Guten Morgen Forum,
wir behandelten einen Dialysepflichtigen patienten auf ITS bis Früh 3 Uhr mit CVVHDF. Um 9 Uhr wurde eine intermittirende Dialyse durchgeführt. Bereits 16 Uhr musste die CVVHDF wieder angefangen und weiter über mehrere Tage fortgeführt werden. Wir haben also die beiden CVVHDF zusammengezogen und als Gesamtheit abgerechnet.
Die erbrachte Dialyse von 9 Uhr wurde als ZE ebenfalls abgerechnet.
Der MDK behauptet, das an einem Tag auch nur eine Art von Dialyse als ZE abgerechnet werden kann, da keine Unterbrechung der CVVHDF. Die int. Dialyse soll deshalb gestrichen werden, obwohl beide Leistungen durchgeführt wurden! :devil:
Der OPS fordert die Weiterführung der Behandlung bei Unterbrechung unter 24 Stunden. Das System wurde auch nicht abgebaut sondern nur eine kontinuirliche Dialyse durchgeführt. Das die CVVHDF weitergeführt werden musste, war so nicht geplant.
Wir haben Wiederspruch gegen das Gutachten eingelegt, der MDK-Gutachter will aber seine Meinung nicht ändern.
Sehen wir was falsch?