Beiträge von ElisabethKosche

    Hallo Elodie,

    ich würde vorschlagen:
    5-787.c - wobei die letzte Stelle schwierig ist: Femur distal oder Tibia proximal oder beides?
    5-786.c

    und wahrscheinlich noch Debridement des "Gelenkes" - 5-800.3h

    Eine erneute Arthrodese erfolgte ja nicht, also analog zum Materialwechsel bei Osteosynthesen nur Wechsel des Arthrodesenagels.

    Ebenfalls sonnige Grüße aus der Lausitz,

    Elisabeth Kosche

    Danke B.W. und Herr Dr. Blaschke,

    für die beiden Ermutigungen. Ich hatte auch eine solche OP-Anleitung mit vorgelegt, in der wie selbstverständlich der Einbau des Wedges beschrieben wird. Aber das scheint kein Gewicht zu haben. Das Gegenargument war das Inklusivum unter 5-822.g_
    Also werden wir die Klage vorbereiten.

    Freundliche Grüße aus der Lausitz,
    E. Kosche

    Hallo liebe Orthopädie-Freunde,

    ich muss meine Frage noch einmal hervor holen.
    Heute war ein erneutes Vorort-Gespräch mit dem MDK. Erneut ging es um das Thema: Modulare Endoprothese bei Mitzählen eines Wedges. Dieses Mal verwies der MDK-Arzt auf das Inklusivum unter 5-822.g: "Verwendung von Wedges", welches seiner Meinung nach bedeutet: ein Wedge sei Bestandteil allein schon des Kodes 5-822.g und darf nicht zusätzlich mitgezählt werden zu einer möglicherweise "modularen" Endoprothese.


    1. Frage: Ist das so zu interpretieren? Oder heißt es lediglich: verwendete Wedges sind Bestandteil einer solchen Endoprothese und können als metallisches Einzelteil gezählt werden?

    2. Frage: Wir hatten eine Endoprothese mit erweiterter Beugefähigkeit implantiert, also nicht 5-822.g kodiert, sondern 5-822.j1. Unter diesem Kode steht aber dieses Inklusivum nicht. Was heißt das nun? Und warum dieser Unterschied?

    3. Frage: Der Kode 5-829.k ist ja ein Zusatzkode und muss zusätzlich zum eigentlichen Verfahren kodiert werden, wenn die Bedingungen dafür erfüllt sind. Müsste, wenn man eine Aussage darüber machen will, ob Wedges zu einer modularen Endoprothese als Einzelteil dazu gezählt werden dürfen, ein In- oder Exklusivum über Wedges nicht unter diesem Kode stehen?

    4. Frage: Wenn denn Wedges gezählt werden dürften: spielt es dann eine Rolle, ob das Wedge angeschraubt oder anzementiert wird? Der MDK macht hier einen Unterschied. In einer Operationsanleitung des RHK-Knies wird z.B. erwähnt, dass Augmente sowohl angeschraubt als auch anzementiert werden können. Nirgends finde ich unter den im OPS genannten Bedingungen etwas, was auf die Art der Befestigung verweist, nur dass "in ihrer Kombination die mechanische Bauteilsicherheit der gesamten Prothese gewährleistet" sein muss.

    5. Frage: Wenn Wedges bei Knieendoprothesen nicht als Einzelteil für eine modulare Endoprothese zu zählen sein sollten, was wollen die Autoren des oben genannten Artikels mit der Nennung von Wedges als tragende Bestandteile von Endoprothesen sonst sagen?

    Wir stehen vor der Frage, ob wir klagen. Es wäre mir sehr hilfreich, einige Statements zu bekommen, wie andere das sehen.

    Freundliche Grüße

    Elisabeth Kosche

    Liebe Orthopädie-Spezialisten,

    ich habe in diesem Jahr bereits den zweiten Fall, in dem der MDK bei einer Knieendoprothese das Wedge (Augment, Tibial Block) nicht als Bestandteil der modularen Endoprothese anerkennt. Wir haben bei knöchernem Defekt an der Tibia diesen ausgeglichen durch ein Augment und ansonsten noch Tibiaplatte und Stem, also 3 metallische Einzelteile. Der MDK argumentiert, bei einem Augment handelt es sich nicht um einen Bestandteil der Endoprothese, sondern um einen metallischen Knochenersatz, wäre also mit 5-785.4k zu kodieren. Wobei ja im Exklusivum dieses Kodes steht: "Implantation von endoprothetischem Gelenk- und Knochenersatz (5-82)". In einem Fall moniert der MDK, dass das Augment anzementiert wurde, also keinen Kontakt mit der Tibiakomponente gehabt hätte. Im anderen Fall spielt das keine Rolle, sondern allein die Tatsache, dass es sich um ein Augment handelt, reicht, es nicht als Bestandteil einer modularen Endoprothese anzuerkennen.

