Beiträge von Roger

    Hallo Herr Schulz, liebes Forum,
    wie möchten Sie belegen, dass das Sputum - wenn es den echtes Sputum und nicht \"Spucke\" war - wirklich den Keim der Lunge wiederspiegelt und nicht lediglich die Keimbesiedlung der Mundhöhle? Ein Kandida-Nachweis in der BAL wäre hier sicherlich beweiskräftiger.

    Hallo,

    Zitat


    Original von Selter:

    ich weiß nicht, wie der MDK eine solche völlig sinnfreie Aussage machen kann. Die DKR geben vor, dass die Angabe eines Keims obligat zu erfolgen hat, wenn dieser nicht schon über die Diagnose der Infektion beschrieben wird:

    vielleicht liegt es nur daran, dass der angegebene Keim nicht typisch zu einem Erysipel passt (beim Erysipel liegt typischerweise eine Infektion meit um ß-hämolysierende Streptolokken der Gruppe A (S. pyogenes)vor.

    Hatte wirklich eine scharf begrenzte Hautrötung vorgelegen oder war es mehr eine konfluierende Rötung. Sowohl letzteres als auch der Keim sräche eher für das Vorliegen einer Phlegmone. Kodiertechnisch lassen sich beide Erkrankungen nicht so sauber trennen, da im Thesaurus unter dem Erysypel (A46) auch phlegmonöse Erkrankungen aufgeführt werden.

    Hallo Herr Kistler, hallo Herr Killmer!

    Zitat


    Original von Killmer:

    Wenn ich mich nicht irre kommt hier die DKR 1916a zum Zuge.
    \"T51 - T65... diese Codes beschrieben die Art des Wirkstoffs, der Ursache der Vergiftung war. .... Zusätzlich zum Kode der Vergiftung ist ein Kode zu verwenden, um eine signifikante Manifestation anzugeben ( z. B. Koma...).\"

    Die Regel 1916a kommt hier meines Erachtens nicht zum Tragen, da in der Einleitung folgendes steht:

    \"Die Diagnose „Vergiftung durch Arzneimittel/Drogen“ wird gestellt bei irrtümlicher Einnahme oder unsachgemäßer Anwendung, Einnahme zwecks Selbsttötung und Tötung und bei Nebenwirkungen verordneter Medikamente, die in Verbindung mit einer Eigenmedikation eingenommen werden.\"

    Kommt der Patient nicht eher zu Ihnen wegen des anaphylaktischen Schocks oder wegen der Wespenstichalllergie ( die ja ganz unterschiedlich ausgeprägt sein kann)

    Hallo Herr Stern,

    Zitat


    Original von S.Stern:
    Liebes Forum,

    wir betreuen (z.Zt. sehr viele) Lungentransplantierte Patienten direkt posttransplantationem auf unserer Intensivstation.
    Da alle diese Patienten durch Cortison und andere Immunsupressiva (z.B. Tacrolimus, MF)immunsuprimiert sind, bekommen alle Patienten neben einer verlängerten perioperativen Antibiotikatherapie noch auf unabsehbare Zeit Bactrim oral zur Prophylaxe einer PCP sowie prophylactisch Aciclovir.
    Wäre dadurch nicht die Bedingung gegeben, die D90 als ND zu dokumentieren? ich habe das bisher nur gemacht, wenn die Patienten wirklich Infektionen bekamen. Aber nach den Regeln für NDs müsste ich doch allen Transplatierten die D90 geben könne, wiel als Therapeutische Kosequenz eine Infektionsprohylaxe durchgeführt wird.

    Möglicherweise hilft der Kommentar des ICD-10-Katalogs zur D90:

    \"Immunkompromittierung nach medizinischen Maßnahmen
    Auch von der WHO wird es als Nachteil der ICD-10 gesehen, dass bisher keine Störungen des Immunsystems nach medizinischen Maßnahmen mit einer eigenständigen Schlüsselnummer kodiert werden können. Wir haben daher die Schlüsselnummer D90 neu eingeführt, um speziell die Folgen der onkologischen Therapie besser abbilden zu können\".

