Beiträge von hasselmann

    Liebe Kollegen und Kolleginnen
    In der Neonatologie ergibt sich gar nicht so selten folgende Kostellation
    Bei einem reifen Neugeborene über 35oog schwer wird postpartal ein schwerer Herzfehler diagnostiziert, das Kind wird aufwendig beatmet und mit Hubschrauer in eine kardiologische Spezialklinik verlegt.
    Wenn dies vor dem 5. Lebenstag erfolgt gibt es nach Groupierung: P 60 A mit einem CW von 0,29 bzw. bei relevanter Prozedur: P01 Z CW 1,56,
    die gleiche Grouperung übringens auch, wenn das Kind verstirbt.
    Wenn ich keinen Denkfehler gemacht habe, dann vestehe ich nicht, wie das Problem in Australien gelöst wird und weiß auch nicht ob die Kalkulationsstichprobe hierfür genügedn Fälle zur realen Kostenerfassung liefert.
    Wer kann helfen ?

    O. Hasselmann Herdecke
    :shock1: :shock1:

    Wenn das Budget für 2002/2003 sich auf die Daten der 2. Jahreshälfte 2001 stützt, die speziellen Kodierrichtlinien ja aber uns erst seit Kurzem zu Verfügung stehen, müßte man dann nicht heoretisch "nachkodieren", ist das überhapt rechtlich möglich, von der Arbeit ganz zuschweigen und wie sinnvoll ist es ???:boom:

    Liebe Kollegen,
    Inwiefern ist ein gleichlautender Diagnosemix im Arztbrief und in der Kodierung anzustreben.
    Beispiel: Wir betreuen ein Kind mit einer Pneumonie und stellen gleichzeitig eine Bewegungstörung und eine Phimose fest, für die beiden letzteren Diagnosen erfolgt innerhalb des stationären Aufenthaltes keine Therapie wohl aber mehr oder weniger aufwendige Diagnostik/Konsile, die man vielleicht aus strategischen Gründen auch im Rahmen eines ambulanten Extrabesuches erheben könnte, aber im Sinne einer kompletten Patientenversorgung innerhalb des stationären Aufenthaltes vollzieht.
    Im Brief an den Kollegen draußen werden natürlich diese Diagnosen genant, wenn ich sie jezt aber auch kodiere, könnte mir unterstellt werden, ich wollte den PCCL-Wert "upcoden".
    Wenn ich sie nicht kodiere, bleibt die Diskrepanz zum Arztbrief und das was ich getan habe,wird nicht vergütet.
    Wer kann mir hilfen, vielen Dank
    O.hasselmann@gemeinschaftskrankenhaus.de

    Liebe Kollegen, Dr. Metzger aus Mannheim hat ein kleines Hft verfaßt "DRGs für die Kitteltasche" z.Zt. vergriffen, wird vertreiben von Essex Pharma Gmbh, in diesem Heft werden 2800 Diagnosen genannt, welche n i c h t gruppierungsrelevant nach AR-DRG sind in sofern, als daß sie nicht zu einer E, Erhöhung der PCCL führen, z.B. ICD 149,8 = Arrhyhtmie bringt nichts als Nebendiagnose dagegene ICD 147.1 supraventrikuläre Tachykardie hat einen CCL-Wert von 2.
    Wenn dies auch in Deutschalnd so wäre, dann müssten alle Kodierprogramme bei den 2800 Diagnosen eine Markierung tragen, bzw. gleich eine Alternative anbieten, vom klinischen Gesichtspunkt eine perverse Vorstellung.
    Weiterhin ist mir nicht klar, ob diese 2800 Diagnosen unabhängig von der Hauptdiagnose einen CCL-Wert tragen, mein Verständnis bislang war, daß die gleiche Diagnose bei unterschiedlicher Hauptdiagnose sehr wohl einen unterschiedlichen CCL-Wert haben kann und somit auch im Einzelfall zu einer differenzierten PCCL-Erhöhung führen kann.
    Wer kann helfen

    Vielen Dank

    Kodierregeln Seite 12/19 0012 "Verlegung in ein anderes Krankenhaus" das verlegende KH muß die Verdachtsdiagnose kodieren z.B. V.a. Sepsis, die 2. Klinik diagnostiziert vitium cordis welche Diagnose wird zur Hauptdiagnose?? Wie werden Kosten mit Kostenerstattung zwischen den Kliniken aufgeteilt?

    bestimmte OPS werden innerhalb eines Aufenthaltes mehrfach am Tagbzw. mehrfach an verschiedenen Tagen angewendet, bedeutet dies, dass diese Ziffern wiederholt eingegeben werden müssen, oder zählt es nach dem alles-oder-nichts Prinzip, also z.B. Phototherapie 8-560.2 1x oder 5x, wie ist es mit 1-00 klinische Untersuchung, hat das überhaupt Sinn zu dokumentieren o.hasselmann@gemeinschaftskrankenhaus.de[br]----------------[br]