellendes gehört?
    Sieht ja so aus als wären die Gewichte vertauscht worden.
    Gruss aus Wü
    Thomas Menzel

    Hallo Forum,
    lieber Herr Sommerhäuser,
    wäre es möglich, den ;D endgültigen ;D Text des Vorschaltgesetzes im Downloadbereich zur Verfügung zu stellen? Ich denke da besteht durchaus Interesse und Fr. Gumbrich braucht dann nicht allen Forumsmitgliedern eine mail zu schicken.
    Danke aus Würzburg
    Thomas Menzel

    Guten Morgen,
    laut Spiegel-Online von heute morgen werden die Krankenhäuser von der "Nullrunde" ausgenommen, die bereits 2003 umsteigen. Schon etwas unglücklich, nach Abschluß der Erklärungsfrist. Eigentlich müsste jetzt eine Fristverlängerung für die Erklärung zur Option folgen, oder?:))

    Grüsse aus Würzburg
    T. Menzel

    P.S.
    Die Einladung für unser kleines DRG-Symposium am 9.11. steht noch.
    Näheres unter :bounce:
    http://www.uni-wuerzburg.de/med-klinik/gastro/DRG-SYMP/