Beiträge von cjacobs

    Hallo Herr Repro,

    Zitat


    Original von Repro:
    die Vereinbarung der mittleren VWD, der unteren GVWD und der oberen GVWD ist erforderlich. Letztlich vereinbart man ja eine DRG und somit sind auch alle Bestandteile einer DRG zu vereinbaren.
    Auch die Kostenträger sehen dies so.

    und das für DRGs der Anlage 2 KFPV? Ich denke, man kann da auch eine DRG-ähnliche Vergütung vereinbaren, aber ob das so systematisch erfolgen wird, wie von Ihnen vorgestellt, bezweifle ich mal.
    Wie soll man denn eine DRG-Vergütung für die KMT (a04z) aus dem hut zaubern, wenn die niemand kalkuliert hat? Soll da jedes KH allein oGVD und uGVD kalkulieren? Eher nicht.
    Der §6-1 des KHEntgG lässt ziemlich viel raum für Verhandlungen, die zu vereinbarenden krankenhausindividuellen Entgelte werden wohl in den meisten Fällen an der Vergütung aus 2002 orientiert sein (fall- oder tagesbezogen).

    Freundliche Grüße

    Christian Jacobs

    Liebes Forum,

    nicht zuletzt dank der hier möglichen schnellen und breitenwirksamen Ausschreibung konnte die Stelle inzwischen zeitnah und kompetent besetzt werden.
    Allen Bewerbern und Multiplikatoren meinen herzlichen Dank!

    Freundliche Grüße

    Christian Jacobs

    Hallo,

    für Details bitte 3M oder InEK ansprechen. Die Access-Version des InEK ist meines Wissens fehlerfrei und läuft bei mir problemlos. Was funktioniert denn da bei Ihnen nicht?
    Wenn Sie mir eine kurze Mail schicken, kann ich Ihnen die zentrale Tabelle der Access-DB als Excel schicken.

    Grüße

    Christian Jacobs

    Zitat


    Original von BKrautz:
    Guten Morgen liebes Forum,

    ich habe schon alles abgesucht,
    [...]
    Wie kommt es, dass in den DRG-Profilen im Projektbericht Band 2 für einzelen DRGs (z.B. I03C, M02B) der arithmetische Mittelwert der Verweildauer kleiner ist als der geometrische Mittelwert?
    Rein mathematisch gesehen ist das doch eigentlich gar nicht möglich?

    Guten Morgen,

    suchen Sie doch mal unter http://www.g-drg.de - da steht seit 24.3.2003 , dass eine korrigierte Version des Projektberichts verfügbar ist. Die .pdf-Dateien sind möglicherweise noch nicht korrigiert (hab nicht aktuell reingeschaut), aber wenn Sie die VWD-Werte für Ihre Kalkulation verwenden wollen (was genau haben Sie da vor?) werden Sie wahrscheinlich sowieso die .mdb-Datei verwenden, oder?

    Mit der mathematischen Unmöglichkeit haben Sie natürlich recht, das war auch hier im Forum schon mal Thema.

    Freundliche Grüße

    Christian Jacobs

    Da hab ich dann wohl was falsch verstanden. Allerdings finde ich die §4 und 5 der Vereinbarung auch nicht so ganz sturzfrei formuliert:
    §4 spricht davon, wann die Datenübermittlung unvollständig ist (10% Klausel), §5 davon, was mit unvollständigen, fehlenden oder zu spät geschickten Fällen passiert (Strafzahlung). Das hatte ich bislang so verstanden:
    Über 10% Fehler - komplette Lieferung gilt als fehlerhaft
    Einzelne Fehler (trotz 8 Wochen Korrekturfrist und der Möglichkeit, die §21-Daten vor Versand zu prüfen) - 1€ pro Fall.

    Ich hatte meine Geschäftsführer schon auf die 8€-Rechnung vom Inek vorbereitet ;)

    Wenn also die §21-Lieferung sanktionsfrei bis zu 10% Fehler enthalten darf, kann ich mir kaum ein Haus vorstellen, das strafzahlen muss.

