Hallo Forum,
hier mal eine Konstellation:
Ein Fall wird durch den MDK nach §275 "ganz normal" geprüft, alle Fristen sind eingehalten.
Die Prüfung war am 17.04.2012 und war "erfolglos" für die Kasse, die Frage oGVD-Überschreitung wurde zu unseren Gunsten bestätigt.
Nun kommt die AOK auf die Idee und möchte den Fall erneut prüfen lassen mit einer anderen Fragestellung.
Die erste Rechnung ging am 12.03.2012 an die Kasse. Die Rechnung wurde (widerrechtlich) teilbezahlt.
Frage: Ist mit der (ersten) erfolglosen MDK-Prüfung die erste Rechnung dann gültig auch in Bezug auf die 6-Wochen-Frist? Denn diese ist ja im Prinzip durch die Ankündigung der MDK-Prüfung aufgehoben. Wenn ja, dann könnten wir das Ansinnen auf erneute Prüfung ablehnen.
Wer hat Ideen?
Grüße T. Flöser