Beiträge von ethoma

    Hallo Herr Rembs,

    ich würde die
    K45.8 Sonstige abdominale Hernien ohne Einklemmung und ohne Gangrän
    bevorzugen, da dort das Inklusivum Hernia abdominalis, näher bezeichnete Lokalisation vermerkt ist und m. E. die Lokalisation "näher bezeichnet" werden könnte, wenn es der ICD zulassen würde.

    MfG

    Guten Tag ToDo,

    Sie Schreiben:
    Ich behaupte, dass KH B nicht analog zum verlegenden KH A kodieren muss. Jedes KH muss für sich prüfen, welche Diagnose den Krankenhausaufenthalt hauptsächlich verursacht. In diesem Beispiel wäre das für KH B eindeutig das Nierenversagen.

    Diesem Prinzip stimme ich zu!
    Das heißt aber für mich, die Haupt-Diagnose XY des KH A kann auch Hauptdiagnose für das KH B sein (oder sogar eine andere).

    Ich denke da z. B. an den Fall
    HD: Sepsis bei infizierter TEP (T84.5 + A40/41.x)
    ND: Nierenversagen

    Wenn der Pat. zur Sanierung der Infektion in unsere Orthopädie verlegt wird, weil in unserem Haus gleichzeitig die Dialyse stattfinden kann, bin ich der Meinung, das die HD für unser KH mit dem verlegenden KH identisch ist, da es primär um die Sanierung der Ursache, d.h. Behandlung der HD geht.

    Oder liege ich jetzt falsch?

    Viele Grüße aus dem sonnigen Bremen

    Hallo Hr. Nusser,

    haben Sie denn schon ein Def-Handbuch 2004? Bisher gab es ja nur die Version 2003/2004. In der letzteren ist es noch drin, da die sich ja auf ICD 10 Vs. 2.0 und OPS Vs. 2.1 beziehen.

    Grüße aus Bremen

    E. Thoma
    Chirurg/Medizin-Controller

    Hallo Fr. Platz,

    meiner Meinung nach ist da die Codierrichtlinie 0215a anzuwenden. Diese besagt, dass extranodalen Lymphomen - die sich also in einem anderen Gebiet als den Lymphknoten befinden - ein Code aus C81-C88 zuzuweisen ist. Es steht zwar nicht wörtlich drin, aber m. E. ist damit die Hauptdiagnose gemeint. Wir verschlüsseln jedenfalls das Lymphom als HD und die bösartige Neublildung Gehirn (oder auch Magen) als ND. Also z. B.

    HD C82.0 NHL
    ND C71.8 Neubildung Gehirn mehrere Teilbereiche

    Die Basis-DRG ist dann die R61 Lymphom u.a. ..., während sich sonst die B66 Neubildung Nervensystem ergibt. Mit der R61 stehen Sie sich vom Relativgewicht in A und B jeweils besser.

    Viel Grüße

    E. Thoma

    Guten Morgen ToDo, Hr. Schaffert und Forum,

    meine Antwort am Freitag war wohl etwas knapp, da ich einen Zug erwischen musste - sie war aber in keinem Fall unfreundlich gemeint :3
    Zur weiteren Erläuterung muss ich den Fall besser schildern und wahrscheinlich auch noch erwähnen, dass es an der "Arbeitsteiligen Koordination" der KH hier in Bremen liegt, dass wir nur in bestimmten KH bestimmte Einrichtungen vorhalten(was ich prinzipiell für sinnvoll halte).

    Der Pat. kam mit neurlogischen Ausfallserscheinungen und den Zeichen eines Sturzes. Vorgeschichte war nicht zu eruieren. Es hätte auch eine Blutung nach SHT sein können. Es musste eine Abklärung erfolgen. In unserem KH werden zwar auch Schlaganfälle behandelt, aber die Stroke Unit gibt es nur in einem KH und dies ist ein anderes als das, welches wir normalerweise aufgrund der Nähe für die CT/MRT Diagnostik im Bereitschaftsdienst vor allem auch deshalb anfahren, weil letzteres wiederum das einzige KH mit einer neurochirugischen Abteilung ist, die - falls notwendig - einen Eingriff hätte durchführen können. Die hiesige Infrastruktur hat daher einen nicht unerheblichen Einfluß auf unser Vorgehen gehabt.

    Ich habe gedacht meine knappe Erstbeschreibung des Falles würde ausreichen...das nächste mal werde ich die Fälle lieber gleich etwas detaillierter schildern!

    In jedem Fall vielen Dank für Ihre Meinungen und einen guten Start in die Woche!

    E. Thoma

    Hallo ToDo,

    zur Erläuterung: 1. Es war nicht feststellbar, ob der Schlaganfall erstmalig bzw. frisch war und ob damit eine Behandlung in der Stroke unit überhaupt sinnvoll gewesen wäre. 2. Leider haben wir im Bereitschaftsdienst keinen Zugriff auf das CT/MRT im Haus :( , da es sich um eine angeliederte Praxis handelt.
    Was hätten wir tun sollen?