    Freundliche Grüße

    Christian Jacobs

    Hallo Elrip,

    dann klingst nach einem eher größeren Problem.
    Was haben Sie denn als Kliniksoftware?
    Hier gab es bei einigen Systemen auch Softwareprobleme (Beispiel SMS und die IK-Nummern) wo 1000 oder 2000 Fehler mit einem Update behoben werden konnten, ohne jeden Fall anfassen zu müssen. Wenn 5% manuell zu korrigieren sind, wissen Sie ja was Sie in der nächsten Zeit tun...

    Da bin ich nicht neidisch auf Sie...

    Freundliche Grüße

    Christian Jacobs

    Guten Abend,

    Zitat


    Original von Guenter_Konzelmann:
    die WA ohne Komplikation sind nicht definitiv geregelt

    sorry, Herr Konzelmann, aber: Doch, das sind sie. Der sattsam bekannte Paragraph (8-5 KHEntgG) spricht nur von Wiederaufnahmen nicht mit sondern WEGEN Komplikationen, und von nichts anderem. Wenn Sie meinen, dass da nicht drinsteht, dass bei WA OHNE Komplikation sehr wohl eine 2. DRG abgerechnet werden kann, haben Sie recht. Aber es steht auch nicht im KHEntgG, dass bei Rothaarigen, die erstmals aufgenommen werden, eine eigene DRG abgerechnet werden darf. Sie darf trotzdem.

    Freundliche Grüße

    Christian Jacobs

    PS - viel spannender und mE wirklich nicht so richtig geregelt finde ich die Frage Fallzusammenfassung bei WA+Kompl oder Nullrechnung für die 2. DRG?

    [b]PPS - ein so bewusster Fallsplit wie in Ihrem Beispiel kann natürlich schon Probleme machen. Die Kasse könnte (nicht ganz zu Unrecht) der Ansicht sein, beim ersten Aufenthalt habe es sich um eine primäre Fehlbelegung gehandelt, da Diagnostik und Intervention sehr wohl in einem Aufenthalt laufen können und ein solches rationales Vorgehen auch von einem KH erwartet werden kann.
    Im Ergebnis also dasselbe, aber man darf hier m.E. nicht mit dem KHEntgG argumentieren, denn das gibt hier keine Zusammenlegung her.

    Hallo,

    spielt bei uns nur eine Rolle bei ein paar ganz wenigen Fällen U61 und U62. Für diese DRGs haben wir separate Entgelte gefordert, orientiert an den Pflegesätzen 2002. Wir hatten in 2002 8 solche Patienten, die waren 20 BT da, zu 90% in der Inneren, also haben wir 8 Fälle und 20 BT mit Pflegesatz Innere nach §6 gefordert.

    Wir hatten aber erst einmal Budgetverhandlung und haben über die U-DRG noch nicht gesprochen, ich weiß also nicht, wie die Kassen das sehen.

    Freundliche Grüße

    Christian Jacobs

    Zitat


    Original von Selter:
    "Kuh" heißt auf türkisch "Inek".

    Das hat mir mal Christian Jacobs (Gruß und gute Besserung!) erzählt, der in Istanbul famuliert hat.

    Hallo Dirk,

    danke für die guten Wünsche, aber ich war gerade mal einen Tag mit einer j01.9 ( ja sie war "nicht näher bezeichnet", ich muss das ja wissen ;) ) außer Gefecht. Forumsweite Genesungswünsche klingen ja mindestens nach Knochenfraß und Nervenfieber.

    Noch eine vollkommen unsinnige Übersetzung aus dem Türkischen: Der nette Vor- oder auch Username Susanne bedeutet auf Türkisch: "Mama, halt den Mund"
    Da ist das InEK mit einem so vielseitigen und nützlichen Tier doch noch gut bedient :)

    Freundliche Grüße
    Christian Jacobs

    Hallo,

    <SchwesterS>
    Leider bekomme ich die Datei nicht angehangen.
    Hat da jemand einen Tip für mich..
    </SchwesterS>

    Im Fenster, das beim Beantragen eines Beitrags aufgeht, können Sie ganz unten eine Datei angeben, die mitgepostet werden soll ( siehe Beispiel
    ).
    Bestimmte Dateiformate (ich glaube z.B. .doc und .xls) werden aber nicht angenommen, deshalb packen Sie die Datei mit z.B. WinZip ( -> .zip ), dann sollte es tun.

    Freundliche Grüße

    Christian Jacobs