Beiträge von Kaltenborn

    Hallo Herr Mautner,
    auf Ihren Beitrag habe ich gewartet! Ich verstehe die Reaktion der KK auch nicht ?( Wo steht geschrieben, daß für Wiederaufnahmen innerhalb der OVD keine neue DRG abgerechnet darf ?(
    Mich nerven die Rg.-Reklamationen der KK auch mittlerweile. Die Ärzte fragen sich, ob der Begriff "Komplikation" vielleicht neuerdings eine andere Bedeutung hat??? Ist zum Beispiel eine Mastitis eine Komplikation zur Geburt??? Ist ein Diabetes Mellitus eine Komplikation zur Epilepsie??? Es wird mir langsam peinlich, die Ärzteschaft mit derartigen Fragen zu belästigen X(

    MfG Susanne Kaltenborn

    Guten Morgen Herr Buchheit,
    ich halte die Variante mit der 2. Fallnr. für die bessere: 1. weil sicher nicht immer rechtzeitig, vor Erfassung des Falles im DV-System die Information vorliegt, daß es sich um eine "Wiederaufnahme aufgrund von Komplikationen" handelt und 2., weil es sicher "Streitfälle" geben wird, bei welchen eine nachträgliche Wandlung des Falles erforderlich sein wird. Daher hoffe ich, daß es möglich sein wird, z.B, die Wiederaufnahme-Fälle für die Statistik so zu kennzeichnen, dass sie nicht gezählt werden und gleichzeitig für die abgerechnete DRG jeweils die tatsächliche VWD berechnet wird. Bin gespannt, ob die Programmierer das hinkriegen .......

    MfG Susanne Kaltenborn

    Hallo Herr Dubbel,
    dass bei Komplikationen keine weitere DRG abgerechnet werden darf, war mir bekannt und wenn ich´s recht überlege heißt es ja auch "... je Fall eine DRG ...". Ich frage mich nur, wie das (auch edv-technisch) mit der Fallzählung funktionieren soll, da doch die Wiederaufnahme des Patienten als neuer Fall (neue Aufnahmenr.) mit der Aufnahmeart "Wiederaufnahme aufgrund von Komplikationen" an die Krankenkasse gemeldet wird?! Das geht ja nicht, wenn ich zum ersten Fall eine "Abwesenheit" anlege .....
    Das neue Update von ORBIS, mit dem die Abwicklung dieser Fälle erst ermöglicht wird, kommt bei uns erst ab September zum Einsatz. Dann werd ich das mal testen ... Vielen Dank für die Hinweise

    MfG
    Susanne Kaltenborn

    :roll: jetzt gehts zum radeln :roll:

    Hallo Herr Buchheit,
    bei Wiederaufnahmen von Komplikationen sind aber doch 2 Fälle zu zählen (nur bei "Rückverlegungen" bleibt die Fallnr. erhalten)!? Wenn Sie mit "Abwesenheiten" arbeiten wird doch nur 1 Fall gezählt ... Die Problematik gabs doch schon bei den Fallpauschalen. Sie müssen ihre Fälle systemtechnisch "verknüpfen", so daß der zustehende Erlös richtig errechnet wird. Oder bin ich jetzt "auf dem falschen Dampfer"?
    Ich wünsche jedenfalls ein traumhaftes Wochenende:bounce:

    Herzliche Grüße
    Susanne Kaltenborn

    Hallo Herr Konzelmann,
    danke, Ihre Antwort weckt Hoffnung. Wir haben bisher noch nicht so gute Erfahrungen gemacht mit dem Beratungsservice von GWI, daher auch meine Frage an dieser Stelle. Ich glaube, daß die Antwort bzw. Anregungen von Anwendern auch sehr hilfreich sein können. Außerdem interssieren wir uns insbesondere für Anregungen zur Organisations-Optimierung mit ORBIS.

    Herzliche Grüße
    Susanne Kaltenborn

    Hallo QM-Tiger,

    nochmals konkreter:
    der ärztliche Dienst möchte nach der Operation dem Pflegepersonal Pflege-Anweisungen (z.B. Mobilisierungs-Procedere) erteilen. Da der ärztliche Dienst unmittelbar im Anschluß an die OP in OPAS die ICD und ICPM verschlüsseln muß, möchten wir ihm nicht zumuten, ein weiteres Modul (z.B. OMED) für die Erfassung der Pflegeanweisungen aufrufen zu müssen. Wir dachten, es böte sich der Eintrag im Bemerkungsfeld in OPAS an?! Das Problem ist aber das vorgenannte: wie soll das Pflegepersonal die Informationen einsehen, wenn der Zugriff auf OPAS nicht gewährt werden soll?(

    by the way: gibts die Möglichkeit, in OPAS nur Leserechte zu erteilen???

    Viele Grüße
    Susanne Kaltenborn

    Hallo ORBIS-Anwender,
    in OPAS gibts die Möglichkeit auf dem Aktenreiter Bemerkungen Informationen für das Pflegepersonal zu erfassen. Besteht die Möglichkeit des Abrufs der hier erfaßten Infos in OMED oder müßte man das Pflegepersonal zum Zugriff auf OPAS berechtigen?

    Herzliche grüße
    Susanne Kaltenborn

    Hallo Herr Harder,
    Fälle dieser Art rechnen wir mit der vorstationären Pauschale ab und hieraus resultieren auch keine kassenseitigen Anfragen bzw. Reklamationen. Die einzigen 1-Tagesfälle, die anstandslos mit der DRG vergütet werden und für welche wohl auch eine Begründung vollstationärer Behandlungsnotwendigkeit unstrittig ist, sind Intensivaufenthalte. Eine Möglichkeit der Berechnung sehen wir außerdem, wenn die Entlassungsart "gegen ärztlichen Rat" vorliegt ...

    Viele Grüße
    Susanne Kaltenborn

    Hallo Herr Hönninger,
    zunächst mal recht herzlichen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Den Klageweg möchte ich eigentlich nur in den Fällen beschreiten, in welchen das Krankenhaus nicht nur aus bürokratischer sondern auch aus medizinischer Sicht auf der sicheren Seite steht. Soll heißen: vermutlich hat die AOK in einem Großteil der Fälle Recht, daß vollstationäre Behandlungsnotwendigkeit für 2 Tage nicht besteht und die Verweildauer nur strategisch oder organisatorisch zu begründen ist. Schließlich behandeln ja viele andere Häuser Katarakte nur einen Tag stationär. Aber ich frage mich, ob es möglich ist dahingehend zu argumentieren, daß ja das diesjährige Budget auf der Grundlage des letzten Jahres vereinbart wurde und daß die Kassen demzufolge ja die Verweildauer von 2 Tagen für diese Fälle anerkannt haben ?(
    Hatte mit dieser Argumentation schonmal jemand Erfolg?

    Susanne Kaltenborn