Hallo Forum,
meine Frage passt gut zu diesem Thread -
Derzeit ist es in unserem Haus üblich, daß die Patienten für eine Herzkatheter-Untersuchung
an eine Ambulanz eines benachbarten Klinikums überwiesen werden. Dort wird diese Behandlung
ambulant durchgeführt, die Patienten kommen anschließend zur Weiterbehandlung zurück.
Dies birgt eine Menge Konfliktstoff, natürlich geht es dabei primär um Abrechnungsfragen -
Frage: hat jemand Erfahrung mit dieser Situation, bzw. wie wurde dies bis zur Einführung
eigener Untersuchungsmöglichkeiten (vertraglich ?) geregelt ?
Gibt es hierzu Vorlagen ?
Unser Kardiologe ist zwar dazu ermächtigt, hat jedoch derzeit noch nicht die Möglichkeit diese
Untersuchungen im Hause durchzuführen. (aus den o.g. Informationen entnehme ich nichts gutes...)
Die Einrichtung einer eigenen Herzkatheterambulanz wird
forciert, dauert aber sicher noch einige Zeit.
Bin dankbar für jeden Tip -
Gruß aus dem sonnigen Südwesten !
GRH