Beiträge von cjacobs

    Hallo Simone, hallo NG

    zunächst mal -hoffentlich zu Deiner Erleichterung- sieht diese Nebendiagnosenanalyse in meiner Klinik ganz ähnlich aus (allerdings hoffe ich, das bessert sich noch ein wenig). Welche Nebendiagnosen zu verschlüsseln sind, ist strenggenommen nicht mehr strategisch zu entscheiden, egal ob erlösmaximierend oder aufwandsminimierend oder wie auch immer, sondern durch die Kodierrichtlinien klar vorgegeben. Weglassen der "ohnehin unrelevanten" ND scheint mir nicht nur deshalb unschlau, zumal auch Du sicher nur mit der *australischen* CCL-Liste gearbeitet hast. Ich denke, bei der Diagnosenverschlüsselung sollte man wirklich versuchen, die Komplexität eines klinischen Falles abzubilden, alles was die Behandlung in irgendeiner Weise beeinflusst gehört rein, alle symptomlosen rein anamnestischen Diagnosen etc nicht. In erster Näherung gilt dabei m.E. tatsächlich: Wer viel codiert, codiert auch viel Relevantes. Wer tief codiert, auch eher.
    Ich glaube nicht, dass man realistisch nach der CCL-Liste das Codieren schulen kann, also "i10" etc immer weglassen, aber an alle relevanten Codes immer denken. Ausserdem ist das theoretisch durch die Kodierrichtlinien verboten (oder wirds ab deren verbindlicher Gültigkeit sein).
    Anders sehe ich das bei der Prozedurenverschlüsselung, hier versuche ich wirklich nach dem Motto "weniger ist mehr" (nach DRG exakter: weniger ist gleichviel) zu schulen, also mit starker Konzentration auf die Hauptprozedur. Hier ist ein realistisches Abbild der von den Dokters geleisteten Arbeit in den Codes m.E. a) aufgrund eines sehr schlechten OPS Katalogs nicht möglich und b) -zumindest bei Erfassung von Hand- nicht zumutbar.
    Ausserdem natürlich c) fast nie DRG relevant, womit wir wieder beim Anfang wären...
    Tja.
    Freundlichen Gruß
    Christian Jacobs

    Hallo NG,

    weiss jemand, ob es irgendwo eine Mappingtabelle gibt, die OPS-Codes in sehr viel weniger detaillierte Kategorien umsetzt? Zum Beispiel: Alle Codes 5-530.00 bis 5-531.99 in "Eingriff bei Leisten- oder Schenkelhernie". Oder die z.B. nur unterscheidet zwischen "Gallenblasenchirurgie offen" und "Gallenblasenchirurgie, laparoskopisch". Für viele Auswertungen wäre sowas eine große Erleichterung.

    Freundlichen Gruß

    Christian Jacobs

    Hallo Frau oder Herr Engelmann,

    was ich für die Antwort Ihrer Frage halte, ist so basic, dass ich hoffe, Sie sind nicht beleidigt, wenn sie falsch ist:
    "Bewertungsrelation" kenn ich so nicht, kann aber im DRG-Zusammenhang IMHO nur "relatives Kostengewicht (CW)" heißen. Basisfallwert ist der DM bzw Euro-Betrag mit dem ebendieses multipliziert wird, um den DRG-Erlös zu erhalten.
    Beispiel:
    Der Basisfallwert des Bundeslandes Taka-Tuka-Land läge bei 2000 Euro. Das relative Kostengewicht für die DRG Ä99B "Mückenstich ohne katastrophale Begleiterkrankungen" bei 0,01. Dann bekäme die Klinik, die diesen Patienten behandelt für den Fall (nicht den Tag) 0,01 mal 2000 also 20 Euro.
    Das relative Kostengewicht für die DRG Ö77A "Gehirntransplantation mit katastrophalen Begleiterkrankungen" läge bei 50,00. Erlös wären dann 50*2000 also 100.000 Euro.
    Wie gesagt, nicht böse sein, wenn die Antwort auf diese Frage viel schwieriger ist und Sie ein ausgebuffter DRG-Profi sind. Kann ich nicht wissen.

    freundlichen Gruß
    Christian Jacobs

    Liebe DRG-Gemeinde,

    verstärkt treten derzeit externe Dienstleister an KH heran mit Angeboten wie "wir groupen eure Daten/ optimieren eure Verschlüsselung/ bieten einzigartige Datenbank-Tools zur Auswertung/ kurz: retten Euch aus dem Chaos". Obwohl keines dieser Unternehmen so richtig billig ist, ist die Versuchung sicher vor allem bei solchen Krankenhäusern groß, deren KIS nicht alle erträumten Möglichkeiten bietet.
    Wie sind Eure Erfahrungen mit solchen Dienstleistern? Wer macht solide, ihren Preis werte Arbeit? Wer verkauft simple Accessabfragen ohne weiteren sittlichen Nährwert für den Gegenwert eines Chefarztautomobils? Wie ist es mit dem medizinischen Know-How bestellt, um überhaupt kritisch mit dem Datenbestand einer klinik umgehen zu können? Wer ist schon lange im Geschäft und bewährt, wer eher ein startup mit entsprechender Philosophie? Etc, etc.