    D90 Immunkompromittierung nach Bestrahlung,
    Chemotherapie und sonstigen immunsuppressiven
    Maßnahmen
    Exkl.: Arzneimittelinduziert:
    • Agranulozytose (D70)
    • Neutropenie (D70)

    Hallo Forum,

    Zitat


    Original von C-Hirschberg:

    C34.9 Bronchial Ca
    \"..Der Malignom-Kode ist als Hauptdiagnose für jeden Krankenhausaufenthalt zur Behandlung der bösartigen Neubildung und zu notwendigen Folgebehandlungen (z.B. Operationen, Chemo-/Strahlentherapie, sonstige Therapie) sowie zur Diagnostik (z.B. Staging) anzugeben, bis die Behandlung endgültig abgeschlossen ist, also auch bei den stationären Aufenthalten, die beispielsweise auf die chirurgische Entfernung eines Malignoms folgen..\"

    Malignom-Behandlung im geschilderten Fall? M.E. sollte ein Symptom als HD und das Malignom als ND angegeben werden?

    Hallo Forum,


    Zitat


    Original von Rembs:

    Kachexie (\"schlechter Zustand“, „ Auszehrung\") wird bei Tumorleiden verwendet.
    Der Begriff wird im klinischen Alltag häufig für eine extreme krankheitsbedingte Mangel- bzw. Fehlernährung benutzt.
    Kachexie enthält also die R63.3


    Der ICD-Kode für die Tumor-Kachexie lautet m. E.:

    C80 Bösartige Neubildung ohne Angabe der Lokalisation =
    Tumorkachexie (Thesauruseintrag)

    Hallo tvm,

    die DRG F43 wird durch 2 Bedingungen angesteuert: z. B. Coro-Prozedur (ohne Stent und PTCA) und keine Hauptdiagnose mit den ICD-Kodes I25.10 bis 19.
    Das bedeutet wenn man einen I25.9 „Chronische ischämische Herzkrankheit, nicht näher bezeichnet“ anstatt z. B. einer I25.12 „Atherosklerotische Herzkrankheit: Zwei-Gefäßerkrankung“ angibt, landet man in einer F43. Nach einer Coro sollte man jedoch das Ergebnis der Untersuchung also die genaue Gefäßveränderung angeben können. In der von Ihnen aufgeführten Kodierrichtlinie 0901c steht auf Seite 122:

    Atherosklerotische Herzkrankheit (I25.1-)
    Kodierung
    An fünfter Stelle ist in der Kategorie I25.1- die Art der betroffenen Arterie zu verschlüsseln.
    Wenn der Patient bisher nicht mit einem Bypass versorgt wurde, handelt es sich in jedem Fall
    um eine oder mehrere natürliche Koronararterie(n). Dies ist mit einem der folgenden Kodes zu
    verschlüsseln:
    I25.10 Atherosklerotische Herzkrankheit ohne hämodynamisch wirksame Stenosen
    I25.11 Atherosklerotische Herzkrankheit, Ein-Gefäßerkrankung
    Etc.

    Hallo Forum,

    Zitat


    Original von Pandur:
    mit Sicherheit wird dieses Jahr der neue Katalog früher erscheinen als im letzten Jahr. Die Frage wird dann nur sein: Wieviele Änderungen erwarten uns dieses mal !?


    aus inoffizielle Quelle habe ich erfahren, dass etwa 55 Kodierrregeln abgeschaltet werden und etwa weitere 50 Regeln inhaltliche Änderungen erfahren.
    Ich hoffe nur, dass das neue Regelwerk endlich mehr Klarheiten in die Materie bringt, anstatt unzähligen Interpretationsmöglichkeiten Tür und Tor zu öffnen.