Beiträge von Menzel

    Hallo Forum,
    meiner Einschätzung nach finden nur in ca. 10-20% der Fälle eines Krankenhauses hausinterne Verlegungen statt. Wäre es da nicht zu überlegen, ob diese Fälle zentral (z.B. vom Medizin-Controlling)angeschaut werden und die DRG-Hauptdiagnose vergeben wird. Damit würde sich das Problem, dass der "letzte" behandelnde Arzt/Ärztin sich auf eine DRG-Hauptdiagnose festlegen muss, erledigt. Allerdings ist je nach Fallzahl der Aufwand für das Controlling nicht unerheblich.
    Meine Frage: Hat jemand Erfahrungen mit einem solchen Vorgehen?
    Gruss aus dem nächtlichen Würzburg
    T. Menzel

    Guten Morgen Forum!

    Es hat sich doch noch was getan. Folgenden Hinweis fand ich heute auf den Seiten der InEK:

    23. August 2002 - Bereitstellung der Handbücher in digital bearbeitbarer Form
    Nach erfolgreichem Abschluss der rechtlichen Prüfung zu Fragen des Urheber-, Gewährleistungs-, Nutzungsrechtes sowie Fragen zur Haftung, beabsichtigt das InEK in einigen Tagen eine digital bearbeitbare Form der Definitionshandbücher an dieser Stelle zu veröffentlichen.

    Link: http://www.gdrg.de/ unter News/Definitionshandbücher/mehr

    Mit Grüssen aus dem sonnigen Würzburg
    Thomas Menzel

    Guten Morgen Forum
    Erstmal vielen Dank für die vielen Hinweise zu meiner Frage wie das DRG-Handbuch-PDF-Dokument zu "knacken" ist. Bleibt aber alles leider etwas umständlicher als nötig. Deshalb habe ich dem InEK mal eine mail geschickt und gefragt, ob es möglich wäre die Sperrung von Kopien und Inhaltsentnahme aufzuheben. Schließlich sollte die Weiter-Verbreitung von DRG-relevanten Sachverhalten auch im Interesse des InEK sein, und ein stumpfes Abtippen des Inhaltes verhindert die Kopiersperre ja auch nicht. Mal sehen, was da als Antwort kommt.
    Gruss aus dem nebeligen Würzburg
    Thomas Menzel

    Guten Morgen Forum,
    es hat ja tatsächlich geklappt mit dem Download
    der Definitionshandbücher, ich bin begeistert.:rotate:
    Allerdings kann ich aus dem extrahierten PDF-Dokument weder
    Graphiken noch Textabschnitte kopieren, jedenfalls nicht mit den mir bekannten Text- oder Grafikauswahl-Tools.;(
    Hat da jemand einen Tipp, wie das funktionieren könnte?
    Gruss aus Würzburg
    Thomas Menzel

    Hallo Forum,
    nachdem ich gerade die 26 Seiten des DRG-Forums mit den verschiedenen Themen durchgegangen bin, muss ich doch mal feststellen, dass myDRG dringend erfunden werden müsste, wenn es es noch nicht gäbe.
    Gesucht habe ich nach Aus- und Weiterbildungsangeboten für DRG-Beauftragte bzw. Medizin-Controller (und auch gefunden). Dieser thread könnte m.E. auch noch weiter vertieft werden.
    Was ich nicht gefunden habe und deshalb zur Diskussion stellen möchte,
    ist die Frage nach empfehlenswerten Gesellschaften oder Verbänden, die sich für unsere Belange einsetzen. Da gibt es doch einige wie z.B.
    die Deutsche Gesellschaft für Medizincontrolling e.V. oder auch die GMDS. Wie ist denn so die Meinung der Forumsmitglieder, in welchem dieser Vereine werden denn DRGler-Interessen am besten vertreten?
    (Wahrscheinlich stellt myDRG den mitgliederstärksten "Verband").
    Grüsse aus dem sonnigen Würzburg
    Thomas Menzel

    Auch wenn´s die meisten schon gelesen haben:
    Hier noch ein Link auf die aktuelle Ausgabe des Deut. Ärzteblatts, das sich in einem Artikel ("Krankenhäuser: Privatliquidationsrecht auf der Kippe",Deutsches Ärzteblatt 98, Heft 34-35 vom 27.08.01, Seite A-2145) mit der angesprochenen Problematik beschäftigt: http://www.aerzteblatt.de/