    Ich freue mich auf viele Meinungen, mit freundlichem Gruß

    Christian Jacobs

    Sehr geehrter Herr Dr. Siefert,

    auch am ID DIACOS Grouper stellen sich die beiden von ihnen geschilderten Fälle exakt genauso dar. Anhand der Flowchart zum Groupingalgorithmus kann man sehen, dass man bei der pre-MDC Zuordnung vor A06Z in die MDC 15 abbiegt, wenn das Alter <28 Tage ist.
    A06Z ist also für ein 21Tage altes Neugeborenes nie zu erreichen. In der MDC15 Flowchart spielt die Beatmungsdauer dann keinerlei Rolle mehr. Hier scheint mir tatsächlich ein Loch im australischen Algorithmus zu sein, das hoffentlich in G-DRG behoben wird (?).

    Mit freundlichem Gruß

    Christian Jacobs
    Medizinisches Controlling
    Stadtkrankenhaus Rüsselsheim

    NACHTRAG: Es scheint nur möglich zu sein, die DRG P06A mit CW 14,72 anzusteuern. Dazu genügt schon, wenn zusätzlich noch die in ihrem ersten Posting angesprochene Mekoniumaspiraion mit P24.0 verschlüsselt wird.
    Natürlich trotzdem eine unplausible und unbefriedigende Situation.

    [ Dieser Beitrag wurde von cjacobs am 23.07.2001 editiert. ]

    Hallo NG,

    > Im August wird voraussichtlich mit dem neuen Prozedurenkatalog von > DIMDI zu rechnen sein. Mir sind Gerüchte zu Ohren gekommen, dass
    > dieser dann über 40.000 Kodes beinhaltet. Da ich dies nicht für
    > realistisch hielt, habe ich mich bei DIMDI erkundigt. Man konnte
    > sich nicht auf eine Zahl festlegen, es wird neue Kodes geben, es
    > werden aber auch einige gestrichen (hoffentlich die Richtigen!).
    > Aber über die Zahl 40.000 haben die auch bei DIMDI gelacht.

    Wir hätten vor Erscheinen des OPS301 V2.0 wohl auch alle über die Zahl 23.000 gelacht. 40.000 wäre ja gerade mal eine knappe Verdoppelung, eine Verdreifachung haben wir ja gerade hinter uns.

    Ein weiterer wichtiger Punkt, den man allen ans Herz legen sollte, die Prozeduren verschlüsseln müssen ist die Trennschärfe der Codes. Fehlt diese völlig (1-100, 9-999 und alle diese Müllcodes), bestheht nie DRG-Relevanz, ist m.E. eine Kodierung unsinnig und widerspricht auch nicht *dem Sinn* des Sozialrechts/Datenübermittlungspflicht. Gerade diese leicht zu merkenden und universell verwendbaren Codes werden von halbgeschulten Dokters aber gerne verwendet (&quot;bei mir hat doch jeder Patient 10 Codes bei Entlassung&quot;). Folge: Datenmüll.

    Eine wesentliche Ausweitung des OPS auf Prozeduren, die sich derzeit noch nicht trennscharf verschlüsseln lassen, etwa Sonografien, könnte hier theoretisch Abhilfe schaffen, würde aber mit weiter steigendem Kodieraufwand und sinkender Akzeptanz erkauft.
    Derzeit den Schwerpunkt auf (nach AR-DRG) entgeltrelevante Prozeduren zu legen (und diese Gruppe wird bei G-DRG wohl sehr ähnlich sein) scheint mir nicht ganz blöd, auch wenn`s strenggenommen dem §301 nicht gefällt.

    Freundlichen Gruß

    Christian Jacobs

    Hallo NG, ein Neuling grüßt.

    Zu Th.Menzels &quot;&acute;KIS und Datenschutz&quot; posting:
    das kann meiner Meinung nach ausschliesslich pragmatisch gelöst werden: Es darf jeder Doc zugreifen, aber es greifen nur die tatsächlich behandelnden Ärzte zu, die anderen haben genug besseres zu tun. Ein KIS, wie sophisticated auch immer, bringt hier m.E. auch keine substantielle Änderung oder Verschärfung datenschutzrechtlicher Probleme. Wer durfte früher - rein rechtlich betrachtet - alte Akten oder Briefe einsehen? Der behandelnde Arzt. Wer hätte vom Archiv Akten bekommen, wenn er sie bestellt hätte? Jeder, zumindest jeder Arzt des Hauses. Wer hat sie tatsächlich bestellt/gelesen? Der Behandler. Oder?
    Besteht hier wirklich Klärungsbedarf? Kann sich jemand ein funktionierendes Zugriffsrechteverwaltungssystem hier vorstellen? Wird vor einem geplanten CT dann in Zukunft dem Radiologen ein Tages- oder Stundenkennwort mitgeteilt, damit er die Prozedur verschlüsseln kann und Vorerkrankungen, Crea, Schildkrötenwerte nachschlagen? Vielleicht sollte bei Aufnahme nur dem Patienten selbst das KIS-Passwort verraten werden, er kanns dann jedem Arzt, dem er traut, mitteilen.
    Da im Falle eines Datenmissbrauchs durch Unberechtigte (so er auffällt) die Gesetzeslage glasklar ist, sollte, denke ich, hier nicht zuviel vorauseilend nachgedacht werden. Alle datenschutzrechtlich 100%igen Lösungen bergen die Gefahr, dass wichtige medizinische Informationen u.U. doch einem am Behandlungsprozess Beteiligten vorenthalten werden könnten (und dass das Erreichen einer manierlichen Codierqualität *noch* schwerer wird, als ohnehin schon).
    Wer will das?
    Freundlichen Gruß

    Christian Jacobs


    [ Dieser Beitrag wurde von cjacobs am 18.07.2001 editiert. ]