Guten Morgen,
Einweisungsdiagnose eines kranken Kindes:
Gastritis mit Begleitperson
Guten Morgen,
Einweisungsdiagnose eines kranken Kindes:
Gastritis mit Begleitperson
Hallo Chrissi,
natürlich ist das eine I25.14 und eine I25.12.
Guten Morgen Herr Dr.Bartkowski,
die Kassen haben die NUB hart verhandelt und leider haben wir auch nicht selbst verhandelt sondern eine zentrale Abteilung unserer Gruppe und diese auch nur den materialeinsatz und nicht die Gesamtheit. Anscheinend war diesen Verhandlern der reale Preis nicht bewusst. Unterm Strich haben wir also eine klaffende Lücke von ein par Tausend Euro. Wie die Lage sich darstellt haben wir aber in \"god old Germany\" damit nicht als einzige Klinik zu kämpfen.
Einen schönen Tag
Hallo Herr selter
gerade das hat mir ja auch die Bauchschmerzen verursacht.
Wir hatten die Exclusiva auch nicht ignoriert und korrekt mit F19A abgerechnet und damit nur ein Verlustgeschäft erreicht. Deshalb meine Frage. 2010 ist das besser gelöst und auch besser vergütet.
Guten Tag,
in unserem haus wird seit ein par Tagen auch der transapikale Aortenklappenersatz durchgeführt( 5-35a.01).
Trotz NUB für Materialkosten ist die erreichte DRG F19A nicht kostendeckend.
Meine Frage an die Kardiologen und Herzchirurgen:
Wie kodiere ich kostendecken, haben wir bei der Kodierung etwas übersehen?
Mit Perikardiotomie (5-370.1) würden wir die F09B erreichen. Ist das in diesen Fällen erlaubt, die Perikardiotomie mitzukodieren? :d_gutefrage:
Hallo nochmal!
Ist natürlich eine Argumentation!
Na dann viel Erfolg und:
evtl kann man mal hier rückinformieren?
Moin zurück,
so selbstverschuldet sehe ich keine Krankheit. Es ist eine Komplikation aus der vorangegangenen OP, welche die Pat. nicht direkt zu verantworten hat. Sie hat nur ihre Mitwirkungspflicht nicht voll erfüllt und den Heilungsverlauf verzögert.
Auch ich ärgere mich oft über solche Konstellationen, ist aber leider nicht zu ändern.
Guten Morgen Papiertiger,
ich glaube, Sie müssen in den sauren Apfel beißen und beide Fälle zusammenlegen. Der Sachverhalt der Enlassung gegen ärztlichen Rat geht dabei unter. Uns allen geht es sicher genauso, dass wir dann zähneknirschend solche
Fälle vereinen müssen. Wäre die Patn. nicht gegangen und die OP wäre in einem Aufenthalt gelaufen, würden sie auf das gleiche Ergebnis kommen wie nach der Zusammenführung beider Fälle.
Also was solls!
Guten Tag allerseits.
aus einer kardiologischen Epikrise:
\"Zustand nach Unterschenkelimplantation\"
Was tun einige Ärzte, um den Nobelpreis für Medizin zu bekommen....
Guten Morgen Pauli,
Sie sind gesetzlich verpflichtet, jede relevante ND und Prozedur zu erfassen um so den Patienten umfassens abzubilden und dem Aufwand entsprechend die relevante DRG anzusteuern. Ich verstehe nicht, dass es noch Kliniken gibt, die den Kassen Geschenke machen.
Als zweiten Aspekt sehe ich die Rechtssicherheit des Patienten und KH. Bei evtl. Rechtsstreitigkeiten muss ich die Behandlung jeder relevanten Diagnose nachweisen.
Der Kodierer jeder FA muss also die für seinen Fachbereich relevanten Dg. und Proz. erfassen. Dem Kodierer der entlassenden FA steht eine Kontrolle aller relevanten Dgn. und Proz. zu und evtl eine Korrektur und Ergänzung zu.
Siehe dazu auch die Einleitung zu den Kodierrichtlinien.
Guten Morgen shiva60,
HD Infarkt, ND i25.16