    Gruss
    T. Menzel

    Lieber Herr Sommerhäuser,
    stimmt! Unter http://www.bdc.de/forum.htm Abbrechnung findet sich ein interessanter Artikel von Prof. Dr. H. Bauer, KKH Alt/Neuötting, der den Wegfall der "Einzelkosten"-Kostenerstattung und die Einführung eines pauschalen Zuschlags voraussagt. Abschließend bemerkt er noch:...daß anders als bei den bisherigen Fallpauschalen und Sonderentgelten das zukünftige umfassende pauschalierte Entgeltsystem eingreifende Auswirkungen auch auf das privatärztliche Liquidationssystem haben wird.
    Na denn,
    MfG
    T. Menzel

    Hallo NG!
    Nicht, dass mich die Frage der Privatliquidation persönlich betreffen würde, aber intressant finde ich es schon wie es damit unter DRG-Bedingungen weitergehen soll. Mein aktueller Stand: Die DRG-Pauschalen werden den Kassen in Rechnung gestellt und zusätzlich erfolgt die bisher übliche Einzelvergütung. In der Zeitung des Marbuger Bundes war zu lesen, dass an die Stelle der Einzelvergütung eine Pauschale treten könne. Weiß jemand was genaues oder wenigstens etwas mehr?
    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Menzel

    Hallo!
    Ich hab mal bei der DKG angefragt, wie dort das beschriebene Problem bewertet wird und folgende Antwort erhalten:
    Die Definition der Hauptdiagnose wurde von der gemeinsamen Selbstverwaltung sehr kontrovers diskutiert. Die Spitzenverbände der GKV und die DKG haben sich bei den allg. Kodierrichtlinien auf
    die australische Definition der Hauptdiagnose verständigt, da das gesamte deutsche System auf der australischen Diagnose-Klassifikations-Logik aufbaut.Bedenken, die insbesondere die DKG geäußert hat, wurden in der erwähnten Protokollnotiz vereinbart.
    Hier stehen auch Beispiele, bei denen die australische
    Definition (=kein Hauptdiagnosewechsel)zu Problemen führen kann.
    Die Vertragspartner, DKG und GKV, gehen zwar derzeit von der austr.
    Definition aus, prüfen aber weiter, wie groß der Anteil der "problematischen Fälle" bei Anwendung der austrl. Definition
    tatsächlich ist. Wenn darüber Erkenntnisse vorliegen, wird es zu einer zusätzlichen Vereinbarung, etwa im Rahmen der Abrechnungs-bestimmungen kommen. Die DKG ist sich im Klaren, dass es für die "Problemfälle" zusätzliche Vergütungen geben muss, wen sich zeigt, dass eine zu starke Benbachteiligung der Kliniken erfolgt. Allerdings muss dies nicht zwingend über einen Haupdiagnosewechsel (wie bisher) erfolgen.
    Folgende Ausgleichsmöglichkeiten sind bei den
    "Problemfällen/Zweiterkrankung" denkbar:
    1. Zusatzvergütung durch intensivmed. Behandlung
    2. Nebendiagnose führt zu Höhergruppierung
    3. Nebendiagnose führt zu Überschreitung der Grenzverweildauer
    4. Nebendiagnose führt zu "Fehler-DRG". Z.B. wenn chirurg. Behandlung der Zweitwerkrankung neben konserv. Beh. der Haupterkrankung erfolgt.
    Das beschriebene Problem wird mit der Auswertung der Erst-Kalkulation der Falldaten beurteilt werden können. Diese erfolgt in 2002 aufgrund einer repräsentativen Stichprobe in deutschen Krankenhäusern (ca. 60). Dies ist Vereinarungsstand des Krankenhausentgeltausschuss (KEA),der sich aus DKG und GKV zusammensetzt.Sofern Erkenntnisse gewonnen werden, dass es zu inadäquaten Erlösen bezogen auf die erbrachten Leistungen kommt, haben sich die Vertragspartner verpflichtet, angemessene Regelungen zu finden, die eine leistungsgerechte Vergütung gewährleisten.

    MfG
    Thomas Menzel

    Hinweis:
    Eine Veranstaltung zu diesem Thema (im weiteren Sinne) wird auf der Jahrestagung der GMDS im September 2001 im Rahmen eines Tutorials angeboten

    "Datenschutz und Datensicherheit in verteilten medizinischen Informationssystemen und Gesundheitsnetzen

    Bernd Blobel

    Auf der Basis der rechtlichen Grundlagen und Erfordernisse führt das Tutorial in Services und Mechanismen für Kommunikationssicherheit und Anwendungssicherheit ein. Probleme und Lösungen werden unter Verwendung praktischer Beispiele und Erfahrungen für Internet-basierte Gesundheitsnetze und verteilte EHCR beschrieben"

    MfG
    T. Menzel