Beiträge von Roger

    Hallo Herr Beck,


    Zitat


    Original von MBeck:

    Da im ICD10-Katalog unter den Exklusiva der Herzinsuffizienz (I50...) explizit alle Formen genannt werden, die als Komplikation einer Hypertonie zu sehen sind ( I11... und I13...), darf bei der hypertensiven Herzerkrankung mit Insuffizienz kein I50-Kode zusätzlich zu I11 verwendet werden.

    ich schließe mich Ihrer Bewertung an, aber im ICD-10-Katalog ist dies unter den \"Inklusiva\" aufgeführt.

    I11.− Hypertensive Herzkrankheit
    Inkl.: Jeder Zustand unter I50.−, I51.4−I51.9 durch Hypertonie

    Zitat


    Original von Ordu Dr.:

    Anhand dieser Passagen müsste Ihre Frage zu beantworten sein.
    Ihren Ausführungen zur Folge wäre dann Leberausfallkoma die HD,
    Aszites und gastrointestinale Blutung sowie die bekannten
    Grunderkrankungen sind die Nebendiagnosen.

    Hallo,

    so wie der Fall geschildert wurde, bestand bei Aufnahme aber noch kein Leberkoma. Deshalb kann dies m. E. nicht die HD sein.

    Hallo,

    dies ist wohl im
    § 6 der Vereinbarung zu den regelungsbedürftigen Tatbeständen des Vertrags nach § 115 b Absatz 1 SGB V zum AOP-Vertrag vom 22. März 1993 („RT-Vereinbarung“, der noch bis zum 30. Juni 2004 gilt gilt) geregelt. ($ 8 und § 6 entsprechen nun § 9 und § 7 des AOP-Vertrags vom 15. Juli 2003.)

    Pauschale nach § 8 des Vertrags zum ambulanten Operieren
    nach § 115 b SGB V (Arzneimittel, Verbandmittel, Hilfsmittel,
    Materialien, Instrumente, Gegenstände und Stoffe)


    Nachzulesen auch im Artikel \"Ambulante Operationen/stationsersetzende Eingriffe (II) 4/2004 das Krankenhaus\" der unter \'Neuigkeiten\' vor einigen Wochen downloadbar war.

    Hallo Susanne,

    was hat eine Fremdkörperentfernung mit einer OP zur Behandlung der Dranginkontinenz zu tun?

    ** 5-850.a7 Fremdkörperentfernung aus einer Faszie:Leisten- und Genitalregion und Gesäß

    Hallo Frau Spanier,


    versuchen Sie es einmal mit:

    D12.6 Polyposis coli (thesaurus)
    D12.6 Hereditäre Polyposis coli (thesaurus)
    D12.6 Gutartige Neubildung: Kolon, nicht näher bezeichnet
    Erläuterung:
    Adenomatose des Kolons
    Dickdarm o.n.A.
    Polyposis coli (hereditär)

    Hallo Herr Selter,

    Zitat


    Original von Selter:

    Wenn die erhöhte PSA immer eine Neubildung beweisen würde, könnte man generell die D40.0 als HD kodieren, wenn kein hisopatholgischer Befund vorliegt. Da dies ja aber nicht der Fall ist (kann ja auch z.B. bei Prostatitis erhöht sein), ist eigentlich die D40.0 nur zu kodieren, wenn entweder eine diagnostische Maßnahme dies sichert oder \"spezifisch\" therapiert wurde (im Sinne der Verdachtsdiagnosenregelung).

    Deswegen ist die HD R74.8 nicht abwegig und die daraus resultierende DRG-Zuweisung erfüllt nicht die oben genannten Kriterien zur Fallzusammenlegung (auch wenn Diagnostik ---- Therapie). Das dieser Fall eigentlich unter diese Regelung fallen soll, ist klar.

    Kodiertechnisch ein Problem.....

    Ich sehe das etwas anders: gleichgültig welche mögliche Ursachen eine PSA-Erhöhung haben kann, will man ja zur Sicherheit eine bösartige NB ausschließen und nur deshalb führt man die Stanzbiopsie durch. Das die auch die primäre Intention des Untersuchers war, drückt sich in der mitgeteilten D40.0 aus. Ich bin sogar der Meinung, man müßte strenggenommen das Ergebnis der Biopsie als HD mitteilen.

    Hallo Herr Sommerhäuser,

    Respekt! Eine Menge versteckter Neuerungen, z. B. verdeckte Email-Adressen in den Abo\'s.
    Einen Wunsch hätte ich jedoch: Die Spalte \"Bewertung\" wird wohl scheinbar selten genutzt. Könnte man diese nicht an die letzte Stelle setzen, damit die Spalte \"letzte Beiträge\" besser zu erkennen ist. Nicht jeder nutzt eine hohe Bildschirmauflösung. :biggrin:

    Hallo Forum,

    Zitat


    Original von Selter:
    Eine Fallzusammenführung ist hiervon überhaupt nicht ableitbar. Hier gelten nur die 3 bekannten Regeln aus der KFPV 2004. Sollte eine davon erfüllt sein, dann wird für die zusammenzufassenden Fälle eine HD genannt. Hier würde es dann z.B. das CA sein (diese Information liegt dann ja vor).

