Guten Tag ToDo,
Sie Schreiben:
Ich behaupte, dass KH B nicht analog zum verlegenden KH A kodieren muss. Jedes KH muss für sich prüfen, welche Diagnose den Krankenhausaufenthalt hauptsächlich verursacht. In diesem Beispiel wäre das für KH B eindeutig das Nierenversagen.
Diesem Prinzip stimme ich zu!
Das heißt aber für mich, die Haupt-Diagnose XY des KH A kann auch Hauptdiagnose für das KH B sein (oder sogar eine andere).
Ich denke da z. B. an den Fall
HD: Sepsis bei infizierter TEP (T84.5 + A40/41.x)
ND: Nierenversagen
Wenn der Pat. zur Sanierung der Infektion in unsere Orthopädie verlegt wird, weil in unserem Haus gleichzeitig die Dialyse stattfinden kann, bin ich der Meinung, das die HD für unser KH mit dem verlegenden KH identisch ist, da es primär um die Sanierung der Ursache, d.h. Behandlung der HD geht.
Oder liege ich jetzt falsch?
Viele Grüße aus dem sonnigen Bremen