    Viele Grüße

    E. Thoma

    Guten Morgen,

    ich möchte mich mit einer Frage zu einem ähnlichen Fall anschließen: Ein Patient wird in der Ambulanz erstversorgt und anschließend mit V. a. Apoplex stat. aufgenommen, dann nach ca. 1,5 Std. zur weiterern Diagnostik (MRT) in ein anderes KH verbracht und ca. eine weitere Stunde nach Wiedereintreffen in unserem KH in ein 3. KH mit Stroke unit zur definitiven Versorgung verlegt. Ich würde diesen Fall stationär abrechnen wollen, zumal wir die Verbingungsleistung und die Transporte bezahlen müssen. Es ergäbe sich die DRG B70D mit CW 0,431(wir sind Optionshaus). Wie sehen Sie das?

    Viele Grüße aus Bremen
    E. Thoma?(

    Guten Tag Fr. Hömig,

    dem von Ihnen vorgeschlagenen Code T84.8 entnehme ich, dass es sich ume eine periprothetische Ossifikation nach Implantation einer orthopädischen Prothese oder eines orthop. Implantates handelt. Nun würde ich als Chirurg sagen, dass die Ossifikation durch das OP-Trauma entsteht und nicht durch die Prothese selbst. Da aber die Bezeichnung für die T84.8 "Sonstige Komplikation d u r c h orthopädische Endoprothesen ..." lautet, trifft der Code strenggenommen nicht zu. Zudem wird im ICD noch vermerkt, das es sich um Zustände handelt, die unter dem Code T82.8 aufgeführt werden. Dort gibt es einige - auch eine Fibrose - aber keine Ossifikation.

    Mein Vorschlag wäre daher die
    M61.5 [0-9] Sonstige Ossifikation von Muskel und
    Z96.6 Vorhandensein von orthopädischen Gelenkimplantaten

    Ich habe schon mal nachgesehen: Auch der ICD 2004 bietet keine konkreteren Schlüssel.

    Viele Grüße

    E. Thoma

    Hallo Forum,

    als Umsteiger-Haus sehen wir ein Problem mit Selbstzahlern. Selbstzahler erwarten selbstverständlich eine Aussage über die voraussichtlichen Kosten. Nach § 14 Abs.1 BPflV entsprechend § 8 Abs.1 KHEntgG sind alle Benutzer des KH einheitlich zu berechnen. Bisher haben wir also bei Selbstzahlern Pflegetage bzw. FP/SE entsprechend abgerechnet.Unter DRG würde ich eine voraussichtlich abzurechnende DRG veranschlagen. So weit so gut.

    Nun zum Problem:
    Wir führen einige Eingriffe durch, die von den KK nicht bezahlt werden, als da wären Augmentationen der Brust bei Mammahypotrophie. Bisher haben wir ggf. die vorstationäre Pauschale + Tage stat. Aufenthalt berechnet. Die VWD liegt so durchschnittlich bei 5 Tagen. Machte rund 2250 Euro für Augmentation bds.

    Die korrekte DRG wäre die J06B Große Eingriffe Mamma außer bei Ca
    ICD Q83.8 = angeb. Fehlbild. Mamma +
    OPS 5-883.11 oder 21 Mammaimplantat submammär bzw. subpectoral
    CW 1,447, ergibt bei uns rund 4000 Euro!!
    Das mag ich keiner Selbstzahlerin anbieten! Es ist für die Pat. ja auch kaum einzusehen, dass z. B. ihre Bekannte vor eingen Monaten nur rund die Hälfte von dem gezahlt hat, was wir jetzt verlangen (müssten).
    Hat jemand ähnliche Probleme bzw. einen Vorschlag?

    Vielen Dank und Grüße

    Eberhard Thoma

    Einen guten Montag Morgen,

    vielen Dank für Ihre Hinweise.
    Ich sehe es auch so: es ist ein Problem der Kalkulation. Ma darf gespannt sein, wieviele dieser "Fehler" in der nächsten Version bereinigt sein werden.

    Ich wünsche eine angenehme Woche

    Eberhard Thoma

    Guten Tag,

    habe aus dem Bereich HNO folgendes Problem:

    Die OP eine Nasenscheidewand
    HD J34.2 Septumdeviation
    und
    OPS 5-214.1 plast. Rekonstruktion Nasenseptum
    führt in die DRG D10Z mit CW 0,846

    die Septum-OP mit Siebbeinsanierung
    (deutlich aufwendiger!!)wird abgebildet durch den
    OPS 5-222.21
    führt in die DRG D06Z mit CW 0,598

    Im Gutachten der DKG habe ich keinen Hinweis gefunden,
    dass hier ein Problem erkannt wurde und mit der nächsten
    Version des GDRG-Kataloges eine Änderung zu erwarten ist.

    Wer hat das gleiche Problem? Wie gehen Sie vor?
    Für Tips und Hinweise wäre ich dankbar!

    Danke und viele Grüße