    Genaus so ist es. Nur besteht hier das kleine Problem, dass es sich bei dem 1. Aufenthalt um eine diagnostische Maßnahme und im 2. Fall um eine Wiederaufnahme zur OP handelt. Genau solche Fälle sollen durch die 30 Tage- Regelung aufgehalten werden. Das Problem liegt allein in der Definition der HD. Meines E. unterstreicht die erhöhte PSA lediglich den V. a. Vorliegen einer bösartigen NB der Prostata und wegen dieses Verdachtes wird der Patient aufgenommen und gestanzt. Somit wäre die die ND D40.0 Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens: Prostata die HD.
    Damit klappt es auch wieder mit der 30 Tage-Regelung :i_baeh:

    Hallo,


    man beachte den Kommentar zur
    G83.8 Sonstige näher bezeichnete Lähmungssyndrome

    = "Todd-Paralyse (postiktal)"
    dies trifft m. E. hier n i c h t zu.


    Gruß

    Roger

    Hallo Gemeinde,

    der Betrag von P. Möckel kommt der ursprünglichen Frage
    m. E. am nächsten. Trotzdem dazu von meiner Seite einige
    Anmerkungen:


    1. stat. Aufnahme mit Beschwerden i.S. einer Angina
    ==> HD Angina pectoris

    bei A. p. bei bekannter KHK ok,
    aber bei "Angaben von Beschwerden i. S. einer Angina" muss
    die Definition der Angina pectoris beachtet werden, denn
    eine A. p. ist ein genau definiertes Symptom bei
    bestimmten Erkrankungen (KHK, hypertensive Herzkrankeit,
    Aortenstenose, etc.) auf und darf nicht mit
    "Thoraxschmerz" verwechselt werden. Dies wir häufig
    durcheinander gebracht. Also HD u. U. Thoraxschmerz


    2.stat. Aufnahme bei KHK oder anamnestischer Angabe
    von Beschwerden i.S. einer Angina
    ==> HD KHK

    bei bekannter KHK ok,
    aber bei "anamnestischen Angaben von Beschwerden i. S.
    einer Angina" muss die Definition der Angina pectoris
    beachtet werden (s. ad 1.) Also HD u. U. Thoraxschmerz.


    3. stat. Aufnahme zur Kontrolle nach PTCA o.ä.
    ==> HD KHK

    Ok - aber Vorsicht! Denn hier handelt sich u. U. um eine
    Leistung nach Katalog 115b SGB V "ambulantes Operieren
    bzw. stationsersetzende Maßnahmen"


    4 stat. Aufnahme wegen V.a. KHK, retrospektiv bei der
    Untersuchung nicht nachgewiesen.
    ==> Kodierung gemäß DKR D002, Ärztliche Beobachtung und
    Beurteilung von Verdachtsfällen. Zunächst die Diagnose,
    die den Beschwerden (z.B. vertebragen), weswegen die Koro
    durchgeführt wurde, zugrunde liegt. Falls hier nichts
    bekannt ist, das Symptom, z.B. Thoraxschmerzen.

    Vertebragene Ursachen können als HD nur verschlüsselt
    werden, wenn diese gesichert sind und einen diagnostische
    oder therapeutische Aufwand zur Folge hatten - ansonsten
    bleibt es bei ‚Thoraxschmerz’


    5. stat. Aufnahme wegen z.B. pathologischem Belastungs-EKG
    ohne anamnestische Beschwerden, retrospektiv bei der
    Untersuchung keine KHK nachgewiesen
    ==> HD R94.3, Abnorme Ergebnisse von kardiovaskulären Funktionsprüfungen

    völlig ok!


    6. stat. Aufnahme ohne anamnestische Beschwerden,
    retrospektiv bei der Untersuchung keine KHK nachgewiesen
    (sollte nicht zu oft vorkommen!)
    ==> Z03.5 Beobachtung bei Verdacht auf sonstige
    kardiovaskuläre Krankheiten.

    Vorsicht hier besteht unter U. eine Regelverletzung
    DKR 2004 D200c (Schlüsselnummern aus Z03.0 bis Z03.9)

    Die Schlüsselnummern Z03.0 bis Z03.9dürfen nur verwendet
    werden,
    wenn
    der Verdacht nicht bestätigt werden konnte
    und
    „eine Behandlung derzeit nicht erforderlich ist“
    und
    keine spezifischeren Schlüsselnummern vorliegen
    und
    keine Symptome vorlagen, die verschlüsselt werden können


    Gruß Roger