    Im April erschien in der Zeitschrift "Orthopädie und Unfallchirurgie" ein Artikel unter der Überschrift: "Was ist modulare Endoprothetik?", verfasst von Prof. Dr. Thomas Auhuber, Berlin, AK DRG DGOU, Dr. Pierre Göbel, Daun, AK DRG DGOU, und Dirk D. Selter, Murnau, AK DRG DGOU - also den eigentlichen Experten zum Thema. Darin heißt es "... gilt die Bauteilsicherheit dennoch als gegeben, sofern die Einzelteile der Prothese eine tragende Funktion haben (z.B. Verbindungsschrauben von Schaft- und Halsteilen, Kopplungsmechanismen, Wedges etc.)" Nach meinem Verständnis hat ein solches Wedge, das sich zwischen Tibiaplatte und Articular Surface befindet, eine tragende Funktion. Habe ich das richtig verstanden? Wie sind die Erfahrungen anderenorts dazu?

    Freundliche Grüße aus der Lausitz

    Elisabeth Kosche

    P.S. - Diese Anfrage hatte ich aus Versehen unter Fehlbelegung / AEP-Verfahren / MDK eingestellt - dort gehört sie eigentlich nicht hin - vielleicht kann jemand sie dort heraus nehmen? Danke.

    Liebe Orthopädie-Spezialisten,


    ich habe in diesem Jahr bereits den zweiten Fall, in dem der MDK bei einer Knieendoprothese das Wedge (Augment, Tibial Block) nicht als Bestandteil der modularen Endoprothese anerkennt. Wir haben bei knöchernem Defekt an der Tibia diesen ausgeglichen durch ein Augment und ansonsten noch Tibiaplatte und Stem, also 3 metallische Einzelteile. Der MDK argumentiert, bei einem Augment handelt es sich nicht um einen Bestandteil der Endoprothese, sondern um einen metallischen Knochenersatz, wäre also mit 5-785.4k zu kodieren. Wobei ja im Exklusivum dieses Kodes steht: "Implantation von endoprothetischem Gelenk- und Knochenersatz (5-82)". In einem Fall moniert der MDK, dass das Augment anzementiert wurde, also keinen Kontakt mit der Tibiakomponente gehabt hätte. Im anderen Fall spielt das keine Rolle, sondern allein die Tatsache, dass es sich um ein Augment handelt, reicht, es nicht als Bestandteil einer modularen Endoprothese anzuerkennen.

    Im April erschien in der Zeitschrift "Orthopädie und Unfallchirurgie" ein Artikel unter der Überschrift: "Was ist modulare Endoprothetik?", verfasst von Prof. Dr. Thomas Auhuber, Berlin, AK DRG DGOU, Dr. Pierre Göbel, Daun, AK DRG DGOU, und Dirk D. Selter, Murnau, AK DRG DGOU - also den eigentlichen Experten zum Thema. Darin heißt es "... gilt die Bauteilsicherheit dennoch als gegeben, sofern die Einzelteile der Prothese eine tragende Funktion haben (z.B. Verbindungsschrauben von Schaft- und Halsteilen, Kopplungsmechanismen, Wedges etc.)" Nach meinem Verständnis hat ein solches Wedge, das sich zwischen Tibiaplatte und Articular Surface befindet, eine tragende Funktion. Habe ich das richtig verstanden? Wie sind die Erfahrungen anderenorts dazu?

    Freundliche Grüße aus der Lausitz

    Elisabeth Kosche

    Liebe Mitdenker,

    ich hänge meine Frage hier mal an:

    schließen die neuen 5-829.k-Kodes es aus, z.B. ein Knieendoprothesenteil an der Tibia als modular zu kodieren, wenn ein Defekt an einer der Tibiakondylen durch ein Wedge ausgeglichen wird? Denn der Defekt sitzt ja nicht am Schaft. Insgesamt ist das Tibiateil zwar geschaftet, aber ich bin irritiert durch den Begriff "Schaftkomponente". Genau gesagt besteht das Endoprothesenteil aus Tibiaplatte, Wedge und Schaft, die zusammen die Schaftkomponente bilden, und das Wedge gleicht den Defekt aus.

    Freundliche Grüße

    E. Kosche

    Hallo miteinander,

    ein tolles Kochrezept aus einer Röntgenanforderung:

    "Diagnostisches Restaging bei langstreckiger SKS … verfeinert mit Hüft- und Knieschmerzen bds."

    Und der hier ist auch gut: Arzt an Hausarzt:

    "Wir bedanken uns für die weitere Betreuung unseres gemeinsamen Kindes."

    E. Kosche

    Hallo F15.0,

    ich würde T79.2 kodieren, aber wahrscheinlich nicht D68.33, sondern nur Z92.1. Mit T79.2 schiebe ich die rezidivierende Blutung auf das Trauma, mit D68.33 auf das Marcumar. Ohne das Trauma war aber noch keine Blutung vorhanden, daher würde ich mit dem D-Kode vorsichtig sein.

    Freundliche Grüße aus der sonnig-kalten Lausitz

    E. Kosche