Beiträge von NiererD

    Hallo Mary-Jane,

    also - meiner Meinung nach ist hier die Zeitangabe zu addieren und somit nur ein ZE abzurechnen. Die DKR sind hier eindeutig - Ausnahmen gibt es nur für Dialysen - auch im DIMDI ist zu diesem OPS keine Ausnahmeregelung geschaffen worden. Über Sinn und Unsinn läßt sich - wie so oft im DRG-System - streiten - doch hier zählen nur die Fakten.

    Viele Grüße aus Bayern

    D. Hase

    Hallo Forum,

    nachfolgend vielleicht ein hilfreicher Hinweis aus dem Leitfaden der Sptzenverbände der Krankenkassenzu Abrechnungsfragen 2006:

    \"Wird eine vorstationäre Behandlung ausserhalb dieser Frist (5 Tage vor Beginn der stat. Behandlung) durchgeführt, kann KEINE separate ABRECHNUNG vorgenommen werden.

    Erfolgt nach einer vorstat. Behandlung KEINE stationäre Aufnahme, WIRD die entsprechende Pauschale für vorstationäre Behandlung nach der gemeinsamen Empfehlung zwichen DKG und SpiK ABGERECHNET.\"

    Viele Grüße aus Bayern

    DRG-Hase

    Hallo Zusammen,

    laut DKR 0912c ist bei Anlage eines Dialyseshunts (OPS 5-392.1) als zutreffende Haupt-diagnose die Z 490 zu kodieren.

    Wir dein Patient zur Revision eines Shunts aufgenommen, wird doch die Hauptdiagnose T 82.4 oder T82.5 als HD kodiert.

    Wie verhält es sich nun, wenn der Shunt nicht mehr revidiert werden kann und eine Neuanlage an anderer Stelle erforderlich wird. Welche Hauptdiagnose ist hier zutreffend?? Die Aufnahme erfolgt ja eigentlich zur Neuanlage. Ist hier auch die T-Diagnose als HD zu kodieren?

    Vielen Dank im voraus!!

    Hallo Zusammen,

    eine Frage bezüglich der Kodierung bei Geburten ... das immer gleiche, leidige Thema (also die Kodierung meine ich :x )
    kann neben einer normalen vaginalen Geburt auch der OPS 5-756.1 Entfernung zurückgebliebener Plazenta postpartal kodiert werden? Wie ist der Zusatz "postpartal" zu definieren? Wenn die Entfernung unmittelbar nach der Entbindung erfolgt, kann der OPS hierfür dann kodiert werden??

    Vielen Dank im voraus!

    Dagmar

    :baby: Hallo,

    in einem Artikel des IMC (Institut f. med. Controlling) habe ich folgenden Hinweis gefunden: "Alle Fehler-DRG´s 962Z der MDC 14 (Nicht akzeptierbare Kombination von geburtshilflichen Diagnosen) werden manuell der DRG O60D (Vaginale Entbindung ohne kompliziernde ND) zugeordnet."
    Wenn bei einer vaginalen Entbindung z.B. auch eine Sterilisations-OP durchgeführt wird, erfolgt durch den Grouper eine Zuordnung in die Fehler DRG 962Z. Die Bewertungsrelation für die O60D wäre natürlich geringer als für die 962Z. Kennt jemand diese Thematik??

    Danke im voraus!
    Dagmar Nierer