Hallo Gemeinde,
der Betrag von P. Möckel kommt der ursprünglichen Frage
m. E. am nächsten. Trotzdem dazu von meiner Seite einige
Anmerkungen:
1. stat. Aufnahme mit Beschwerden i.S. einer Angina
==> HD Angina pectoris
bei A. p. bei bekannter KHK ok,
aber bei "Angaben von Beschwerden i. S. einer Angina" muss
die Definition der Angina pectoris beachtet werden, denn
eine A. p. ist ein genau definiertes Symptom bei
bestimmten Erkrankungen (KHK, hypertensive Herzkrankeit,
Aortenstenose, etc.) auf und darf nicht mit
"Thoraxschmerz" verwechselt werden. Dies wir häufig
durcheinander gebracht. Also HD u. U. Thoraxschmerz
2.stat. Aufnahme bei KHK oder anamnestischer Angabe
von Beschwerden i.S. einer Angina
==> HD KHK
bei bekannter KHK ok,
aber bei "anamnestischen Angaben von Beschwerden i. S.
einer Angina" muss die Definition der Angina pectoris
beachtet werden (s. ad 1.) Also HD u. U. Thoraxschmerz.
3. stat. Aufnahme zur Kontrolle nach PTCA o.ä.
==> HD KHK
Ok - aber Vorsicht! Denn hier handelt sich u. U. um eine
Leistung nach Katalog 115b SGB V "ambulantes Operieren
bzw. stationsersetzende Maßnahmen"
4 stat. Aufnahme wegen V.a. KHK, retrospektiv bei der
Untersuchung nicht nachgewiesen.
==> Kodierung gemäß DKR D002, Ärztliche Beobachtung und
Beurteilung von Verdachtsfällen. Zunächst die Diagnose,
die den Beschwerden (z.B. vertebragen), weswegen die Koro
durchgeführt wurde, zugrunde liegt. Falls hier nichts
bekannt ist, das Symptom, z.B. Thoraxschmerzen.
Vertebragene Ursachen können als HD nur verschlüsselt
werden, wenn diese gesichert sind und einen diagnostische
oder therapeutische Aufwand zur Folge hatten - ansonsten
bleibt es bei ‚Thoraxschmerz’
5. stat. Aufnahme wegen z.B. pathologischem Belastungs-EKG
ohne anamnestische Beschwerden, retrospektiv bei der
Untersuchung keine KHK nachgewiesen
==> HD R94.3, Abnorme Ergebnisse von kardiovaskulären Funktionsprüfungen
völlig ok!
6. stat. Aufnahme ohne anamnestische Beschwerden,
retrospektiv bei der Untersuchung keine KHK nachgewiesen
(sollte nicht zu oft vorkommen!)
==> Z03.5 Beobachtung bei Verdacht auf sonstige
kardiovaskuläre Krankheiten.
Vorsicht hier besteht unter U. eine Regelverletzung
DKR 2004 D200c (Schlüsselnummern aus Z03.0 bis Z03.9)
Die Schlüsselnummern Z03.0 bis Z03.9dürfen nur verwendet
werden,
wenn
der Verdacht nicht bestätigt werden konnte
und
„eine Behandlung derzeit nicht erforderlich ist“
und
keine spezifischeren Schlüsselnummern vorliegen
und
keine Symptome vorlagen, die verschlüsselt werden können
Gruß Roger