Beiträge von cjacobs

    Guten Morgen,

    Zitat


    Original von cLindner:
    Das sehe ich auch so. Müsste aber nicht aus logischen Gründen die O04Z (stationäre Aufnahme nach Entbindung mit OR-Prozedur?) abgerechnet werden???? Entbunden wurde ja nur einmal!

    Da sind wir wieder mitten in dieser Diskussion: Werden Fälle zusammengefasst, oder wird schlicht der erste nicht abgerechnet? Ich fände logisch, beide Aufenthalte auf der Basis der Daten beider Episoden zu einer o02z zusammenzufassen, das ist aber zumindest kontrovers.

    Hallo,

    der OPS 5-756.1 könnte passender sein, aber das ist nicht das Problem hier. Es klemmt an der Hauptdiagnose, die o73.1 ist in allen Tabellen zu Geburts-DRGs (o01, 02 und 60) enthalten, wenn sie HD ist, resultiert also immer eine Geburts-DRG. Die Prozeduren entscheiden nur darüber, ob's eine o60, eine Sectio-DRG o01 oder eben die o02 wird. Auch die 5-756.1 führt in die o02.
    Ihr Problem ist aber, dass die Patientin ihr Kind bereits vor 2 Wochen während eines anderen KH-Aufenthalts zur Welt gebracht hat und jetzt in keine Geburts-DRG mehr hineingehört, oder? Möglicherweise ist hier in Zukunft eine Fallzusammenlegung (oder eine Nullrechnung für den 2.Aufenthalt) angebracht (da werden wir noch alle lange über den Begriff "Komplikation" streiten), das hilft aber bei der Kodierung nicht weiter, denn auch der 2. Aufenthalt sollte korrekt kodiert werden können, wofür mE am ehesten die o72.2 (Spätblutung, aber auch: "Retention Konzeptionsprodukte nach Entbindung") als Hauptdiagnose in Frage kommt. Mit beiden möglichen OPS-Codes kommen Sie in die DRG o04z "Stationäre Aufnahme nach Entbindung, mit OR-Prozedur", was mir passend erscheint.

    Freundliche Grüße

    Christian Jacobs

    Hallo Herr Konzelmann,

    klar, "unter der Geburt" steht da überall, aber diese Definition legt ja eben noch nicht nahe, die o80 wegzulassen, es wird dann oft kodiert: Geburt PLUS Dammriss unter der Geburt und das gibt eine Fehler-DRG.

    Stände da "o70.0 gleich Geburt MIT Dammriss" wäre man weniger versucht, die o80 dazuzukodieren.

    War vielleicht etwas umständlich ausgedrückt.

    Hallo Forum,

    Zitat


    ...landet man in einer richtigen DRG. Aber nach der Definition der HD kann ich die O70.0 nicht als HD nehmen, oder?

    Doch, müssen Sie sogar, da die spez. KR das so vorschreiben. Die HD-Definition der allg. KR ist damit überstimmt.
    Das ist auch nur dann alles so futchtbar unlogisch, wenn man die o70.# als isolierten Zusatzcode für den Dammriss betrachtet. Der ICD-Text dazu heißt "Dammriss #ten Grades unter der Geburt" - wenn man das versteht als "Spontangeburt mit Dammriss #ten Grades", dann kommt man garnicht mehr unbedingt auf die Idee, die o80 noch zusätzlich kodieren zu wollen. Das wird natürlich ein wenig erschwert dadurch, dass weder ICD-Bücher noch Diacos etc. diesen Code so übersetzen.
    Die DRGs übersetzen ihn aber so, wenn auch nicht explizit, und daraus ergibt sich die (in den KR geregelte) Anwendung.

    Guten Morgen,

    der Patient bleibt aber in der Regel weiter an seinen nativen Koronarien erkrankt, so nimmt er z.B. sein ASS damit

    a) die Bypässe offen bleiben
    b) die KHK an den nichtgebypassten Gefäßen nicht weiter fortschreitet

    Daher würde ich die i25.11 und die z95.1 (bei Aufwand, der direkt mit dem BP zu tun hat) kodieren. Die i25.12 sehe ich aber auch nur als Code für den kranken Bypass.
    --
    Freundliche Grüße

    Christian Jacobs

    Hallo Forum,

    Zitat


    Original von DBahlo-Rolle:
    Hallo Herr Graf,
    genau so wie Sie es sehen > D37.7 Neubildung usw.
    Da keine histologische oder andere Sicherung des Befundes da ist, kann das nur so kodiert werden.

    Das kann man auch spitzfindiger sehen ;)

    Die histologische Sicherung des Befundes ist nicht unbedingt zwingend: Wenn der behandelnde Arzt von einer Verdachtsdiagnose ausgeht und sich entsprechend verhält, kann u.U. nach DKR 008 die Verdachtsdiagnose kodiert werden. Hier geht man wohl ziemlich sicher von einem Pancreas-Ca. aus, und die Entlassung nach Hause ist bei einer 88jährigen Dame da die vollkommen adäquate Reaktion.
    Dennoch halte ich hier die D37.7 für die richtige Diagnose, da die KR wörtlich sagen:

    "Wenn eine Behandlung eingeleitet wurde und die Untersuchungsergebnisse nicht eindeutig waren, ist die Verdachtsdiagnose zu kodieren"

    Die Entlassung genügt hier hier wahrscheinlich nicht dem Kriterium "Behandlung eingeleitet". Ob aber eine Histo vorliegt oder nicht, ist m.E. nicht entscheidend.


    --
    Freundliche Grüße

    Christian Jacobs