Beiträge von tfloeser

    Hallo Einsparungs-Prinz,

    danke für die Antwort! Diesen Deal habe ich bisher noch nicht angeboten, vermute aber auf Grund meiner Erfahrungen mit dieser Kasse, dass hier kein Entgegenkommen zu erwarten ist ...

    Rein medizinisch stimme ich natürlich in jeder Hinsicht zu:
    Rezidiv erkannt, Staging durchgeführt, da hätte man den Eingriff auch gleich machen können!

    mfg

    Hallo Forum,

    folgende Konstellation habe ich durch die Suchfunktion noch nicht finden können - vielleicht hat das Forum weitere Ideen:

    Pat. wird wg. neuem Tumor bei bek. Adenocarcinom stationär zum Staging aufgenommen, bleibt über Nacht und geht am Folgetag. MDK-Überprüfung bestätigt die stationäre Notwendigkeit!
    Bei Entlassung bereits wird für fünf Tage später der ambulante Port-Implantation im Hause vereinbart. Obere GVD ist hier neun Tage (G60B).

    Nun weigert sich die KK jedoch, die ambulante OP zu bezahlen, da diese ja innerhalb der oGVD läge und somit als poststationäre Behandlung zur Fallpauschale gehöre. Das Dazukodieren der Portimplantation bringt ja bekanntlich keine Veränderung der DRG.
    Auch die Veränderung der Verweildauer mit Erhöhung um einen Tag (zur Portimplantation!) wird nicht akzeptiert.

    Hat jemand Ideen???

    Gruß

    Hallo Forum,

    wir wollen die Entlass-Kodierung umstellen und durch Kodierkräfte durchführen lassen.
    Nun werden die Entlassdiagnosen automatisch aus dem KIS in die EQS-Software übernommen. Wenn der entlassende Stationsarzt aber keine Diagnosen mehr eingibt, hat er auch keine automatisch importierten...

    Wenn ich erreichen könnte, daß aus dem KIS die postoperativen Diagnosen / OPS übernommen werden - reicht das aus???
    Oder müssen in die EQS-Bögen ALLE Entlassdiagnosen?

    mfg

    Guten Morgen, die Herren,

    Natürlich werden wir auf der Osteomyelitis als spezififschere Diagnose beharren. Wo die Ansicht genau herkommt, kann ich leider nicht sagen, Herr Blaschke.

    Die Therapie-Optionen waren in diesem Falle äußerst begrenzt, außer Antibiose und supportiven Maßnahmen hat man sich zurückgehalten...

    Gruß

    Hallo Forum,

    bin leider nicht fündig geworden via Suchfunktion, daher eine Anfrage:

    Pat. mit Z.n. mehreren OPs wg. Kniegelenks-Protheseninfekt mit Osteomyelitis. Die Einweisung erfolgt wg. V.a. Kniegelenks-Empyem. Dies wurde ausgeschlossen. Eine Fistel wurde gesehen, radiologisch bekannter (unveränderter) Befund einer chron. Osteomyelitis.

    Unsere Kodierung gem. DKR002f: HD=M86.46, da dieser Kode spezifischer als der von der KK geforderte T81.8
    Der Komplikationscode ist zwar \"... incl. Fistel\", jedoch steht sowohl in der Kapitelüberschrift als auch in den DKR, daß der Kode NICHT anzugeben ist bei Vorhandensein eines spezifischeren Kodes.
    Ist denn die chron. Osteomyelitis mit Fistel nicht spezifischer als ... Komplikation nach Eingriff???

    Aussage der KK: Osteomyelitis ist kein spezifischer Befund.

    Hilfesuchend

    Hallo Herr Sommerhäuser,

    am Do/Fr war in Berlin der Dt. Krankenhauscontroller-Tag. Herr Rau vom BMG wollte eigentlich die Ergebnisse, die vorliegen sollten, mitbringen.
    Er kam jedoch mit leeren Händen...
    Offensichtlich gibt es zw. Bund und Ländern noch enormen \"Diskussionsbedarf\". Wann die entsprechenden Ergebnisse veröffentlicht werden, wusste niemand zu sagen...

    mfg

    Hallo,

    meines Wissens ist bei den Privatkassen ja auch kein MDK im Spiel - und der ist nunmal notwendig als Voraussetzung...

    Zitat

    (1c) 1Bei Krankenhausbehandlung nach § 39 ist eine Prüfung nach Absatz 1 Nr. 1 zeitnah durchzuführen. 2Die Prüfung nach Satz 1 ist spätestens sechs Wochen nach Eingang der Abrechnung bei der Krankenkasse einzuleiten und durch den Medizinischen Dienst dem Krankenhaus anzuzeigen. 3Falls die Prüfung nicht zu einer Minderung des Abrechnungsbetrags führt, hat die Krankenkasse dem Krankenhaus eine Aufwandspauschale in Höhe von 100 Euro zu entrichten.
    (2) Die Krankenkassen haben durch den Medizinischen Dienst prüfen zu lassen

    Gruß

    Guten Morgen Ordu!

    Natürlich nicht inhaltlich und fallbezogen. Ich hatte die Frage nur so verstanden, warum nicht IMMER die Angabe des Codes 8-987... zu einer Komplexbehandlungs-DRG führt. Dies ist das Gegenbeispiel aus dem Bereich der Gefäßerkrankungen.
    Ich wollte lediglich klarmachen, daß es immer noch auf die Hauptdiagnose ankommt, ob der OPS-Code in eine entspr. Komplexbehandlungs-DRG-Zuordnung führt...

    Gruß

    Guten Morgen, raxa!

    Schlagen Sie beim Definitionshandbuch im Anhang Prozedurencode-/MDC-/DRG-Index unter 8-987... nach, so mündet dieser OPS in folgende DRGs:
    E77A, F77Z, G77Z, K25Z, K77Z, L63A sowie T77Z.
    Diese \"Komplexbehandlungs-DRGs\" wurden neu eingeführt mit dem 2007-er Katalog und heißen eben auch \"Komplexbehandlung bei.... \" und sind quasi einem Erkrankungsbereich zugeordnet. Eine Komplexbehandlung bei infizierter Endoprothese ist hier nicht vorgesehen.
    Ersetzen Sie die T84.5 mit I70.24 und streichen den (dann unsinnigen) OPS für den Hüft-Eingriff, kommen Sie in die \"gewünschte\" Komplexbehandlungs-DRG.

    Gruß